Städte ringen um Bußgeldeinnahmen
Offenbar sind im Bundesland Hessen die aus der Verkehrsüberwachung resultierenden Einnahmen so hoch, dass um deren Verteilung heftig gestritten wird. Nun beabsichtigen elf Städte, Bußgeldverfahren vollständig selbst abzuwickeln. Und damit, statt 40 Prozent der Gelder, die volle Summe einzunehmen. Bisher landet nämlich der größte Anteil davon bei der Zentralen Bußgeldstelle Kassel.
Wo landen die Bußgelder?
In Hessen werden zurzeit bis auf eine Ausnahme alle Bußgeldverfahren zentral bearbeitet. Verantwortlich dafür ist die Zentrale Bußgeldstelle am Regierungspräsidium in Kassel. Obwohl die Kommunen den größten Arbeitsaufwand haben, behält die Zentrale 60 Prozent der Einnahmen für die von ihnen erbrachte Leistung.
Lediglich Frankfurt am Main beteiligt sich nicht an diesem System, sondern kümmert sich um die Ahndung der Verkehrsverstöße eigenständig. Somit landen 100 Prozent der Gelder auch auf den städtischen Konten.
Ist die Verteilung gerecht?
Mit einer solchen Verteilung der Bußgelder haben im Bundesland elf Städte ein Problem und möchten die derzeit gültige Praxis abschaffen. Unter der Führung der Landeshauptstadt Wiesbaden fordern daher die folgenden Städte eine Beendigung der Zusammenarbeit der Zentralen Bußgeldstelle mit den lokalen Ordnungsämtern:
- Wiesbaden
- Darmstadt
- Kassel
- Offenbach
- Bad Homburg vor der Höhe
- Fulda
- Gießen
- Hanau
- Marburg
- Rüsselsheim
- Wetzler
Warum wollen die Städte mehr Geld?
Sollte das Vorhaben gelingen, würden künftig – wie in Frankfurt am Main – 100 Prozent der Einnahmen in die Kassen der Gemeinden fließen. Nach Ansicht der Stadt Wiesbaden wäre das nur fair. Vor allem, weil die „Kommunen […] die technische Ausstattung, wie zum Beispiel mobile und feste Geschwindigkeitsmessanlagen, selbst finanzieren müssen“, so die Landeshauptstadt. Dazu kämen noch die laufenden Kosten für deren Betrieb.
Weil aber Wiesbaden aufgrund des aktuellen Verteilerschlüssels lediglich 40 Prozent der eingenommenen Bußgelder erhält, habe die Stadt allein 2022 rund zwei Millionen Euro verloren. Diese Gelder seien aber für den Haushalt dringend notwendig.
Die Landesregierung signalisiert keine Zustimmung
Vorbild für die Städte, die den Antrag unterstützen, ist Frankfurt am Main. Hier werden bereits seit längerer Zeit die Bußgeldverfahren ohne die zentrale Bußgeldstelle in Kassel abgewickelt. Ob das in Zukunft auch anderenorts möglich sein wird, ist fraglich. Denn das hessische Innenministerium hat auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bereits signalisiert, dass es dafür keine Zustimmung geben wird.
Ministeriumssprecher Marcus Gerngroß betont gegenüber der Nachrichtenagentur, dass die Zentrale Bußgeldstelle „eine landesweit einheitliche Verfolgungspraxis bei gleichzeitig hoher Professionalität aufgrund der dauerhaften Befassung in diesem Spezialgebiet“ leistet.
Hinzu komme, dass mithilfe einer speziellen Software, die bei der Zentrale eingesetzt wird, die Bearbeitung der Bußgeldverfahren effizienter, transparenter und kostengünstiger wäre, als wenn die örtlichen Behörden sich damit befassen würden.
Außerdem sei ein bundeslandweites einheitliches Verfahren nötig, um die Akzeptanz der Verkehrsüberwachung zu wahren. Frankfurt als größte Stadt des Bundeslandes stelle lediglich eine Ausnahme dar.
Die Kommunen widersprechen
Der Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende ist hingegen anderer Meinung. Im Gespräch mit der dpa erklärt er, dass die Zentrale Bußgeldstelle im Gegensatz zu den Kommunen zahlreiche Verfahren verfrüht einstellen würde. In diesen Fällen werde demzufolge auf Einnahmen verzichtet. Das liege vor allem an einem „nicht mehr zeitgemäßen und langwierigen zweistufigen“ Verwaltungsprozess.
Daher, so argumentiert der Bürgermeister, sollten die Bußgeldverfahren vollständig von den Kommunen bearbeitet werden. Dadurch „könnten diese Einstellungen vermieden werden und die Verfahren deutlich schneller und bürgerfreundlicher abgewickelt werden“.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: zeit.de