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Städte ringen um Bußgeldeinnahmen

Offenbar sind im Bundesland Hessen die aus der Verkehrs­über­wa­chung resul­tie­renden Einnahmen so hoch, dass um deren Verteilung heftig gestritten wird. Nun beabsich­tigen elf Städte, Bußgeld­ver­fahren vollständig selbst abzuwi­ckeln. Und damit, statt 40 Prozent der Gelder, die volle Summe einzu­nehmen. Bisher landet nämlich der größte Anteil davon bei der Zentralen Bußgeld­stelle Kassel.

Streit um Bußgelder: Viele Städte in Hessen wollen Einnahmen für sich behalten
Maren Winter / shutterstock.com

Wo landen die Bußgelder?

In Hessen werden zurzeit bis auf eine Ausnahme alle Bußgeld­ver­fahren zentral bearbeitet. Verant­wortlich dafür ist die Zentrale Bußgeld­stelle am Regie­rungs­prä­sidium in Kassel. Obwohl die Kommunen den größten Arbeits­aufwand haben, behält die Zentrale 60 Prozent der Einnahmen für die von ihnen erbrachte Leistung.

Lediglich Frankfurt am Main beteiligt sich nicht an diesem System, sondern kümmert sich um die Ahndung der Verkehrs­ver­stöße eigen­ständig. Somit landen 100 Prozent der Gelder auch auf den städti­schen Konten.

Ist die Verteilung gerecht?

Mit einer solchen Verteilung der Bußgelder haben im Bundesland elf Städte ein Problem und möchten die derzeit gültige Praxis abschaffen. Unter der Führung der Landes­haupt­stadt Wiesbaden fordern daher die folgenden Städte eine Beendigung der Zusam­men­arbeit der Zentralen Bußgeld­stelle mit den lokalen Ordnungsämtern:

  • Wiesbaden
  • Darmstadt
  • Kassel
  • Offenbach
  • Bad Homburg vor der Höhe
  • Fulda
  • Gießen
  • Hanau
  • Marburg
  • Rüsselsheim
  • Wetzler

Warum wollen die Städte mehr Geld?

Sollte das Vorhaben gelingen, würden künftig – wie in Frankfurt am Main – 100 Prozent der Einnahmen in die Kassen der Gemeinden fließen. Nach Ansicht der Stadt Wiesbaden wäre das nur fair. Vor allem, weil die „Kommunen […] die technische Ausstattung, wie zum Beispiel mobile und feste Geschwin­dig­keits­mess­an­lagen, selbst finan­zieren müssen“, so die Landes­haupt­stadt. Dazu kämen noch die laufenden Kosten für deren Betrieb.

Weil aber Wiesbaden aufgrund des aktuellen Vertei­ler­schlüssels lediglich 40 Prozent der einge­nom­menen Bußgelder erhält, habe die Stadt allein 2022 rund zwei Millionen Euro verloren. Diese Gelder seien aber für den Haushalt dringend notwendig.

Die Landes­re­gierung signa­li­siert keine Zustimmung

Vorbild für die Städte, die den Antrag unter­stützen, ist Frankfurt am Main. Hier werden bereits seit längerer Zeit die Bußgeld­ver­fahren ohne die zentrale Bußgeld­stelle in Kassel abgewi­ckelt. Ob das in Zukunft auch anderenorts möglich sein wird, ist fraglich. Denn das hessische Innen­mi­nis­terium hat auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bereits signa­li­siert, dass es dafür keine Zustimmung geben wird.

Minis­te­ri­ums­sprecher Marcus Gerngroß betont gegenüber der Nachrich­ten­agentur, dass die Zentrale Bußgeld­stelle „eine landesweit einheit­liche Verfol­gungs­praxis bei gleich­zeitig hoher Profes­sio­na­lität aufgrund der dauer­haften Befassung in diesem Spezi­al­gebiet“ leistet.

Hinzu komme, dass mithilfe einer spezi­ellen Software, die bei der Zentrale einge­setzt wird, die Bearbeitung der Bußgeld­ver­fahren effizi­enter, trans­pa­renter und kosten­güns­tiger wäre, als wenn die örtlichen Behörden sich damit befassen würden.

Außerdem sei ein bundes­land­weites einheit­liches Verfahren nötig, um die Akzeptanz der Verkehrs­über­wa­chung zu wahren. Frankfurt als größte Stadt des Bundes­landes stelle lediglich eine Ausnahme dar.

Die Kommunen widersprechen

Der Wiesba­dener Oberbür­ger­meister Gert-Uwe Mende ist hingegen anderer Meinung. Im Gespräch mit der dpa erklärt er, dass die Zentrale Bußgeld­stelle im Gegensatz zu den Kommunen zahlreiche Verfahren verfrüht einstellen würde. In diesen Fällen werde demzu­folge auf Einnahmen verzichtet. Das liege vor allem an einem „nicht mehr zeitge­mäßen und langwie­rigen zweistu­figen“ Verwaltungsprozess.

Daher, so argumen­tiert der Bürger­meister, sollten die Bußgeld­ver­fahren vollständig von den Kommunen bearbeitet werden. Dadurch „könnten diese Einstel­lungen vermieden werden und die Verfahren deutlich schneller und bürger­freund­licher abgewi­ckelt werden“.

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Quelle: zeit.de