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Verkehrs­be­triebe verschafften sich illegal Zugang zu EU-Fahrzeughalterdaten

Daten­schützer schlagen Alarm: Eine Inkasso-Firma soll sich im Auftrag der Londoner Verkehrs­be­triebe rechts­widrig Zugang zu den Daten deutscher Fahrzeug­halter verschafft haben. Seit dem Brexit ist den briti­schen Behörden die Abfrage von Daten aus EU-Staaten untersagt. Dennoch enthalten die Bußgeld­be­scheide aus der Londoner Umweltzone Zahlungs­auf­for­de­rungen in teils fünfstel­liger Höhe.

Tausende rechtswidrige Bußgeldbescheide aus London zugestellt
Alena Veasey / shutterstock.com

Ganz London ist eine Umweltzone

Die Umwelt­zonen in der Haupt­stadt Englands und Großbri­tan­niens sind in zwei Klassen unter­teilt. In der „Ultra Low Emission Zone“ (ULEZ) und der „Low Emission Zone“ (LEZ) ist die Zufahrt einge­schränkt. Fahrzeuge müssen sich regis­trieren und Umwelt­ab­gaben zahlen.

Seit Sommer letzten Jahres gilt das gesamte Londoner Stadt­gebiet als „Ultra Low Emission Zone“. Fahrzeuge, die nicht den in diesen Zonen gefor­derten Emissi­ons­an­sprüchen genügen, müssen laut spiegel.de umgerechnet 15 Euro am Tag zahlen. Tausende deutsche Autofahrer sollen gegen diese Regeln verstoßen haben – aber wie wurden dann die Fahrzeug­halter ermittelt?

Weitergabe von Nummernschild-Daten seit Brexit ohne Rechtsgrundlage

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten können Halter geblitzter Fahrzeuge mittels eines Abgleichs des Nummern­schilds identi­fi­ziert werden. Dafür fehle seit dem Ausstieg Großbri­tan­niens aus der EU laut theguardian.com aller­dings die recht­liche Grundlage. Solange die Verstöße sich nicht im Bereich des Straf­rechts bewegen, hätten europäische Fahrzeug­hal­ter­daten nicht an Firmen in Großbri­tannien weiter­ge­geben werden dürfen. Als Quelle gibt die britische Tages­zeitung Behörden aus Belgien, den Nieder­landen, Spanien und Deutschland an.

320.000 rechts­widrige Bußgeldbescheide

Dennoch wurden in den vergan­genen zwei Jahren rund 320.000 Bußgeld­be­scheide aus London in EU-Länder verschickt. Die darin enthal­tenen Forde­rungen sollen sich teils im fünfstel­ligen Bereich bewegt haben. Aber wie kam die Londoner Inkasso-Firma EuroPar­king­Coll­ection überhaupt an die Daten?

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt sollen sie von einer Kontakt­stelle des europäi­schen Halter­da­ten­aus­tauschs CBE („Cross Border Enforcement“) in Italien rechts­widrig weiter­ge­geben worden sein. Deutschland verzichte wegen Weiter­gaben dieser Art derzeit auf Halterdaten-Auskünfte an Italien.

Daten­schutz­be­auf­tragter spricht von „rechts­wid­riger Nutzung“

Auch der Bundes­be­auf­tragte für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­freiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, teilt die Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamtes über die illegale Weitergabe der Daten aus Italien. Mit dem Stopp der Weitergabe aus Deutschland seien zudem alle notwen­digen daten­schutz­recht­lichen Schritte ergriffen worden.

Die Verkehrs­be­hörde Transport of London (TfL), bei der es sich um den Auftrag­geber der EuroPar­king­Coll­ection handelt, sieht die Verant­wortung bei ihrem Subun­ter­nehmer. Wie alle Firmen, mit denen man zusam­men­ar­beite, sei auch die EPC für das Einhalten der Daten­schutz­regeln verant­wortlich. Die Inkasso-Firma selbst beteuert, niemand habe sie an der Abfrage von Daten aus anderen EU-Staaten gehindert.

„Einer der größten Daten­schutz­ver­stöße in der Geschichte der EU“

Der Daten­skandal war von dem flämi­schen Abgeord­neten und Journa­listen Michael Freilich aus Belgien aufge­deckt worden. Dort hatte ein Gerichts­voll­zieher die EuroPar­king­Coll­ection mit der Abfrage der Daten beauf­tragt. Freilich konnte die Weitergabe in Zusam­men­arbeit mit den belgi­schen Behörden verhindern. Für ihn handelt es sich bei dem rechts­wid­rigen Vorgehen der EPC um „einen der größten Daten­schutz­ver­stöße in der Geschichte der EU“.

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Quellen: spiegel.de, theguardian.com