Bauern starten Protestaktionen gegen Sparpläne der Regierung
Wenn plötzlich sehr viele Klingonen zornig mit Warpgeschwindigkeit in die Großstädte Deutschlands reisen, nennt man sie Trekkies. Wenn plötzlich sehr viele wütende Bauern mit ihren Trekkern die Autobahnen Deutschlands blockieren, nennt man das Bauernprotest. Ob Traktoren schneller sind als Raumschiffe, was den BRD-Planeten heute erwartet und ob die Bauern die neuen Klima-Kleber sind, erfahren Sie hier.
Bauernproteste legen Verkehr lahm
Traktoren, Trekker, Schlepper oder Bulldogs – landwirtschaftliche Maschinen wollen im Zuge der heutigen, deutschlandweiten Proteste der Landwirte besonders laut und sichtbar sein. Daher haben sie sich zu Protestfahrten, Autobahn-Blockaden sowie Kundgebungen in nahezu allen Bundesländern und vielen Großstädten der Republik entschlossen. Die Proteste sind Teil einer bundesweiten Aktionswoche gegen die Sparpläne der Ampel-Regierung. Polizei und Behörden warnen vor erheblichen Verkehrseinschränkungen von Flensburg bis an den Bodensee.
Streichung von Subventionen verärgert Landwirte
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung mit einer Entscheidung zur Finanzierung des Bundeshaushalts in die Budget-Bredouille gebracht. Daraufhin sah sich die Ampel zum Sparen gezwungen, was zu einer geplanten Streichung von Agrarsubventionen führte, die heute im Parlament auf den Weg gebracht wurde.
Infolge heftiger Reaktionen von Landwirten und Bauernverbänden hatte die Regierung einen geplanten Wegfall der Kfz-Steuer-Freiheit für landwirtschaftliche Maschinen letzte Woche bereits zurückgenommen. Die Streichungen beim Agrardiesel sollen allerdings bestehen, wogegen sich die Bauern heute mit Sternfahrten und Kundgebungen wehren wollen.
Weniger Klebstoff, dafür mehr Treibstoff
Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, sind heute zehntausende Trekker auf Sternfahrt. Was an Star Trek oder an eine Geschichte mit biblischem Anklang erinnern mag, hat sehr reale Konsequenzen für den Verkehr. Im Gegenzug zur „Letzten Generation“ nutzen sie zwar keinen Klebstoff, wohl aber ordentlich PS und Hubraum für ihren Protest.
In zahlreichen Regionen und Großstädten sind daher heute Protestaktionen an Autobahnabfahrten sowie -auffahrten, Supermärkten oder Tankstellen geplant, die bis einschließlich Freitag andauern sollen. Zentrale Plätze zahlreicher Innenstädte, wie etwa die Gegend rund um das Brandenburger Tor in Berlin, werden oder sind bereits für Demonstrationen und Kundgebungen gesperrt. Eine Übersicht der konkreten Protestorte und -fahrten gibt es beim Deutschen Bauernverband.
Gericht erlaubt Traktor-Protest im Eilverfahren
Grundsätzlich kann eine Demonstration, die stark in den Alltag der Menschen eingreift, legitim und auch legal sein, solange die Anmelder alle Auflagen berücksichtigen. Erst am Samstag hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg per Eilentscheidung bestätigt, dass auch Autobahnblockaden zulässig sein können. Somit müssen die protestierenden Trekkerfahrer in der Region Berlin-Brandenburg den regulären Verkehr nicht durchlassen, solange eine Rettungsgasse besteht, und können die Blockaden als Protestform für sich nutzen.
Trekker auf der Autobahn – was ist erlaubt?
Aber dürfen Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen überhaupt auf der Autobahn fahren? Jenseits von Ausnahmefällen wie den Bauernprotesten greift in Deutschland Paragraf 18 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser gibt vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 Kilometer pro Stunde beträgt. Fahrzeug und Ladung dürfen außerdem zusammen maximal vier Meter hoch und 2,55 Meter breit sein.
Auch wenn es Traktoren gibt, welche Geschwindigkeiten von 60 km/h übertreffen, scheitert deren Nutzung an den Vorgaben der Fahrerlaubnisse. In Deutschland ist zum Führen eines Trekkers eine Fahrerlaubnis der Klasse L (maximale Geschwindigkeit: 40 km/h) oder Klasse T (maximal 60 km/h) vonnöten. Da beide Klassen ein Erreichen des Minimums von mehr als 60 km/h unmöglich machen, ist für Traktoren ein Ausflug auf die Autobahn de facto nicht erlaubt.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.