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Bauern starten Protest­ak­tionen gegen Sparpläne der Regierung

Wenn plötzlich sehr viele Klingonen zornig mit Warpge­schwin­digkeit in die Großstädte Deutsch­lands reisen, nennt man sie Trekkies. Wenn plötzlich sehr viele wütende Bauern mit ihren Trekkern die Autobahnen Deutsch­lands blockieren, nennt man das Bauern­protest. Ob Traktoren schneller sind als Raumschiffe, was den BRD-Planeten heute erwartet und ob die Bauern die neuen Klima-Kleber sind, erfahren Sie hier.

„Trekker-Invasion" läutet bundesweite Protestwoche ein
Scharfsinn / shutterstock.com

Bauern­pro­teste legen Verkehr lahm

Traktoren, Trekker, Schlepper oder Bulldogs – landwirt­schaft­liche Maschinen wollen im Zuge der heutigen, deutsch­land­weiten Proteste der Landwirte besonders laut und sichtbar sein. Daher haben sie sich zu Protest­fahrten, Autobahn-Blockaden sowie Kundge­bungen in nahezu allen Bundes­ländern und vielen Großstädten der Republik entschlossen. Die Proteste sind Teil einer bundes­weiten Aktions­woche gegen die Sparpläne der Ampel-Regierung. Polizei und Behörden warnen vor erheb­lichen Verkehrs­ein­schrän­kungen von Flensburg bis an den Bodensee.

Strei­chung von Subven­tionen verärgert Landwirte

Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hatte die Regierung mit einer Entscheidung zur Finan­zierung des Bundes­haus­halts in die Budget-Bredouille gebracht. Daraufhin sah sich die Ampel zum Sparen gezwungen, was zu einer geplanten Strei­chung von Agrar­sub­ven­tionen führte, die heute im Parlament auf den Weg gebracht wurde.

Infolge heftiger Reaktionen von Landwirten und Bauern­ver­bänden hatte die Regierung einen geplanten Wegfall der Kfz-Steuer-Freiheit für landwirt­schaft­liche Maschinen letzte Woche bereits zurück­ge­nommen. Die Strei­chungen beim Agrar­diesel sollen aller­dings bestehen, wogegen sich die Bauern heute mit Stern­fahrten und Kundge­bungen wehren wollen.

Weniger Klebstoff, dafür mehr Treibstoff

Um ihren Forde­rungen Nachdruck zu verleihen, sind heute zehntau­sende Trekker auf Stern­fahrt. Was an Star Trek oder an eine Geschichte mit bibli­schem Anklang erinnern mag, hat sehr reale Konse­quenzen für den Verkehr. Im Gegenzug zur „Letzten Generation“ nutzen sie zwar keinen Klebstoff, wohl aber ordentlich PS und Hubraum für ihren Protest.

In zahlreichen Regionen und Großstädten sind daher heute Protest­ak­tionen an Autobahn­ab­fahrten sowie -auffahrten, Super­märkten oder Tankstellen geplant, die bis einschließlich Freitag andauern sollen. Zentrale Plätze zahlreicher Innen­städte, wie etwa die Gegend rund um das Branden­burger Tor in Berlin, werden oder sind bereits für Demons­tra­tionen und Kundge­bungen gesperrt. Eine Übersicht der konkreten Protestorte und -fahrten gibt es beim Deutschen Bauern­verband.

Gericht erlaubt Traktor-Protest im Eilverfahren

Grund­sätzlich kann eine Demons­tration, die stark in den Alltag der Menschen eingreift, legitim und auch legal sein, solange die Anmelder alle Auflagen berück­sich­tigen. Erst am Samstag hatte das Oberver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Brandenburg per Eilent­scheidung bestätigt, dass auch Autobahn­blo­ckaden zulässig sein können. Somit müssen die protes­tie­renden Trekker­fahrer in der Region Berlin-Brandenburg den regulären Verkehr nicht durch­lassen, solange eine Rettungs­gasse besteht, und können die Blockaden als Protestform für sich nutzen.

Trekker auf der Autobahn – was ist erlaubt?

Aber dürfen Traktoren und landwirt­schaft­liche Maschinen überhaupt auf der Autobahn fahren? Jenseits von Ausnah­me­fällen wie den Bauern­pro­testen greift in Deutschland Paragraf 18 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO). Dieser gibt vor, dass Autobahnen nur von Kraft­fahr­zeugen benutzt werden dürfen, deren bauart­be­dingte Höchst­ge­schwin­digkeit mehr als 60 Kilometer pro Stunde beträgt. Fahrzeug und Ladung dürfen außerdem zusammen maximal vier Meter hoch und 2,55 Meter breit sein.

Auch wenn es Traktoren gibt, welche Geschwin­dig­keiten von 60 km/h übertreffen, scheitert deren Nutzung an den Vorgaben der Fahrerlaub­nisse. In Deutschland ist zum Führen eines Trekkers eine Fahrerlaubnis der Klasse L (maximale Geschwin­digkeit: 40 km/h) oder Klasse T (maximal 60 km/h) vonnöten. Da beide Klassen ein Erreichen des Minimums von mehr als 60 km/h unmöglich machen, ist für Traktoren ein Ausflug auf die Autobahn de facto nicht erlaubt.

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Quellen: focus.de, bild.de