„Bitte beachten Sie die aktuellen Verkehrsregeln“
Seit dem 1. Juli 2024 sind eine Reihe von Assistenzsystemen für alle Neuwagen in der EU vorgeschrieben. Allerdings scheint es vor allem der Geschwindigkeitsassistent ISA mit der Einhaltung der Verkehrsregeln und der Ermahnung des Fahrers zu gut zu meinen. Ein dauerhaftes Abschalten des Tempowächters ist aufgrund der neuen EU-Vorschriften nicht möglich. Sind die neuen Assistenzsysteme zu aufdringlich für einen alltagstauglichen Betrieb?
Einfach nur Autofahren
Jeder Office-Mitarbeiter und jede Bürokraft kann ein Lied davon singen, wie fordernde Kaffee-Vollautomaten aus der Rolle fallen und ihre Bediener mit unzähligen Anweisungen und Aufgaben quälen. Dabei will man nur einen Kaffee trinken!
Ein ähnliches Gefühl der Bedrängnis kann seit dem 1. Juli 2024 auch in neu zugelassenen Autos aufkommen. Denn alle Neuwagen in der EU müssen seit diesem Stichtag mit Müdigkeitswarnern, Alkolocks, Spurassistenten, einer Blackbox sowie einem Tempowächter ausgestattet sein. Und diese Systeme Piepsen, Summen, Meckern und weisen den Fahrzeuglenker gerne mal zurecht. Dabei will man nur Auto fahren!
„Sie sollten eine Pause machen“
Und auch der Bordcomputer scheut nicht davor zurück, den Fahrer mit Appellen an das Pausenmanagement zu konfrontieren. Das ist aber nicht einmal das Übergriffigste an den neuen Assistenten. Laut autobild.de ist es vor allem der Pflicht-Tempowächter ISA („Intelligent Speed Assistance“), der Fahrern durch Ungenauigkeiten, Macken und Warnton-Konzerte zu dicht auf die Pelle rückt.
Das liegt offenbar auch daran, dass die Geschwindigkeitsassistenten schlicht zu scharf gestellt sind. Oft reicht nur ein km/h zu viel aus, um Warnsignale auszulösen. Zudem funktioniert die Verkehrszeichenerkennung nicht präzise genug, weil Updates der Verkehrsverhältnisse in den zugrunde liegenden digitalen Straßenkarten oft monatelang auf sich warten lassen, so autobild.de. Auf diese Weise ist man auch dann nicht vor der Piep-Show gefeit, wenn es in der realen Offline-Welt gar kein Hindernis und oder keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr gibt.
Einfach abschalten?
Prinzipiell lassen sich Assistenzsysteme wie ISA auch abschalten, entweder per Knopf oder Touchscreen. Die Hersteller bauen auch eine Mute-Funktion in ihre Fahrzeuge ein. Allerdings ist ein dauerhaftes Abschalten nicht möglich. Verkehrsrechtsexpertin und Geblitzt.de-Partneranwältin Melanie Leier fasst das so zusammen: „Diese Assistenzsysteme können grundsätzlich nicht dauerhaft abgeschaltet werden. Sie sind bei jedem Neustart des Autos wieder aktiviert und können immer nur für die einzelne Fahrt deaktiviert werden.“
Autoritäre Töne aus dem Auto?
Zusätzlich zur Piep-Show der Warntöne sorgen die Helferlein auch dafür, dass mehr Fahrzeugdaten denn je aufgezeichnet werden. Das Auto fährt und liest mit. Autobild.de will diese Gefahr für den Schutz der Daten ausgerechnet bei einem chinesischen Fahrzeug, dem GWM Wey, beobachtet haben. Der Plug-in-Hybrid, ein „Überwachungsstaat auf vier Rädern“, streichle die Seele autoritär veranlagter Autofahrer, indem er immer wieder zurechtweist und ermahnt: „Seien Sie nicht geistesabwesend“ oder „Beachten Sie die aktuellen Verkehrsregeln“ heißt es da vom tatsächlich sogenannten „Fahrer-Überwachungssystem“ und das nicht immer im richtigen Moment.
Fazit
Alles in allem scheinen die digitalen Fahrassistenten, die seit 1. Juli Pflicht sind, noch nicht ausgereift. Zu viele Fehler und Ungenauigkeiten machen die Assistenzsysteme zu einer Gefahr, vor allem für das Nervenkostüm von Autofahrern. Dabei sind ein kühler Kopf und eine gewisse Gelassenheit für das sichere Führen eines Kfz mehr als wichtig.
Im schlimmsten Fall wirken sie im Praxistest sogar dem Sicherheitsgedanken entgegen, indem sie durch Reizüberflutungen oder grenzüberschreitende Maßregelungen vom Verkehrsgeschehen ablenken. Solange diese Probleme nicht behoben sind, werden sicher viele dazu übergehen, das Abschalten der Systeme zu ihrer Routine zu machen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: autobild.de