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Das sind die Must-haves in Öster­reich, Italien, Frank­reich, Spanien und der Schweiz

Roadtrip gen Süden? Egal, wohin die Autoreise in diesem Sommer geht - je nach Zielort im europäi­schen Ausland oder der Schweiz müssen Urlauber bestimmte Gegen­stände im Fahrzeug mitführen. Welche das genau sind und welche Regelungen Öster­reich, Italien, Frank­reich, Spanien sowie der Schweiz noch gelten, können Sie hier nachlesen.

Urlaubstrip ins EU-Ausland oder in die Schweiz: Das sollten Autofahrer an Bord haben
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Öster­reich – fast wie daheim

Im Land unserer südlichen Nachbarn müssen deutsche Autofahrer nicht allzu viel beachten. Die Regeln sind fast dieselben wie in Deutschland. Es gibt aber auch eine Ausnahme: Wer Ladung mit sich führt, die mehr als einen Meter aus dem Fahrzeug herausragt, muss diese mit einer 25 x 40 Zenti­meter großen weißen Tafel mit rotem reflek­tie­rendem Rand versehen. Eine generelle Warnta­fel­pflicht besteht in der Alpen­re­publik aber nicht.

Schweiz – Umwelt­pla­kette nicht vergessen

Apropos Alpen­re­publik: Auch in der Schweiz sind die Vorschriften überschaubar. Prinzi­piell sollte man bei einem Besuch der Eidge­nossen Führer­schein und Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil I, ein Warndreieck und je nach Zielkanton- oder Gemeinde auch eine Umwelt­pla­kette mit sich führen. In der Schweiz gibt es in der Innen­stadt von Genf sowie in weiteren Gemeinden in der Nähe temporäre Umwelt­zonen, die bei erhöhter Luftver­schmutzung in Kraft treten. Kfz mit grauer oder ohne Umwelt­pla­kette dürfen dann nicht einfahren.

Italien – hier wird’s komplizierter

Noch etwas weiter südlich werden die Vorschriften in Bella Italia anspruchs­voller. Autofahrer sollten hier Führer- und Fahrzeug­schein, ein Warndreieck, eine Warnweste und unter bestimmten Umständen auch eine oder mehrere Warntafeln oder einen Kindersitz dabeihaben.

Jede über den hinteren Teil des Pkw hinaus­ra­gende Ladung muss mit einer Warntafel gekenn­zeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Kfz ein, sind sogar zwei Tafeln je rechts und links Pflicht. Laut ADAC werden hier Verstöße mit mindestens 87 Euro Geldstrafe sanktioniert.

Obacht, wer Fahrräder in den Stiefel­staat mitnehmen will: Nach der italie­ni­schen Straßen­ver­kehrs­ordnung darf die Ladung zwar grund­sätzlich in der Breite jeweils 30 Zenti­meter über die Rücklichter hinaus­ragen. Das gelte aber nicht mehr für „schwer erkennbare Ladungen“, wozu neuer­dings auch Drahtesel gehören. Sie dürfen nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst.

Zu guter Letzt noch ein heißer Tipp für den Urlaub mit der ganzen Familie: Klein­kinder unter drei Jahren müssen in Italien einen Kindersitz mit integriertem Alarm­signal verwenden. Andern­falls drohen Geldbußen zwischen 83 und 333 Euro.

Frank­reich – Warnwesten für alle

In Frank­reich müssen folgende Gegen­stände mit an Bord sein: Führer­schein und Fahrzeug­schein sowie ein Warndreieck. Warnwesten müssen zudem sogar für alle Insassen vorhanden sein.

Ragt das Gepäck mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflek­tie­rende Warntafel angebracht werden, die bei schlechten Sicht­ver­hält­nissen noch um ein aus 150 Metern erkenn­bares rotes Licht ergänzt werden muss.

Vergessen Sie auch in Frank­reich nicht die Umwelt­pla­kette mit dem Namen Crit’Air-Vignette. Sie ist in ganz Frank­reich gültig und muss online beim franzö­si­schen Umwelt­mi­nis­terium (Ministère de l'Environnement) bestellt werden. Wer sie vergisst, zahlt mindestens 68 Euro Strafe.

Spanien – rot-weiß schraffiert

Auch in Spanien ist bei überste­hender Ladung eine Kennzeichnung erfor­derlich, die rot-weiß schraf­fiert sein muss. Wie in Italien, müssen auf der iberi­schen Halbinsel sogar zwei Tafeln je links und rechts angebracht werden, sofern die Ladung die gesamte Breite des Kfz einnimmt. Andern­falls drohen Geldstrafen in Höhe von mindestens 200 Euro.

Ansonsten brauchen Auto-Urlauber in Spanien Führer­schein und Zulassung, Warndreiecke, eine Warnweste sowie eine oder mehrere Warntafeln.

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Quellen: spiegel.de, adac.de, adac.de