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Und welche davon man besser nicht auspacken sollte

"Ich war's nicht!" ist nach wie vor eine der unkrea­tivsten Ausreden, um einem Bußgeld für zu schnelles Fahren zu entgehen. Besonders erfolg­ver­spre­chend ist das simple Abstreiten der Schuld auch nicht. Doch welche Erklä­rungen können eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung tatsächlich relati­vieren und haben vor Gericht Aussicht auf Erfolg? Und welche Erklä­rungen führen eher in die Sackgasse? Tom Louven, Fachanwalt für Verkehrs­recht und Partner­anwalt von Geblitzt.de, erklärt die Dos and Dont's beim Rausreden, wenn es mal wieder geblitzt hat.

Verkehrsrechtsexperte: 10 klassische Blitzer-Ausreden auf dem Prüfstand
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1) „Ich hatte schlimmes Bauchweh“

„In Ausnah­me­fällen kann eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung durch einen medizi­ni­schen Notstand gerecht­fertigt werden, zum Beispiel bei akutem Stuhl­drang. Gerichts­ur­teile bestä­tigen, dass dies unter strengen Bedin­gungen akzep­tiert werden kann. Hierfür ist jedoch ein ärztliches Attest erfor­derlich und es muss nachge­wiesen werden, dass keine andere Alter­native bestand.“

2) „Ich musste dringend jemanden ins Krankenhaus fahren“

„Auch hier sind die Erfolgs­aus­sichten besser, wenn der Notfall durch Dokumente wie ein ärztliches Attest oder einen Kranken­haus­be­richt belegt werden kann. Sowohl der Wahrheits­gehalt der Aussage als auch die Angemes­senheit wird überprüft, schließlich gilt es für solche Fälle grund­sätzlich einen Kranken­wagen zu rufen. Nur wenn die Situation tatsächlich keinen anderen Ausweg bot, könnte die Erklärung Fahrer vor einer Bestrafung bewahren.“

3) „Mir kam ein Rettungs­wagen in die Quere“

„Wenn auf dem Messfoto oder durch Zeugen ein Einsatz­fahrzeug nachweisbar ist und ein zu schnelles Fahren erfor­derlich war, kann dies eine taugliche Entschul­digung sein. Entscheidend ist die Beweis­führung und auch hier die Frage der Erforderlichkeit.“

4) „Das war nicht ich“

„Diese Strategie führt oft ins Leere, da Behörden den Fahrer und die Tat sorgfältig prüfen. Im Zweifel kann ein anthro­po­lo­gi­sches Sachver­stän­di­gen­gut­achten eingeholt werden. In dem Fall wird eine Vielzahl indivi­du­eller Merkmale des Gesichts unter­sucht. Da bereits Teile des Gesichts dafür ausreichen, ist das Risiko, dass die Identität bestätigt wird, hoch. Die Kosten des Gutachtens muss der Betroffene im Falle der Identi­fi­zierung zusätzlich zur Geldbuße tragen. Wer im Zusam­menhang mit der Ausrede außerdem einen falschen Fahrer beschuldigt, begeht eine Straftat. Die sogenannte falsche Verdäch­tigung wird entspre­chend verfolgt und geahndet.“

5) „Ich musste mich beeilen“

„Solche Erklä­rungen deuten auf Vorsatz hin und können die Strafe sogar erhöhen, da sie zeigen, dass die Geschwin­dig­keits­über­schreitung bewusst in Kauf genommen wurde. Das kann unter anderem zu einer Verdop­pelung der sogenannten Regel­geldbuße führen.“

6) „Ich dachte, die Ampel sei defekt“

„Aussagen wie diese sind schwer zu beweisen und führen selten zum Erfolg, insbe­sondere wenn die Ampel tatsächlich funktio­nierte. Außerdem wird zumindest indirekt Vorsatz eingeräumt.“

7) „Das Verkehrs­schild ergibt keinen Sinn“

„Verkehrs­zeichen sind verbindlich, auch wenn sie subjektiv unnötig erscheinen. Ist die Geschwin­digkeit beispiels­weise aufgrund einer Baustelle beschränkt, ohne dass Bauar­beiten tatsächlich zu sehen sind, muss dennoch der Anordnung des Verkehrs­schildes Folge geleistet werden. Mit einer Diskussion über Sinn oder Zweck der Beschil­derung lässt sich ein Bußgeld daher nicht vermeiden.“

8) „Das ist doch alles Abzocke!“

„Solche pauschalen Aussagen sind im Bußgeld­ver­fahren unbrauchbar und können sogar negativ gewertet werden, da sie mangelnde Einsicht oder fehlendes Schuld­be­wusstsein zeigen.“

9) „Mein Tacho, Navi oder Smart­phone hat weniger angezeigt“

„Tachos und Naviga­ti­ons­geräte sind nicht geeicht und daher nicht präzise genug, um die Messung eines Blitzers anzufechten. Die Standard­mess­ver­fahren der Polizei sind deutlich genauer und rechtlich anerkannt.“

10) „Mein Hintermann hat gedrängelt und ist dicht aufgefahren“

„Derartige Behaup­tungen sind meist schwer zu beweisen und bieten gewöhnlich keine rechtlich anerkannte Recht­fer­tigung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.“

Risiko abwägen

Wer geblitzt wird, sollte sich gut überlegen, ob und wie er sich recht­fertigt oder erklärt. Medizi­nische Notfälle und echte Notlagen haben unter bestimmten Umständen eine Chance, vor Gericht geltend gemacht zu werden. Allge­meine Dring­lichkeit, „gefühlte“ technische Einwände oder subjektive Wahrneh­mungen führen dagegen nur in den seltensten Fällen zum Erfolg und können die Strafe sogar erhöhen. Von rechtlich irrele­vanten Begrün­dungen ist daher in der Regel abzusehen. Sie können die Anfechtung des Bußgeld­be­scheides erschweren.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

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Quelle: Geblitzt.de