Und welche davon man besser nicht auspacken sollte
"Ich war's nicht!" ist nach wie vor eine der unkreativsten Ausreden, um einem Bußgeld für zu schnelles Fahren zu entgehen. Besonders erfolgversprechend ist das simple Abstreiten der Schuld auch nicht. Doch welche Erklärungen können eine Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächlich relativieren und haben vor Gericht Aussicht auf Erfolg? Und welche Erklärungen führen eher in die Sackgasse? Tom Louven, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, erklärt die Dos and Dont's beim Rausreden, wenn es mal wieder geblitzt hat.
1) „Ich hatte schlimmes Bauchweh“
„In Ausnahmefällen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch einen medizinischen Notstand gerechtfertigt werden, zum Beispiel bei akutem Stuhldrang. Gerichtsurteile bestätigen, dass dies unter strengen Bedingungen akzeptiert werden kann. Hierfür ist jedoch ein ärztliches Attest erforderlich und es muss nachgewiesen werden, dass keine andere Alternative bestand.“
2) „Ich musste dringend jemanden ins Krankenhaus fahren“
„Auch hier sind die Erfolgsaussichten besser, wenn der Notfall durch Dokumente wie ein ärztliches Attest oder einen Krankenhausbericht belegt werden kann. Sowohl der Wahrheitsgehalt der Aussage als auch die Angemessenheit wird überprüft, schließlich gilt es für solche Fälle grundsätzlich einen Krankenwagen zu rufen. Nur wenn die Situation tatsächlich keinen anderen Ausweg bot, könnte die Erklärung Fahrer vor einer Bestrafung bewahren.“
3) „Mir kam ein Rettungswagen in die Quere“
„Wenn auf dem Messfoto oder durch Zeugen ein Einsatzfahrzeug nachweisbar ist und ein zu schnelles Fahren erforderlich war, kann dies eine taugliche Entschuldigung sein. Entscheidend ist die Beweisführung und auch hier die Frage der Erforderlichkeit.“
4) „Das war nicht ich“
„Diese Strategie führt oft ins Leere, da Behörden den Fahrer und die Tat sorgfältig prüfen. Im Zweifel kann ein anthropologisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. In dem Fall wird eine Vielzahl individueller Merkmale des Gesichts untersucht. Da bereits Teile des Gesichts dafür ausreichen, ist das Risiko, dass die Identität bestätigt wird, hoch. Die Kosten des Gutachtens muss der Betroffene im Falle der Identifizierung zusätzlich zur Geldbuße tragen. Wer im Zusammenhang mit der Ausrede außerdem einen falschen Fahrer beschuldigt, begeht eine Straftat. Die sogenannte falsche Verdächtigung wird entsprechend verfolgt und geahndet.“
5) „Ich musste mich beeilen“
„Solche Erklärungen deuten auf Vorsatz hin und können die Strafe sogar erhöhen, da sie zeigen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst in Kauf genommen wurde. Das kann unter anderem zu einer Verdoppelung der sogenannten Regelgeldbuße führen.“
6) „Ich dachte, die Ampel sei defekt“
„Aussagen wie diese sind schwer zu beweisen und führen selten zum Erfolg, insbesondere wenn die Ampel tatsächlich funktionierte. Außerdem wird zumindest indirekt Vorsatz eingeräumt.“
7) „Das Verkehrsschild ergibt keinen Sinn“
„Verkehrszeichen sind verbindlich, auch wenn sie subjektiv unnötig erscheinen. Ist die Geschwindigkeit beispielsweise aufgrund einer Baustelle beschränkt, ohne dass Bauarbeiten tatsächlich zu sehen sind, muss dennoch der Anordnung des Verkehrsschildes Folge geleistet werden. Mit einer Diskussion über Sinn oder Zweck der Beschilderung lässt sich ein Bußgeld daher nicht vermeiden.“
8) „Das ist doch alles Abzocke!“
„Solche pauschalen Aussagen sind im Bußgeldverfahren unbrauchbar und können sogar negativ gewertet werden, da sie mangelnde Einsicht oder fehlendes Schuldbewusstsein zeigen.“
9) „Mein Tacho, Navi oder Smartphone hat weniger angezeigt“
„Tachos und Navigationsgeräte sind nicht geeicht und daher nicht präzise genug, um die Messung eines Blitzers anzufechten. Die Standardmessverfahren der Polizei sind deutlich genauer und rechtlich anerkannt.“
10) „Mein Hintermann hat gedrängelt und ist dicht aufgefahren“
„Derartige Behauptungen sind meist schwer zu beweisen und bieten gewöhnlich keine rechtlich anerkannte Rechtfertigung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.“
Risiko abwägen
Wer geblitzt wird, sollte sich gut überlegen, ob und wie er sich rechtfertigt oder erklärt. Medizinische Notfälle und echte Notlagen haben unter bestimmten Umständen eine Chance, vor Gericht geltend gemacht zu werden. Allgemeine Dringlichkeit, „gefühlte“ technische Einwände oder subjektive Wahrnehmungen führen dagegen nur in den seltensten Fällen zum Erfolg und können die Strafe sogar erhöhen. Von rechtlich irrelevanten Begründungen ist daher in der Regel abzusehen. Sie können die Anfechtung des Bußgeldbescheides erschweren.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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Quelle: Geblitzt.de