• Lesedauer:4 min Lesezeit

Weihnachtsmann beauf­tragt Saalfelder Schil­der­dienst mit Festtags-Grüßen

Wer hier den Weihnachtsmann ignoriert, hat wirklich ein Bußgeld verdient. Mit einer spontanen Aktion zu den Festtagen sorgt die „Nordpol GmbH“ rund um Geschäfts­führer „Santa Claus“ für festliche Stimmung auf Thüringens Bundes­straßen. Sie beauf­tragte einen lokalen Verkehrsschilder-Dienst mit der Anbringung von Verkehrs­tafeln mit weihnacht­lichen Sprüchen und Motiven. Seit vergan­genem Freitag wird auf der A9 nahe Saalfeld auf besondere Vorsicht beim Überholen von Weihnachtsmann, Rentieren und Schlitten hingewiesen!

Verkehrsschilder wünschen „Frohe Weihnachten“ – ist das erlaubt?
OFC Pictures / shutterstock.com

Behörden gaben grünes Licht für Sonderaktion

Dank der in Deutschland einma­ligen Aktion zaubert die Verkehrs­be­schil­derung Autofahrern in der Region zur Abwechslung ein Lächeln auf die Lippen. Auf den Verkehrs­schildern, die üblicher­weise auf Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen hinweisen oder vor Beschä­di­gungen der Fahrbahn warnen, finden sich nun Weihnachts­grüße und Hinweis­schilder, die vor Rentier-Wildwechsel warnen.

In diesem Falle konnte sich die „Nordpol GmbH“ die Erlaubnis des Landes­amtes, der örtlichen Verkehrs­be­hörden und der Polizei einholen: „Die Aktion ist aus einer Initiative von Landes­amts­mit­ar­beitern vor Ort entstanden und in Abstimmung mit der Verkehrs­be­hörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und der Polizei reali­siert worden“, teilte eine Sprecherin des Thüringer Landes­amtes der Bild-Zeitung auf Nachfrage mit. Aber ist das Aufstellen eigener Verkehrs­schilder – abgesehen von Ausnahmen wie dieser – eigentlich erlaubt?

15 Euro Bußgeld für unerlaubte Schilder, Freiheits­strafen für Manipulationen

Grund­sätzlich ist das Aufstellen privater Schilder oder das Aufmalen von Fahrbahn­mar­kie­rungen, die den Verkehr beein­träch­tigen können, verboten. In der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) heißt es hierzu in § 33 Abs. 2: „Einrich­tungen, die Zeichen oder Verkehrs­ein­rich­tungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beein­träch­tigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können.“ Wer dennoch ein eigens kreiertes Stopp­schild aufstellt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Wenn Beschil­de­rungen heimlich verändert oder aufge­stellt werden, kann dies sogar straf­rechtlich relevant sein und zu Freiheits­strafen führen.

Verkehrs­schilder warnen vor Rentier-Wildwechsel

Für die Weihnachts­aktion hat die Firma Verkehrs­leit­technik + Service Jahn GmbH laut bild.de alle Kosten selbst getragen und alte Schilder mit neuen, festlichen Motiven versehen. So ist auf einem Gefah­ren­schild eine Schnee­flocke mit Weihnachts­schlitten und Rentier sowie dem Hinweis zu sehen, dass diese jetzt wieder überholt werden dürfen. Bedenken bezüglich der Sicherheit räumt die Firma aus. Auf ihrer Facebook-Seite weist sie auf die Sonder­aktion wie folgt hin: „Zwischen Saalfeld und Rudol­stadt sorgen tolle Schilder für Weihnachtsstimmung.“

„Das ist der Zauber der Weihnacht!“

Die Schilder kommen offenbar so gut an, dass eines davon auf der B281 Richtung Saalfeld schon wieder gestohlen wurde. Auch die Ostthü­ringer Zeitung bewertet die Reaktionen in Form von Zusen­dungen oder Beiträgen in den sozialen Medien als überwiegend positiv: Auf dem Portal der Tages­zeitung habe es binnen 24 Stunden rund 150 Likes gegeben, die von überwiegend positiven Kommen­taren begleitet wurden. Eine Leserin kommt gar zu dem Schluss: „Das ist der Zauber der Weihnacht!“, und freut sich über eine gelungene Aufmun­terung in politisch heraus­for­dernden Zeiten für Deutschland.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: bild.de, otz.de