Bundesverkehrsminister Wissing fordert „Ende der Anti-Auto-Politik aus Brüssel“
Alarmstufe Rot im Verkehrsressort: Minister Volker Wissing (FDP) befürchtet, dass rund 8,2 Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland rückwirkend ihre Zulassung verlieren könnten. Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bisherige Prozedere zur Schadstoffmessung für nichtig erklären, müssten in Deutschland und der EU Millionen Fahrzeuge stillgelegt werden. In einem Brandbrief wendet er sich daher an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU).
Neue und alte Schadstofftests sorgen für Unsicherheit
In den Verfahren am EuGH (C-251/23 und C-308/23) geht es unter anderem um die Einhaltung der Grenzwerte bei Euro-5- sowie Euro-6-Dieselfahrzeugen. Konkret wird verhandelt, ob die veraltete Testnorm NEFZ („Neuer Europäischer Fahrzyklus“) zur Messung des Schadstoffausstoßes von Neuwagen auch weiterhin bei bereits zugelassenen Fahrzeugen Gültigkeit besitzt.
Denn das Verfahren wurde eigentlich im Mai dieses Jahres durch ein neues Prozedere mit dem Kürzel WLTP („Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure“) abgelöst. Dieses wird nicht mehr ausschließlich in stationären Testzentren, sondern auch unter realen Fahrbedingungen durchgeführt und beinhaltet auch einen Abgastest mit dem Kürzel RDE („Real Drive Emissions“).
Dazu gehören beispielsweise Volllastfahrten mit Steigung, für die das Auto vollbeladen bergauf fährt, seine maximale Leistung ausschöpft und dementsprechend mehr Schadstoffe ausstößt.
Wissing „in großer Sorge“
Der Bundesverkehrsminister befürchtet nun, dass die Entscheidung des EuGH im November die Zulassungen aller unter NEFZ geprüften Fahrzeuge rückwirkend infrage stellen wird. Denn die neuen Prüfverfahren seien „nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar und würde damit für die in Verkehr befindlichen Fahrzeuge eine nicht realisierbare nachträgliche Anforderung darstellen“, zitiert bild.de aus Wissings Brief an die Kommissionspräsidentin von der Leyen.
Würden die strengeren Verfahren durchgesetzt, hätte das erhebliche Folgen für Deutschland und die gesamte Europäische Union, weil dann alle Euro-5-Genehmigungen rückwirkend erlöschen würden. Auch Konsequenzen für Teile der Euro-6-Flotte seien nicht ausgeschlossen. Millionen von Fahrzeugen drohe damit die Stilllegung.
Das will der liberale Politiker abwenden und hat sich für ein gemeinsames Vorgehen von EU-Kommission und Mitgliedsstaaten ausgesprochen: „Eine Lösung könnte darin bestehen, in den fraglichen Vorschriften noch vor der Entscheidung des EuGH eine Klarstellung vorzunehmen.“ Wissing kündigte an, dass das Bundesverkehrsministerium einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten werde.
ADAC und Autobauer fordern Klarstellung
Derweil hat eine Sprecherin des ADAC das Bedrohungsszenario von Stilllegungen zurückgewiesen. Für zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ordnungsgemäß zugelassene Kfz gelte der Bestandsschutz: „Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden.“ Eine nachträgliche Untersagung des Betriebs gehe daher an der Realität vorbei.
Dem stimmt die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, zu: „Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht.“ Auch sie fordert eine rasche Klarstellung der EU-Kommission zur Zulassung älterer Dieselfahrzeuge.
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Quellen: bild.de, focus.de, tagesschau.de