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Zu Risiken und Neben­wir­kungen fragen Sie Ihren Arzt, Apotheker oder einfach Geblitzt.de

Nicht nur Alkohol oder andere berau­schende Substanzen beein­träch­tigen die Fahrtüch­tigkeit und verringern dadurch die Fahrsi­cherheit. Auch viele Medika­mente können die Fähigkeit, ein Kraft­fahrzeug sicher zu führen, erheblich einschränken. Welche das sind, was bei der Kombi­nation von Medika­menten, Alkohol und Straßen­verkehr zu beachten ist und welche Strafen bei Verstößen drohen, können Sie hier nachlesen.

Mit Medikamenten im Blut am Steuer: Darauf sollten Autofahrer achten
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23 Prozent der Deutschen nehmen regel­mäßig Medikamente

Laut einer vom ADAC zitierten Forsa-Umfrage nehmen 23 Prozent der erwach­senen Bevöl­kerung in Deutschland regel­mäßig mindestens drei oder mehr Medika­mente ein. Dabei sollte man den Einfluss dieser Stoffe auf Wahrnehmung, Koordi­nation und Risiko­ein­schätzung nicht unterschätzen.

Dies gilt sowohl für verschrei­bungs­pflichtige als auch für frei verkäuf­liche Arznei­mittel. Beide können Neben­wir­kungen zur Folge haben, die sich negativ auf die Fahrei­gen­schaft des Fahrzeug­führers auswirken. Zudem können viele Medika­mente eine nicht zu vernach­läs­si­gende Menge an Alkohol enthalten, die bei einer Verkehrs­kon­trolle proble­ma­tisch sein können.

Typische Mittel, die sich auf die Fahrtaug­lichkeit auswirken

Hier eine Liste mit typischen Pharma­pro­dukten, die einen Einfluss auf die Fahrtüch­tigkeit haben können. Es ist grund­sätzlich anzuraten, die Einnahme solcher Mittel mit dem behan­delnden Arzt abzusprechen, damit man weiterhin sicher ein Kfz führen kann:

  • Einschlaf- und Beruhigungsmittel
  • Anästhetika
  • Psycho­trope Medikamente
  • Antihist­aminika
  • Schmerz­ta­bletten
  • Erkäl­tungs­me­di­ka­mente
  • Augen­tropfen
  • Medika­mente gegen Bluthoch­druck oder Diabetes

Es gilt das Prinzip Eigenverantwortung

Grund­sätzlich gilt hinsichtlich der Fahrtüch­tigkeit: Jeder Verkehrs­teil­nehmer ist selbst dafür verant­wortlich, fit genug zur Teilnahme am Straßen­verkehr zu sein. Fahrzeug­führer müssen vor dem Losfahren eigen­ständig einschätzen können, ob sie ein Auto, Motorrad oder andere Kraft­fahr­zeuge sicher steuern können. Das gilt besonders dann, wenn man Medika­mente ohne ärztliche Absprache einnimmt.

Verur­sacht man beispiels­weise einen Unfall und werden im Körper Beruhi­gungs­mittel nachge­wiesen, kann dies gravie­rende Folgen haben. Die Versi­cherung kann die Zahlung ganz oder teilweise verweigern und es drohen straf­recht­liche Konse­quenzen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Neben­wirkung ist nicht gleich Nebenwirkung

Neben­wir­kungen zeigen sich bei jedem Menschen auf ganz indivi­duelle Art und Weise. Wie stark die Beein­träch­tigung durch solche Begleit­erschei­nungen wirklich ist, hängt unter anderem von Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Körperbau ab.

Aber auch die Dauer und Regel­mä­ßigkeit der Einnahme sind entscheidend sowie die Frage, ob der Patient sich an die ärztlich verschrie­benen Dosie­rungen bezie­hungs­weise die Vorgaben im Beipack­zettel hält. Auch Wechsel­wir­kungen mit anderen Substanzen sollten bei der Beurteilung der eigenen Fahrtaug­lichkeit bedacht werden.

Medis und Wein, lass es sein

Dies gilt auch für Bier und Wein, denn Alkoho­lische Getränke können die Wirkungs­weise und den Abbau von medizi­ni­schen Präpa­raten verstärken bezie­hungs­weise hemmen. Im schlimmsten Fall geht dies mit einem Kontroll­verlust einher, der sich im Straßen­verkehr fatal auswirken kann, wenn die Reaktions- und Konzen­tra­ti­ons­fä­higkeit des Fahrers betroffen ist.

Vor der Einnahme von Medika­menten sollte daher genau geprüft werden, ob sie sich mit Alkohol kombi­nieren lassen. Das lässt sich in der Regel mit einem Blick auf den Beipack­zettel feststellen. Am besten ist es jedoch, bei gleich­zei­tiger Einnahme von Medika­menten ganz auf Alkohol zu verzichten.

Im Zweifel den Arzt fragen

Muss man besonders starke Schmerz­mittel einnehmen, ist die Sache etwas kompli­zierter. Denn stark wirksame Mittel wie Morphine oder Opioide können Ausfall­erschei­nungen verur­sachen, besonders zu Beginn einer Therapie.

In diesem Zustand ist es fahrlässig, sich ans Steuer zu setzen, man ist dann in der Regel fahrun­tüchtig. Insbe­sondere wenn man jedoch Müdigkeit oder Benom­menheit spürt, sollte man aufhören zu fahren und den Arzt aufsuchen.

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Quelle: adac.de