• Lesedauer:3 min Lesezeit

Angesichts steigender Sprit­kosten sollte der Tankrabatt Autofahrer entlasten. Doch im Geldbeutel der Verbraucher kommt davon zu wenig an. Als Grund vermuten Experten, dass die Mineral­öl­kon­zerne die gesenkte Steuer nicht in vollem Umfang weiter­geben. Das Bundes­kar­tellamt unter­sucht mögliche Preis­ab­sprachen der Konzerne.

wird-beim-tankrabatt-getrickst-geblitzt-de-betreiber-coduka-gmbh-prueft-durchsetzung-von-schadenersatzanspruechen
DesignRage/shutterstock.com

Zu viel gezahltes Geld kann erstattet werden

Die geplante Entlastung der Bürger durch einen Tankrabatt ist in der Realität nicht einge­treten. Experten und das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium vermuten als Ursache Kartell­ab­sprachen der Konzerne.

Dass auf diese Weise die gesenkte Steuer an die Verbraucher nicht weiter­ge­geben wurde, veran­lasst Bundes­wirt­schafts­mi­nister Robert Habeck sogar dazu, das Kartell­recht in Zukunft verschärfen zu wollen. Damit soll eine Überge­winn­ab­schöpfung der Mineral­öl­kon­zerne ermög­licht werden, wenn zumindest erkennbar ist, dass die Unter­nehmen ihre Markt­macht zulasten der Bürger missbrauchen.

Verwehrter Tankrabatt führt zu Schadensersatzanspruch

Auch Wirtschafts- und Kartell­rechtler Prof. Dr. Hans-Peter Schwin­towski äußert im Gespräch mit „WELT“ seine Bedenken bezüglich des Handelns der Mineral­öl­kon­zerne. Für Schwin­towski spricht alles dafür, dass man es mit einer abgestimmten und daher verbo­tenen Verhal­tens­weise, also einem echten Kartell der Unter­nehmen zu tun hat. 

Der Kartell­rechtler folgert: „Jedem einzelnen Geschä­digten könnte deshalb ein Schadens­er­satz­an­spruch zustehen. Aller­dings ständen in der Praxis der Streitwert und die Prozess­kosten in keinem Verhältnis. In diese Lücke jedoch könnten Prozess­fi­nan­zie­rungs­un­ter­nehmen stoßen, denen es möglich ist, einer Vielzahl von Betrof­fenen zu helfen, damit die Steuer­ent­lastung beim eigent­lichen Adres­saten auch wirklich ankommt.“

Schaden­er­satz­an­spruch durch­setzen mit CODUKA

Die CODUKA GmbH, die sich bereits mit ihrem Angebot Geblitzt.de erfolg­reich für die Belange hundert­tau­sender Autofahrer einsetzt, ist einer der bekann­testen Prozess­fi­nan­zierer und möchte den Geschä­digten die Möglichkeit bieten, das an den Zapfsäulen zu viel bezahlte Geld zurückzuerhalten.

„Demnach wäre eine Überge­winn­ab­schöpfung überflüssig, zumal die von der Regierung abgeschöpften Profite erst einmal nur der Staats­kasse zugute­kommen sollen“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der CODUKA GmbH.

„Bewahren Sie ihre Tankbelege im Original auf, um eine Erstattung zu ermög­lichen. Sobald das Bundes­kar­tellamt eine Kartell­ab­sprache beim Tankrabatt feststellt, werden wir es Geschä­digten ermög­lichen, an ihr Geld zu kommen“, so Ginhold weiter.

Es kann nicht sein, „dass die Hilfe des Staates bei den gebeu­telten Bürgern gar nicht oder nur zum Teil ankommt. Daher möchten wir den Geschä­digten die Möglichkeit bieten, nachträglich zu ihrem Recht zu kommen, indem wir als Prozess­fi­nan­zierer dafür sorgen, dass der verspro­chene Tankrabatt auch seine Wirkung zeigt.“

CODUKA verhilft mit Geblitzt.de Autofahrern zu ihrem Recht

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Die CODUKA GmbH leistet aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.