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Hersteller des Blitzers Leivtec XV3 räumt Fehler ein

Seit Monaten steht immer wieder ein ganz bestimmter Blitzer in der Kritik: der Leivtec XV3. Beim Leivtec XV3 handelt es sich um ein Gerät der mobilen Geschwin­dig­keits­über­wa­chung. Sachver­ständige konnten belegen, dass beim Leivtec XV3 Messab­wei­chungen auftreten können. Demnach entstehen die Abwei­chungen, wenn das gemessene Fahrzeug seitlich in den Messfeld­rahmen fuhr. Was genau dahin­ter­steckt und was die Messab­wei­chungen für Verkehrs­teil­nehmer bedeuten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

bild blitzer leivtec xv3 vom hersteller lahmgelegt 01

Bereits 2019 kam der Verdacht auf, dass der Leivtec XV3 eine zu hohe Fehler­an­fäl­ligkeit aufweist. Im August 2020 wurden aus diesem Grund Versuche durch­ge­führt, um die Genau­igkeit des Messge­rätes zu unter­suchen. Die Beurteilung fand im Oktober 2020 statt. Im Test wurden zwei verschiedene Leivtec-Geräte in derselben Situation und am selben Fahrzeug genutzt. Dennoch gab es deutliche Unter­schiede bei der Messung der Geschwin­digkeit. Diese lagen bei den Messungen, bei dem das Fahrzeug nicht über die gesamte Messent­fernung vom Laser erfasst wurde, außerhalb der Verkehrs­feh­ler­grenze und waren damit zu hoch. Darauf reagierte der Hersteller im Dezember 2020 mit einer neuen Gebrauchs­an­weisung, in der er die Auswer­te­kri­terien verstärkte. Ein Zusam­menhang zwischen den Abwei­chungen und dem Erfassen des Fahrzeugs wurde jedoch nicht herge­leitet. Die Messfehler konnten also weiterhin auftreten.

„Dass die Änderung der Bedie­nungs­an­leitung nicht ausreicht, war wohl zu erahnen und auch eher eine fragwürdige Praxis. Mir scheint, als wollte man hier die weitere Verwendung der Messgeräte garan­tieren“, erklärt Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de.

Am 12.03.21 veröf­fent­lichte die Zulas­sungs­be­hörde (Physikalisch-Technische Bundes­an­stalt) in ihrer Stellung­nahme zum Gerät einen Nachtrag. In diesem erklärt die PTB, dass sie Kennt­nisse über weitere Versuche von Sachver­stän­digen erlangt hat, die zeigen, dass es auch mit der neuen Gebrauchs­an­weisung zu unzuläs­sigen Messab­wei­chungen kommen kann. Daraufhin infor­mierte die PTB den Hersteller und begann mit eigenen Versuchen, deren Ergeb­nisse noch ausstehen

Der Hersteller des Leivtec XV3 gab anschließend ein Schreiben an die Betreiber des Messge­rätes heraus, in dem es heißt:

„Da zum gegen­wär­tigen Zeitpunkt nicht mit der notwen­digen Sicherheit ausge­schlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchs­an­weisung zu unzuläs­sigen Messwert­ab­wei­chungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen. Wir werden uns nach Veröf­fent­li­chung der finalen Prüfergeb­nisse der PTB unver­züglich wieder bei Ihnen melden. Wir sind uns der Tragweite unseres Schreibens bewusst, sehen jedoch in der Sache keine andere Entschei­dungs­option, da es uns als Ihr seit vielen Jahrzehnten zuver­läs­siger und seriöser Partner darauf ankommt, den rechts­si­cheren Einsatz unserer Produkte im Verkehrs­über­wa­chungs­be­reich unter allen Umständen zu gewährleisten.“

„Für uns von Geblitzt.de ist es unfassbar, dass diese Erkenntnis so lange gedauert hat! Der Leivtec XV3 wird deutsch­landweit einge­setzt. Das Gerät hat unzählige Autofahrer geblitzt. Wer weiß, wie viele zu Unrecht einen Bußgeld­be­scheid erhalten haben. Der Einsatz wird vermutlich mit dem Schreiben des Herstellers runter­ge­fahren, aber in Verwendung können sie dennoch weiterhin sein“, so Ginhold dazu. „Zudem stellt sich die Frage, wie mit den laufenden Bußgeld­ver­fahren umgegangen wird. Die Geschwin­dig­keits­mes­sungen mit dem Leivtec XV3 gelten offiziell als standar­di­sierte Messver­fahren. Wie wir aber wissen, ist der Blitzer proble­ma­tisch und dürfte daher auch nicht mehr beden­kenlos verwendet werden!“

„Besonders wichtig ist es an der Stelle, Bußgeld­be­scheide immer prüfen zu lassen, beispiel­weise über unser Online-Portal Geblitzt.de. Auch wenn detail­lierte Gutachten nicht immer möglich sind, sollten Betroffene grund­sätzlich Messungen immer hinterfragen.“

Die vom Hersteller veröf­fent­liche Referenz­liste (Stand Dezember 2019) lässt erahnen, wie groß die Verbreitung des Geräts ist. Wir gehen zum gegen­wär­tigen Zeitpunkt von einer höheren Verbreitung aus.

Profes­sio­nelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts-, Halte-, Park- und Handy­ver­stößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quellen:

https://www.leivtec.de/de/pdf/Referenzliste_XV3.pdf

https://www.iqvmt.de/images/XV3_102020/Leivtec_Infoschreiben_20210312.pdf

https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.31/PTB_Stellungnahme_XV3_Zwischennachricht_2.pdf