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Stau auf der Autobahn

Es ist wieder Urlaubszeit und damit steigt auch die Gefahr, dass Autofahrer auf der Autobahn in einen Stau geraten. Doch was dürfen Verkehrs­teil­nehmer im Stau eigentlich und was nicht?

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Chip.de, die sich auf die dpa berufen, klärte dies vor Kurzem in einem Artikel. Kommt es auf der Autobahn zu Stau, müssen Autofahrer eine Rettungs­gasse bilden. Diese muss immer zwischen der linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden. Verkehrs­teil­nehmer, die sich nicht daran­halten, müssen mit 200 bis 320 Euro Bußgeld rechnen. Zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat kommen ebenfalls hinzu.

Aussteigen darf man auf der Autobahn nur in Ausnah­me­fällen. Ansonsten ist es laut Straßen­ver­kehrs­ordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) verboten. Eine Ausnahme wäre die Sicherung einer Unfall­stelle. Oftmals ist die Polizei laut ADAC aber nachsichtig, wenn es im Fahrzeug zu heiß wird. Wichtig ist es aller­dings, immer in der Nähe des Fahrzeugs zu bleiben.

In der Regel ist das Überholen auf der Autobahn verboten. Kommt es zum Stau und das linke Fahrzeug steht oder fährt maximal 60 km/h, dürfen Verkehrs­teil­nehmer aller­dings das linke Fahrzeug überholen. Steht der Verkehr, dürfen Verkehrs­teil­nehmer mit maximal 20 km/h vorbei­fahren. Bewegt sich das linke Fahrzeug, darf man höchstens mit 20 km/h mehr überholen. Halten sich Autofahrer nicht daran, können ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt auf einen zukommen.

Verboten ist es auch, auf der Autobahn zu wenden oder rückwärts­zu­fahren. Fordert die Polizei die Verkehrs­teil­nehmer nach einer längeren Vollsperrung auf, ist es aller­dings ausnahms­weise erlaubt.

Ein weiteres Verbot betrifft den Stand­streifen. Wer auf diesem schnell zur Autobahn­aus­fahrt will, riskiert 75 Euro Bußgeld sowie einen Punkt.

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Quellen:

Chip.de

ADAC