Kein Tag ohne Auto – über die Bedeutung des Führerscheins

Heftige Verkehrs­ver­stöße können neben der Gefahr für die Gesundheit auch recht­liche Konse­quenzen für den Verur­sacher haben – nicht selten droht ein tempo­räres Verbot ein Fahrzeug zu führen oder sogar der Führer­schein­entzug. Aber ein Leben ohne Fleppe oder Lappen? Für die meisten Menschen einfach undenkbar. Ganz gleich, ob der tägliche Weg zur Arbeit, die Einkaufs­fahrt, um Geträn­ke­kisten einzu­laden oder die nächt­liche Tour zur Diskothek in eine andere Stadt – kaum ein Autofahrer kann sich vorstellen, hierfür jedes Mal die öffent­lichen Verkehrs­mittel in Anspruch zu nehmen.

Für die Landbe­völ­kerung ist ein Fahrverbot noch gravie­render. In so mancher Provinz wird schon der Besuch beim Arzt zum Tages­ausflug in die nächste Kreisstadt.

fahrverbot

Wann droht der Führerscheinentzug?

In der Regel weniger schmerzhaft für den Fahrer sind vergleichs­weise mildere Strafen wie Bußgelder und Punkte in Flensburg, die bei gerin­geren bis mittel­schweren Vergehen im Bereich von Geschwin­dig­keits­ver­gehen, Abstands­ver­stößen, Rotlicht­ver­gehen und Handy­ver­stößen verhängt bzw. angeordnet werden können. Doch wer sich im öffent­lichen Verkehr als rücksichts­loser Rennfahrer einen Namen machen möchte oder gar mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wird, muss laut Gesetz mit einem ein- bis dreimo­na­tigen Fahrverbot oder Führer­schein­entzug rechnen – hohe Bußgelder und mehrere Punkte kommen dann noch obendrauf.

Die Fahrerlaubnis definiert sich als Ermäch­tigung zum Führen eines Kraft­fahr­zeuges auf öffent­lichen Straßen, der Führer­schein als amtliche Urkunde dieser Erlaubnis.

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Die relevanten Verkehrs­ver­gehen im Überblick

Ab einer Verkehrs­wid­rigkeit mit Ahndung von zwei Punkten spricht der Gesetz­geber von einer groben Ordnungs­wid­rigkeit, die zum Verbot ein Fahrzeug zu führen führt. Bei drei Punkten drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und sogar eine Freiheits­strafe. Folgende Verkehrs­de­likte sind je nach Inten­sität und Häufigkeit des Vergehens für den Führer­schein­entzug relevant:

  • Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts
  • Quali­fi­zierte Rotlichtverstöße
  • Abstands­ver­stöße je nach Geschwin­digkeit und Tachowert
  • Handy­ver­stöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrer­flucht)
  • Fehlver­halten beim Überholen und an Fußgängerüberwegen
  • Missachten des Rechtsfahrgebotes
  • Fahren entgegen der Fahrtrichtung
  • Führen eines Fahrzeugs infolge geistiger oder körper­licher Mängel

Übersicht von Fahrverboten

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts 
26-30 km/h 180 €  1 Punkt  ( 1 Monat)* 
ab 31-40 km/h und höher  260 €  2 Punkte  1 Monat 
Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts 
31-40 km/h 200 €  1 Punkt  ( 1 Monat)* 
ab 41-50 km/h und höher  320 €  2 Punkte  1 Monat 
Rotlicht­verstoß
mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
länger als eine Sekunde  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Handy am Steuer
mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Abstands­verstoß
(mehr als 100 km/h) Abstand weniger 3/10 des halben Tachowertes  160 €  2 Punkte  1 Monat 
(mehr als 130 km/h) Abstand weniger 3/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  1 Monat 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Trunkenheit und Drogen am Steuer

Bei Fahren unter Alkohol­ein­fluss gilt die gesetz­liche Promil­le­grenze von 0,5, die bei Überschreitung je nach Häufigkeit des Vergehens ein Bußgeld von 500 Euro aufwärts und ein ein- bis dreimo­na­tiges Fahrverbot bedeutet. Bei über 1,1 Promille kommt es direkt zum Führer­schein­entzug. Sind Alkohol und Drogen mit im Spiel verlangt der Gesetz­geber für die erneute Beantragung des Führer­scheins nach Ablauf der Sperr­frist in der Regel den Gang zur Medizinisch-Psychologischen Unter­su­chung (MPU) – auch bekannt als Idiotentest. 

Letzterer ist ebenfalls notwendig, wenn der Fahrer auf seinem Konto in Flensburg insgesamt acht Punkte gesammelt hat – auch hier muss man sich von seinem Führer­schein verab­schieden. Extrem häufige Verstöße können auch bei einer ansonsten nur mit einem Verwarngeld geahn­deten Ordnungs­wid­rigkeit wie falsches Parken ebenfalls zu einem Verbot ein Fahrzeug zu führen führen. 

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze  500 €  2 Punkte  1 Monat 
Zweites mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze  1000 €  2 Punkte  3 Monate 
Drittes mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze  1500 €  2 Punkte  3 Monate 
Fahren unter Drogeneinfluss  500 €  2 Punkte  1 Monat 

Beim Fahrverbot wird der Führer­schein für höchstens 3 Monate abgegeben, beim Führer­schein­entzug erlischt die Fahrerlaubnis und der Beschul­digte kann frühestens nach 6 Monaten einen neuen Führer­schein beantragen.

Fahrverbot und Entzug des Führer­scheins – das müssen Sie beachten!

  • Wurde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt oder der Führer­schein entzogen, dürfen Sie für die Dauer des Verbots auf keinem Fall mehr fahren, es sei denn, im Bußgeld­be­scheid gibt es eine Ausnah­me­regel. Ferner gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge. Wenn Sie also ihren Pkw-Führerschein abgeben mussten, dürfen Sie auch nicht mehr Motorrad oder Mofa fahren. Zuwider­hand­lungen können sowohl eine hohe Geldstrafe als auch eine Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
  • Entgegen weitläu­figer Meinung kann ein Fahrverbot nicht aufge­teilt werden, sondern muss in einem Stück verbüßt werden.
  • Wohl aber ist der Antritts­termin des Fahrverbots indivi­duell verhan­delbar. Dafür ist entscheidend, ob der Fahrer in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot erhalten hat. Wenn dies der Fall ist, gilt er als Wieder­ho­lungs­täter und das erneute Verbot beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Bußgeld­be­scheid Rechts­kraft erhält. Hat sich der Fahrzeug­führer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot zu Schulden kommen lassen, kann er innerhalb der nächsten vier Monate das Eintritts­datum des Fahrverbots selbst bestimmen.
  • Personen, die an Epilepsie oder anderen die Verkehrs­si­cherheit gefähr­denden Krank­heiten leiden, können auch ohne began­genen Verstoß den Führer­schein verlieren, wenn die Fahrun­tüch­tigkeit durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt wird.
  • Fahran­fänger unter­liegen weitaus härteren Auflagen. Wer beispiels­weise mehr als 20 km/h zu schnell fährt, muss direkt an einem Aufbau­se­minar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

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Bußgeld­hilfe dank Geblitzt.de

Wenn Sie Bußgeld­vor­würfe recht­zeitig prüfen lassen wollen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. So kann beispiels­weise ein Fahrverbot bei Geschwin­dig­keits­über­schreitung und anderen Verstößen in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden, wenn das Führen eines Fahrzeugs für den Arbeits­platz des Beschul­digten unerlässlich ist. Reichen Sie ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid einfach bei Geblitzt.de ein.Zusätzliche Kosten und zeitauf­wändige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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