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Abschlepp­un­ter­nehmen müssen wirtschaftlich denken

Auch Abschlepp­dienste müssen wirtschaftlich handeln. Darüber berichtete T-Online anhand eines Artikels des ADAC kürzlich. Wenn zwei Autos abgeschleppt werden müssen, werden nicht immer zwei Abschlepp­wagen benötigt. Somit kann es für die Betrof­fenen günstiger werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsge­richt München (Az.: 453 C 17734/20).

bild unsinnige kosten muessen beim abschleppen nicht bezahlt werden 01

Eine Autohal­terin hatte in der Ladezone eines Super­marktes zwei ihrer Autos geparkt. Der Filial­leiter beauf­tragte daraufhin einen Abschlepp­dienst. Dieser fuhr um 21:01 Uhr los und war um 21:28 Uhr an der Ladezone. Das Abschlepp­fahrzeug entfernte das erste Fahrzeug und beendete um 21:36 Uhr den Einsatz. Im Anschluss fuhr ein weiteres Abschlepp­fahrzeug um 21:32 los und schleppte im Anschluss das zweite Fahrzeug ab. Jeweils wollte der Abschlepp­dienst 330 Euro dafür haben. Die Halterin wollte diese Summe aber nicht zahlen

Nach Meinung der Firma wären zwei Abschlepp­wagen notwendig gewesen, da die Einsatz­dauer verschie­dener Einsätze stark variieren könne. Weiterhin hätten sie nicht wissen können, dass es sich in dem Fall bei beiden Fahrzeugen um denselben Halter handelte. 

Das Gericht sah die Situation jedoch anders und wies die Klage der Abschlepp­firma ab. Die Firma hätte nach Meinung des Gerichts mit einem Anruf nachfragen können, ob ein zweites Fahrzeug notwendig ist. Der Vorgang war immerhin fast fertig, als das zweite Fahrzeug losfuhr. Die Abschlepp­firma habe damit „unsinnige Kosten“ produ­ziert. Die Kosten hätte man problemlos, je nach aufge­wen­deter Zeit, teilen können. Daher urteilte das Gericht, dass die Halterin pro Fahrzeug nur 207,50 Euro zahlen muss.

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Quelle: T-Online