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und bringt Autofahrer zur Weißglut

Wer kennt es nicht? Fahrrad­fahrer beschweren sich über die Autofahrer und Autofahrer schimpfen über rücksichtslose Radfahrer. Die Hamburger Morgenpost (MOPO) hat sich daher kürzlich angesehen, welche Freiheiten Fahrrad­fahrer eigentlich haben, die Autofahrer nicht besitzen.

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Der MOPO zufolge ist der Abstand zwischen Auto- und Radfahrern ein besonders sensibles Thema. Der ADFC hatte kürzlich Testfahrten durch­ge­führt, bei denen herauskam, dass Autofahrer den Abstand von 1,5 Metern in der Regel nicht einhalten. Nach Berichten darüber erhielt die MOPO wütende Leser­briefe von Autofahrern, die sich beschwerten, dass auch Radfahrer oft eng an den Autos vorbei­drän­gelten. Laut MOPO ist dies tatsächlich so. Aller­dings ist es den Fahrrad­fahrern auch erlaubt. So steht in § 5 er StVO: „Ist ausrei­chender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwin­digkeit und beson­derer Vorsicht rechts überholen.“ Im Gegensatz zu Autofahrer müssen Fahrrad­fahrer dabei nicht den Mindest­ab­stand einhalten.

Die Sache mit dem Helm

Für Fahrrad­fahrer gilt keine Helmpflicht. Laut der MOPO hat der ADFC in Bremen vor kurzem für eine Helm-Freiheit plädiert. Wichtiger sei es, Tempo 30 in den Innen­städten voran­zu­treiben, denn dies würde die Unfall­zahlen stark senken. Empfohlen wird ein Helm aller­dings dennoch.

Alkohol am Steuer

Während für Autofahrer die Promil­le­grenze bei 0,5 liegt, dürfen Radfahrer bis 1,6 Promille Alkohol im Blut haben. Kommt es aller­dings zu Auffäl­lig­keiten oder gar zu Unfällen, drohen in beiden Fällen auch schon bei gerin­geren Mengen Konse­quenzen. Wer also Alkohol trinkt, sollte am besten ganz die Finger vom Fahren lassen.

Dann müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren

Radfahrer, die nicht auf dem Fahrradweg fahren, sondern auf der Straße, sind besonders vielen Autofahrern ein Dorn im Auge. Fakt ist aber, Radfahrer müssen nicht den Fahrradweg benutzen, außer dies ist gesondert gekenn­zeichnet. Ein blaues Schild mit einem weißen Fahrrad wäre in diesem Fall vorzu­finden und verpflichtet Fahrrad­fahrer den Radweg auch zu nutzen. Anders­herum dürfen Autofahrer einen Radweg mit durch­ge­zo­gener Linie nicht nutzen.

Musik am Steuer

Das Musik­hören auf dem Fahrrad ist so eine Sache. Grund­sätzlich ist es nicht komplett untersagt. Aller­dings dürften das Gehör und die Aufmerk­samkeit nicht durch die Lautstärke beein­trächtigt sein. Anderen­falls kann ein Bußgeld drohen. Da aber auch leise Musik vom Verkehr ablenken kann, ist eine Beurteilung schwierig.

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Quelle Hamburger Morgenpost