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Vanda­lismus

Ein beschä­digtes Auto vorzu­finden ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Egal ob es sich dabei um Kratzer im Lack oder abgetretene Außen­spiegel handelt, wichtig ist: Welche Versi­cherung zahlt den Schaden durch Vandalismus?

bild wer zahlt bei mutwilligen beschaedigungen am auto 1

Vollkas­ko­ver­si­cherung

Wer einen Schaden verur­sacht muss diesen auch zahlen. Dies gilt eigentlich auch für Vanda­lismus. Meistens können die Täter aber nicht gefasst werden. Haben Betroffene eine Vollkas­ko­ver­si­cherung, können sie etwas beruhigter sein, denn diese deckt solche Schäden ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Kratzer im Lack,
  • zersto­chene Reifen,
  • abgetretene Außenspiegel,
  • Beulen am Auto oder
  • zerschlagene Schein­werfer.

Zahlt die Vollkas­ko­ver­si­cherung, kann es aber sein, dass die Selbst­be­tei­ligung oder die Einstufung erhöht wird. Aus diesem Grund zahlen Betroffene oftmals den Schaden selbst. Hat ein Fahrzeug­be­sitzer nur die verpflich­tende Kfz-Haftpflicht, muss er immer selbst zahlen. 

Teilkas­ko­ver­si­cherung

Was tun bei Vanda­lismus am Auto?

Ist Ihr Auto von Vanda­lismus betroffen, sollten Sie die Schäden sowie die Umgebung zunächst für Ihre Versi­cherung noch am Tatort abfoto­gra­fieren. Als Nächstes sollten Sie den Schaden bei der Polizei melden und eine Anzeige wegen Sachbe­schä­digung erstatten. In manchen Bundes­ländern können Sie die Anzeige auch direkt über die Online-Wache erstatten. Die Fotos können auch schon bei der Polizei als Beweis­mittel helfen. Wer das hinter sich hat, sollte die Autover­si­cherung infor­mieren und mit dieser weitere Maßnahmen abstimmten.

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Quelle: t-online.de