Wer geblitzt wird, muss je nach Schwere des Verstoßes mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Doch mit einem Einspruch gegen die Vorwürfe können Sanktionen vermieden werden. Warum die Aktien diesbezüglich aktuell besonders hoch im Kurs stehen, erklärt Geblitzt.de.
Erfolgreiche Bußgeldeinsprüche am Beispiel Cuxhaven
Dass die Chancen bei einem Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe aus dem Straßenverkehr in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind, zeigt unter anderem eine in der Nordsee-Zeitung veröffentlichten Statistik, die vom Landkreis Cuxhaven erstellt wurde. So stieg die Anzahl der erfolgreichen Einsprüche bei Geschwindigkeitsverstößen in Cuxhaven von 16,05 Prozent im Jahr 2019 auf 24,48 Prozent in 2020 bis auf 28,57 Prozent in 2021. Für das Jahr 2022 lagen noch nicht alle Zahlen vor.
Umso erstaunlicher ist es, dass die Anzahl derjenigen Verkehrsteilnehmer, die tatsächlich Einspruch eingelegt haben, von rund 9 Prozent im Jahr 2019 auf 3,24 Prozent in 2022 gesunken ist. Vielen Autofahrern ist demnach nicht bewusst, dass sie gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens haben.
Verjährung der Vorwürfe wegen Personalmangel
Ein wichtiger Aspekt, warum es gerade jetzt wichtig ist, Bußgeldvorwürfe überprüfen zu lassen, ist auch die Überlastung der entsprechenden Behörden. Bundesländer wie Berlin und Sachsen kommen nämlich mit der Bearbeitung der Fälle nicht mehr hinterher.
Das liegt in erster Linie an der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 9. November 2021. Diese hat zur Folge, dass zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße bereits bei geringen Vergehen härter sanktioniert werden. Da aber in vielen Bußgeldstellen ein hoher Personalmangel herrscht, werden nicht alle Fälle rechtzeitig bearbeitet und es kommt häufig zur Verjährung der Vorwürfe.
Vollständige Einsicht in die Bußgeldakte
Auch so manches Gerichtsurteil führt dazu, dass geblitzten Verkehrsteilnehmern zunehmend mehr Rechte eingeräumt werden. So hat etwa das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einem Beschluss vom 12. November 2020 (Az.: 2 BvR 1616/18) entschieden, dass Betroffenen Einsicht in die Rohmessdaten gewährt werden muss, wodurch die Chancen steigen, mögliche Messfehler ausfindig zu machen.
Und erst jüngst hat der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Baden-Württemberg in eine Fall (Az. 1 VB 38/18) klargestellt, dass man im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auch Einsicht in die Wartungs- und Reparaturnachweise bekommen muss, wenn man diese explizit anfordert, damit der Betroffene seine Verteidigungsmöglichkeiten in vollem Umfang wahrnehmen kann.
Kosten einsparen in Zeiten der Inflation
Dass es aufgrund dieser Vielzahl an guten Argumenten eine gute Idee ist, Vorwürfe in einem Bußgeldverfahren überprüfen zu lassen, weiß Jan Ginhold als Geschäftsführer der CODUKA GmbH: „Insbesondere in Zeiten, in denen das Geld knapp ist, sollte man die Möglichkeit in Anspruch nehmen, unnötige Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Mit unserem Service Geblitzt.de haben wir schon vielen Verkehrsteilnehmern zu ihrem Recht verholfen. Wir können nur an die Menschen appellieren, gerade jetzt keinen Bußgeldvorwurf ungeprüft zu lassen.
Auch bei einer möglichen Verjährung rät Ginhold, diese von Anwälten für Verkehrsrecht bestätigen zu lassen. So wäre man erst auf der sicheren Seite, wenn ein Anwalt nach Einsicht in die Bußgeldakte feststellen konnte, dass die Verjährung in trockenen Tüchern ist.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Die CODUKA GmbH leistet aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.