Lebensretter im Auto
Seit nun 47 Jahren gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht. Als sie eingeführt wurde, zeigte sich die Mehrheit der Bevölkerung skeptisch. Dabei ist der Anschnallgurt statistisch gesehen der Lebensretter im Straßenverkehr schlechthin. Heutzutage legen die meisten Verkehrsteilnehmer den Gurt an. Es kommt allerdings dennoch vor, dass einige Fahrer oder Passagiere dieser Pflicht nicht nachkommen. Doch wer trägt überhaupt die Verantwortung dafür, dass alle Mitfahrer angeschnallt sind?
Deutsche hatten Angst vor dem Gurt
Als die Anschnallpflicht 1976 hierzulande eingeführt wurde, hatten einige Deutsche erhebliche Bedenken. LapID, Anbieter elektronischer Führerscheinkontrollen, weiß wieso: „Die Assoziation mit einem schweren Verkehrsunfall war damals mitunter ein Grund […].“ Weiter schreibt das Unternehmen: „Auch, dass man sich nach einem schweren Unfall nicht mehr aus dem Fahrzeug befreien könnte, sorgte für großes Unbehagen.“
Dank des Sicherheitsgurtes gibt es immer weniger Verkehrstote
Ein angelegter Gurt vermindert laut Unfallexperten die Gefahr, bei einer Kollision tödliche Verletzungen zu erleiden, um 50 Prozent. Dementsprechend sank auch mit steigender Akzeptanz der Anschnallpflicht die Anzahl der Verkehrstoten. Starben im Jahr 1970 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch 19.193 Personen auf der Straße, waren es 2022 hingegen nur 2.788.
Wer ist dafür verantwortlich, dass der Gurt angelegt ist?
Es gibt einige weitverbreitete Missverständnisse, die sich rund um das Thema „Gurtpflicht“ etabliert haben. Eine davon ist die Annahme, dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass alle Passagiere den Gurt anlegen. Das gilt allerdings nur für Kinder und Minderjährige. Erwachsene hingegen müssen eigenständig darauf achten, dass sie während der gesamten Fahrt angeschnallt bleiben.
Sind Kinder an Bord, ist der Fahrzeugführer verpflichtet dafür zu sorgen, dass diese ordentlich gesichert sind. Das bedeutet, sind die Kleinen unter 12 Jahre alt und noch keine 1,50 Meter groß, müssen diese in einem entsprechenden Kindersitz transportiert werden. Ist eine der Bedingungen jedoch erfüllt, reicht der im Fahrzeug vorhandene Sicherheitsgurt aus.
Welche Strafen drohen Gurtmuffeln?
Werden Fahrer oder erwachsene Passagiere dabei erwischt, wie sie ohne Sicherheitsgurt fahren, beziehungsweise mitfahren, droht ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.
Für ungesicherte Kinder sieht der Bußgeldkatalog teilweise drastischere Strafen vor:
- Ein Kind ohne Gurt: Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro
- Mehrere Kinder nicht angeschnallt: Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro
- Ein Kind ohne jegliche Sicherung: Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung: Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg
Doch auch hier bestätigt die Ausnahme die Regel. Laut § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt die Anschnallpflicht unter anderem nicht für:
„1. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen [beispielsweise Postboten],
2. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen.“
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Quellen: blog.lapid.de, destatis.de, gesetze-im-internet.de