Eine der Schlüsselfragen: Dürfen Fahrzeuge als Strafe eingezogen werden?
Auf dem diesjährigen 62. Verkehrsgerichtstag im niedersächsischen Goslar liegt der Fokus auf Themen des Strafrechts. Die Teilnehmer und Arbeitskreise des Kongresses widmen sich unter anderem der Frage, ob Fahrzeuge infolge von Trunkenheitsfahrten beschlagnahmt werden sollten. Ebenfalls auf der Tagesordnung stehen der Umgang mit Punktehandel und Behördentäuschung sowie die Entkriminalisierung der Unfallflucht bei Sachschäden.
Arbeitskreise richten Empfehlungen an Gesetzgeber in Deutschland und EU
Drei Tage lang gehen in dieser Woche schätzungsweise 1.700 Teilnehmer und Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Verbänden und Behörden in den Austausch zum Verkehrsrecht. Der jährlich stattfindende Kongress gehört zu den relevantesten Expertentreffen dieser Art in Deutschland. Insgesamt acht Arbeitskreise kommen in Goslar zur Diskussion zusammen, die den Kongress am letzten Veranstaltungstag mit konkreten Empfehlungen für die Gesetzgeber in Deutschland und der EU abrunden.
Beschlagnahmung des Fahrzeuges nach Alkoholfahrt?
In europäischen Nachbarländern wie Italien, Dänemark oder bald auch Polen müssen Trunkenheitsfahrer damit rechnen, dass ihr Fahrzeug als Strafe beschlagnahmt und eingezogen werden kann. In Goslar diskutieren die Verkehrsexperten des ersten Arbeitskreises in dieser Woche, ob es diese Möglichkeit auch in Deutschland geben soll. Der Einzug eines Fahrzeuges ist hierzulande bisher nur im Falle von illegalen Straßenrennen oder als Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durchführbar.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sowie der ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand stehen diesem Vorhaben skeptisch gegenüber. Man wolle Trunkenheitsfahrten zwar bekämpfen und sanktionieren, Änderungsbedarf für das bestehende System sehe man aber nicht. Zudem könne man laut DAV illegale Straßenrennen nicht mit einer Trunkenheitsfahrt vergleichen.
Schluss mit Punktehandel und Behördentrickserei?
Das Erreichen der 8-Punkte-Highscore in der Kartei in Flensburg zählt zu den typischen Ursachen für das Einziehen des Führerscheins. Damit es nicht so weit kommt, überreden manche Verkehrssünder Dritte, wie etwa ähnlich aussehende Verwandte, bei einem Verstoß die Punkte aufs eigene Konto zu nehmen oder bezahlen sie dafür.
Laut Rechtsexperte Dr. Markus Schäpe vom ADAC gebe es hier keine eindeutige Rechtslage. Eine Täuschung der Behörden sei daher im Moment noch möglich. Man erhoffe sich von den Arbeitskreisen in Goslar daher ein klares Signal an den Gesetzgeber, der dieses Schlupfloch schließen soll.
Reform der Unfallflucht bei Sachschäden
Auch bei der Reform des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ lohnt ein Blick auf die Nachbarländer. In Italien, Österreich oder den Niederlanden etwa wurde die Unfallflucht mit Sachschäden bereits (teil-)entkriminalisiert.
In Deutschland hatten das Verkehrs- sowie das Justizministerium vergangenes Jahr ähnliche Pläne verkündet und ein Eckpunktepapier vorgestellt. Es sieht vor, dass an einem Unfall Beteiligte bei einem Sachschaden nicht mehr am Unfallort warten müssen. Anstelle dessen soll eine digitale Meldestelle zur Übermittlung von Schadensmeldungen eingerichtet werden. Gegenwärtig machen sich Unfallbeteiligte im Falle von Sachschäden und auch dann strafbar, wenn sie sich innerhalb von 48 Stunden melden.
ADAC und DAV begrüßen die aktuellen Reformpläne und sprechen sich für eine Entkriminalisierung der Unfallflucht im Falle von Sachschäden aus. Lediglich bei der konkreten Ausgestaltung der Wartepflicht herrsche laut lto.de noch Klärungsbedarf.
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