EU-Parlament stimmt für länderübergreifende Verfolgung von Verkehrsverstößen
Noch kommen Raser, Falschparker und Verkehrssünder, die in einem anderen EU-Land erwischt werden, ohne Strafe davon. Doch das soll bald vorbei sein: Das Europäische Parlament hat in Straßburg für eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Verkehrsverstößen gestimmt. Wer im Urlaub in einem anderen EU-Land geblitzt wird, muss künftig damit rechnen, in seinem Heimatland zur Kasse gebeten zu werden.
40 Prozent aller Verstöße bleiben ungestraft
Nach Angaben des Europäischen Parlaments bleiben derzeit rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet. Die neue Regelung soll daher dafür sorgen, dass die Behörden des jeweiligen Heimatlandes effektive Möglichkeiten zur Eintreibung der Bußgelder erhalten.
Voraussetzung ist, dass der betroffene Staat die Einziehung beauftragt, die Geldbuße mehr als 70 Euro beträgt und alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Privaten Unternehmen soll die Eintreibung von Bußgeldern von EU-Ausländern allerdings untersagt werden.
EU-weiter Entzug der Fahrerlaubnis
Auch Fahrverbote und Führerscheinentzug will die EU in Zukunft länderübergreifend durchsetzen. Die Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern sollen hierzu gestärkt werden. Bislang können Führerscheine nur in dem Land, das die Strafe verhängt, entzogen werden.
Künftig sollen EU-weit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h beziehungsweise 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zum Führerscheinentzug führen. Zu diesem Zweck werden Informationen über den Entzug der Fahrerlaubnis automatisch mit dem Mitgliedstaat ausgetauscht, der die Fahrerlaubnis erteilt hat.
Ordnungswidrigkeiten werden in Deutschland zivilrechtlich geahndet. Geldstrafen hingegen werden nach dem Strafgesetzbuch bei schweren Straftaten von den Gerichten verhängt und richten sich nach den Einkommensverhältnissen des Täters.
Zustimmung der Mitgliedstaaten steht aus
Das Abkommen sieht auch eine Erweiterung des Katalogs der Verkehrsvergehen vor, die grenzüberschreitende Verfahren auslösen können. Neben Fehlverhalten wie zu schnellem Fahren oder Fahren unter Alkoholeinfluss sollen ab Inkrafttreten der neuen Regeln auch gefährliches Parken und Überholen sowie Fahrerflucht und das Missachten durchgezogener Linien dazu gehören.
Die grenzüberschreitende Verfolgung bedarf noch der Zustimmung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese gilt aber als Formsache. In einem letzten Schritt müssen die neuen Regelungen in nationales Recht übersetzt werden. Dafür ist eine Übergangsfrist von 30 Monaten geplant.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht ignorieren!
Bußgeldbescheide aus dem Ausland sollten jedoch bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung nicht entsorgt oder gar ignoriert werden. Zumindest dann nicht, wenn man wieder in das Land einreisen möchte. Die Bescheide verjähren in Ländern wie Italien oder Spanien erst nach einigen Jahren. Offene Forderungen können bei einer Verkehrs- oder Passkontrolle am Flughafen durch die Ordnungshüter festgestellt und eingetrieben werden.
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