Darauf sollten Sie bei der Wahl einer getönten Sehhilfe fürs Auto achten
Eine aufgesetzte Sonnenbrille verleiht seinem Träger eine gewisse Coolness – das ist ein Naturgesetz. Wer auch vor dem Lenkrad nicht auf Style und UV-Schutzwirkung der getönten Gläser verzichten möchte, sollte aber einiges beachten. Denn in bestimmten Fällen sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) unerwartet hohe Strafen vor.
Getönte Sehhilfen sind nicht verboten
Viele Autofahrer haben im Handschuhfach eine getönte Brille gegen starkes Sonnenlicht dabei. So ist auch bei starkem Lichteinfall ein entspanntes Sehen ohne Zusammenkneifen der Augen möglich. Grundsätzlich ist das Tragen einer Sonnenbrille am Lenkrad nicht verboten. Doch wie so oft im Straßenverkehr sind auch hier bestimmte Regeln und Vorschriften einzuhalten, um Geldstrafen zu vermeiden.
Sind sie zu schwach, zahlst Du drauf
Eine dieser Regeln gibt einen Höchstwert für die Tönung der Gläser vor. Diese darf höchstens der Kategorie 3 angehören und eine Lichtdurchlässigkeit von acht bis 18 Prozent aufweisen. Entspricht die Sehhilfe nicht diesen Anforderungen, wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig. Bei Kurz- oder Weitsichtigkeit muss zudem die Stärke der Sonnenbrille der Sehschwäche angepasst sein. Ist dies nicht der Fall, beträgt das Verwarngeld sogar 25 Euro.
StVO: Gesicht darf nicht verhüllt werden
Viele werden sich ungern an die Zeit der Maskenpflicht während der Covid-Pandemie erinnern. Nicht wenige Autofahrer saßen damals mit FFP2-Maske vorm Steuer. Wenn dann noch die Sonnenbrille dazukam, wurde eigentlich ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Denn in Paragraf 23 Absatz 4 Satz 1 der StVO heißt es: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“
Aus Kulanz verzichteten die Behörden damals in vielen Fällen auf eine Ahndung. Damit ist aber nach dem Ende der Pandemie nicht mehr zu rechnen. Achten Sie daher beim Tragen einer Sonnenbrille darauf, dass Ihr Gesicht nicht zusätzlich verdeckt wird und Sie im Straßenverkehr eindeutig identifizierbar sind.
Allgemeine Regeln für das Tragen einer Sonnenbrille im Auto
Über die Vorgaben der StVO hinaus fasst futurezone.de einige allgemeine Kriterien zusammen, die bei der Auswahl eines UV-Schutzes für die Augen berücksichtigt werden sollten:
- Blendschutz: Polarisierte Gläser eignen sich gut zum Autofahren, da sie die Blendwirkung von reflektierenden Oberflächen wie Wasserpfützen oder anderen Fahrzeugen mindern können.
- Tönung: Die Gläser sollten nicht zu dunkel sein, um auch bei schlechten Lichtverhältnissen, etwa in Tunneln, eine ausreichende Sicht zu gewährleisten. In der EU gibt es Tönungsstufen von 0 bis 4, für Autofahrer gelten die Stufen 0 bis 3 als geeignet.
- Linsenqualität: Hier ist laut futurezone.de ein gewisser Mindeststandard empfehlenswert, damit eine verzerrungsfreie und scharfe Sicht garantiert werden kann.
- Norm EN ISO 12312-1: Sonnenbrillen, die den Anforderungen dieser Norm entsprechen, gelten in der EU als sicher. Sie kann daher als Orientierungshilfe bei der Beurteilung der Eignung einer UV-geschützten Sehhilfe fürs Auto dienen.
- Design: Auf zu klobige Rahmen oder Bügel sollte bei einer Brille verzichtet werden. Ein guter Halt ist wichtig, um weitere Ablenkungen während der Fahrt zu vermeiden.
- Farben: Die Brillengläser dürfen die Farbwahrnehmung nicht übermäßig beeinträchtigen. Verkehrszeichen und Signale müssen deutlich erkennbar sein.
Lupeneffekt und Brandgefahr
Zu guter Letzt noch ein Sicherheitshinweis fürs Armaturenbrett: In der Vergangenheit ist es schon vorgekommen, dass liegengebliebene Sonnenbrillen durch den Brennglaseffekt Gegenstände im Fahrzeug so stark erhitzt haben, dass diese nach einiger Zeit der Bestrahlung Brandlöcher aufwiesen. Daher gilt, auch um Brände zu vermeiden: Reflektierende Gegenstände wie Linsen in Sonnenbrillen sollten nie direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt werden.
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Quelle: futurezone.de