Im Münsterland gelten auf einer Straße zwei Geschwindigkeiten
Wenn Straßen gespaltene Persönlichkeiten hätten, würden sie durch das Münsterland führen. Denn eine Landstraße nahe Coesfeld weiß nicht so recht, wie schnell auf ihr gefahren werden darf. Zwei Seelen scheinen in ihrer Brust zu schlagen, beziehungsweise zwei Geschwindigkeiten. In die eine Richtung gilt ein Tempolimit von 50, in die andere eins von 70. Ein Schelm, wer denkt, dass dies mit einem versteckten Blitzer an einer nahe gelegenen Kuhweide zusammenhängen könnte.
Drosselung auf kerzengerader Strecke
Die sonderbare Stelle an der Landstraße 671 soll sich zwischen den Ortsteilen der Gemeinde Herbern und der Stadt Drensteinfurt befinden. In einer scharfen Kurve gilt zunächst Tempo 70, kurz darauf wird die Geschwindigkeit durch ein 50er-Schild reduziert - obwohl die Strecke geradeaus führt.
Wer dann mehr auf dem Tacho hat, wird geblitzt. Kurioserweise gilt hier für alle entgegenkommenden Autofahrer aber weiterhin Tempo 70.
Der Radfahrweg ist schuld
Auf Nachfrage von bild.de beim Kreis Coesfeld heißt es, das liege am einseitigen Radweg. Das bestätigt deren Pressesprecher, Tobias F. König: „Hintergrund für die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h in diesem Bereich ist die Unterschreitung des seitlichen Sicherheitsraumes zwischen Fahrbahn und Geh- bzw. Radweg.“
Der vor zwei Jahren angelegte Fahrradstreifen sei zu nah an der Straße gebaut worden. Daraus ergebe sich eine „erhöhte Gefahrenlage“, die der Behörde einen weiten Spielraum für Verkehrsbeschränkungen einräume. Deshalb gilt hier Tempo 50.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass hier ohne Radweg weiterhin ein höheres Tempo erlaubt wäre, auch wenn sich dann Autos und Drahtesel die Landstraße teilen müssten.
Und dann war da noch der versteckte Blitzer
Hat der Kreis Coesfeld mit einem verkehrspolitischen „Taschenspielertrick“ eine lukrative Einnahmequelle erschlossen? Laut bild.de haben sich jedenfalls Mitarbeiter des Kreises genau an dieser Stelle der nah gelegenen Kuhweide mit einem Poliscan FM1-Blitzer versteckt. Die Behörden bestreiten jedoch, dass der angeblich misslungene Radfahrweg mit der neuen Radarfalle in Zusammenhang stehe.
Blitzer aufstellen: Wer ist zuständig und was muss beachtet werden?
Welche Vorschriften müssen die Behörden bei der Aufstellung von Radaranlagen eigentlich beachten? Wer ist zuständig?
In der Regel sind die Autobahnen und Bundesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei, während die Kommunen die Messungen auf ihrem eigenen Gebiet durchführen. Führt eine Autobahn durch das Gemeindegebiet, kann die Gemeinde auch hier mit stationären Messanlagen blitzen. Mobile Geräte hingegen dürfen an solchen Stellen nur von der Landespolizei verwendet werden.
Abstandsregeln für Radarfallen
Beim Einsatz von Blitzern müssen die Behörden sich zudem an landesspezifische Richtlinien zum Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und der Messanlage halten. Es gibt aber auch Ausnahmen wie beim Tempo 30 an Schulen, die berücksichtigt werden müssen. Der Abstand zwischen Radargerät und Hinweisschild ist von Land zu Land unterschiedlich vorgegeben:
- Baden-Württemberg: 150 m
- Bayern: 200 m
- Berlin: 150 m zum Ortseingangsschild, 75 m zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
- Brandenburg: 150 m
- Bremen: 150 m
- Hamburg: keine Regelung getroffen
- Hessen: 100 m
- Mecklenburg-Vorpommern: 100 m auf Kraftfahrstraßen, 250 m auf Autobahnen
- Niedersachsen: 150 m
- Nordrhein-Westfalen: keine Regelung getroffen
- Rheinland-Pfalz: 100 m
- Saarland: keine Regelung getroffen
- Sachsen: 150 m
- Sachsen-Anhalt: 100 m
- Schleswig-Holstein: 150 m
- Thüringen: 200 m
Aber Vorsicht! Der angegebene Abstand zum Schild bezieht sich nur auf den Beginn, nicht auf das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung. Steht dagegen ein Schild, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt, dann gelten die Abstände nicht.
Wird man geblitzt und stellt Unregelmäßigkeiten oder Abweichungen von den oben genannten Abständen oder Zuständigkeiten fest, lohnt sich in jedem Fall eine Überprüfung der Bußgeldvorwürfe durch einen erfahrenen Verkehrsanwalt.
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Quelle: bild.de