Wann das Arbeitsamt den C-Führerschein bezuschusst
Für einige Berufsgruppen gehört der Führerschein wie die Butter zum Brot. Ohne Fahrerlaubnis sollte man sich schließlich nicht hinter das Lenkrad eines Taxis, Busses oder Lastkraftwagen setzen. Was aber, wenn das nötige Kleingeld fehlt? Um Jobsuchende bestmöglich zu vermitteln, gibt es insbesondere für angehende Lkw-Fahrer die Möglichkeit, beim Erwerb des kostspieligen Führerscheins finanziell vom Arbeitsamt unterstützt zu werden. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen ein Antragsteller erfüllen muss und wann der Zuschuss nicht infrage kommt.
Bildungsgutschein für angehende Brummifahrer
Förderungsmaßnahmen gibt es viele. Mit welchem Instrument aber greift der Staat potenziellen Lkw-Fahrern unter die Arme? Das Zauberwort heißt Bildungsgutschein. Doch nicht jeder kann in den Genuss dieser Finanzspritze kommen. Der Betroffene muss Arbeitslosen- oder Bürgergeld empfangen und somit bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gemeldet sein. Auch wer akut von Arbeitslosigkeit bedroht ist, darf sich Hoffnung machen.
Antragsmodalitäten im Blick behalten
Der Bildungsgutschein dient demnach als Baustein zur Beendigung der Arbeitslosigkeit bzw. deren Prävention. Die Maßnahme wird in der Regel nur dann bewilligt, wenn eine konkrete Chance für den Betroffenen besteht, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Außerdem muss der Antragsteller gesundheitlich geeignet sein und sollte keine Einträge im Fahreignungsregister zu verzeichnen haben. In der Regel ist auch ein bereits erworbener Führerschein der Klasse B sowie das Mindestalter von 21 Jahren Voraussetzung für die Kostenübernahme des Lkw-Führerscheins.
Auf den Bildungsgutschein besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Vielmehr gilt es, den Verwendungsgrund dafür im Gespräch mit dem Sachbearbeiter vom Jobcenter oder Arbeitsamt plausibel vorzutragen. Auch sollten Anwärter alle relevanten Informationen zu der anvisierten Fortbildung und dem in Aussicht stehenden Arbeitgeber bereithalten.
Hundertprozentige Kostenübernahme möglich
Erachtet das Arbeitsamt das Förderungsanliegen als sinnvoll, kann der Bildungsgutschein schriftlich beantragt werden. Im Idealfall werden die Kosten vollumfänglich gedeckt und der Lkw-Führerschein kann in Angriff genommen werden. Allerdings ist ein Zeitfenster zu beachten. So müssen die Fahrschulstunden zwar nicht an einem Stück, aber innerhalb des schriftlich vermerkten Gültigkeitszeitraums absolviert werden.
Zuschüsse für Beschäftigte
Neben der beruflichen Eingliederung kann der Gutschein vom Arbeitsamt auch ausgestellt werden, um einen Arbeitnehmer höher zu qualifizieren. Unter Umständen beteiligen sich die jeweiligen Unternehmen an den Kosten des Lkw-Führerscheins. Führt doch der Erwerb einer Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen häufig zu einer Win-win-Situation, da der Angestellte in der Folge vom Arbeitgeber flexibler eingesetzt werden kann.
Hierfür bietet das Arbeitsamt die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten an. Das Förderprogramm wird vorzugsweise kleineren Unternehmen in Aussicht gestellt, um deren Wettbewerbsfähigkeit mithilfe von vielseitig ausgebildeten Mitarbeitern zu stärken.
Zuschuss-Varianten
Die finanziellen Zuwendungen können in Form von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und zu den Lehrgangskosten oder der Zahlung eines Qualifizierungsgeldes im Falle strukturwandelbedingter Anforderungsveränderungen erbracht werden. Allerdings ist die Bewilligung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehört, dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst und dass ihr Bildungsträger für die Förderung zugelassen ist.
Darüber hinaus müssen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die für den Beschäftigten langfristig und nicht nur betriebsspezifisch von Nutzen sind. Bei der zeitlichen Ausgestaltung hingegen spielt es keine Rolle, ob die Weiterbildung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend in den Arbeitsalltag integriert wird.
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