Polizei in NRW muss 115 Lasermessgeräte aus dem Verkehr ziehen
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat 115 Laser-Geschwindigkeitsmesser aus dem Verkehr gezogen. Ihr Gebrauch wurde gestoppt, nachdem der Hersteller Ungenauigkeiten bei den Handmessgeräten bekannt gegeben hatte. Viele Autofahrer fragen sich nun, ob auch die Bußgelder und Strafen zurückgenommen werden: Hier haben Autofahrer insgesamt drei Optionen …
IT-Landesbehörde der Polizei in Nordrhein-Westfalen gibt Fehler intern bekannt
Wie das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) intern verkündete, seien die Fehlfunktionen bei der Prüfung eines Gerätes bemerkt worden. Das LZPD NRW ist eine Behörde, die unter anderem für die Unterstützung der IT-Arbeit der Polizei in der Region zuständig ist.
Die Sachlage wurde auf Nachfrage von spiegel.de von einem Sprecher des Innenministeriums bestätigt. Ob wirklich alle Geräte in dem westlichen Bundesland betroffen sind und ob daher Bußgeldbescheide revidiert werden müssen, sei aber noch unklar.
Abweichungen von drei Kilometern pro Stunde
Nach interner Auskunft des LZPD NRW wurde die Ungenauigkeit bei dem Gerätetyp „TrueSpeed LTI 20-20“ seitens des Herstellers festgestellt. Diese werden in der Regel von Polizeibeamten in der Hand gehalten und dienen dann zur Bestimmung der Geschwindigkeit anvisierter Fahrzeuge.
Da bei den Messungen der Lasergeräte Abweichungen von drei Kilometern pro Stunde auftraten, beschloss die Landesbehörde, den Einsatz der Geräte zu stoppen: „Lasermessgeräte des oben benannten Typs sind daher mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres nicht mehr für die repressive Geschwindigkeitsüberwachung einzusetzen“, hieß es in dem Schreiben des LZPD an die Dienststellen der Polizei.
Besteht, wie in diesem Fall, der Verdacht, dass die eingesetzten Geräte bei der Messung fehlerhaft arbeiten oder die Behörden anderweitig beim Blitzen unsauber und nicht regelkonform gearbeitet haben, ist eine anwaltliche Überprüfung des Bußgeldbescheides mehr als ratsam. Nur so kann man herausfinden, ob man von einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung betroffen ist. Über Geblitzt.de ist eine solche Prüfung problemlos möglich.
„Blitzer-Fiasko“ in Köln 2017: Hunderttausende Verfahren eingestellt
Das zeigt auch ein aufsehenerregender Fall aus Köln, der sich vor ein paar Jahren zugetragen hat. Wegen eines fehlenden Tempo-60-Schildes auf der A3 verschickte die Stadt am Rhein rund 400.000 falsche Bußgeldbescheide.
Eine Rückzahlung der ungerechtfertigten Buß- und Verwarngelder lehnte Oberbürgermeisterin Henriette Reker damals wegen eines „unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes“ zunächst ab. Erst nachdem der Druck seitens der Ratsfraktion der Stadt Köln größer wurde und Geblitzt.de juristisch und medial tätig wurde, kam die Sache in Bewegung.
Durch das Vertreten mehrerer betroffener Mandanten vor Gericht und das publik machen der Fälle konnte das Legal-Tech-Unternehmen vielen Autofahrern helfend zur Seite springen. Zudem öffnete sich für die Betroffenen ein etwas weniger bürokratisches Hintertürchen: Sie konnten bei der Stadt Köln einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
Führte dies nicht zum Erfolg, konnte nur noch ein Gnadengesuch gestellt werden. Damit war es zwar nicht möglich, bereits überwiesene Verwarn- und Bußgelder zurückzuerhalten. Fahrverbote und Punkte in Flensburg konnten damit aber verhindert beziehungsweise rückgängig gemacht werden.
Bei Behörden- oder Messfehlern: Autofahrer haben drei Optionen
Bußgeldbescheide sollten daher immer überprüft werden. Fachanwälte für Verkehrsrecht können die Erfolgsaussichten zur Einstellung des Verfahrens oder zur Reduzierung des Strafmaßes kompetent beurteilen. Bei Behördenfehlern ergeben sich in der Regel drei Optionen für Autofahrer:
- Hat man sein Bußgeld noch nicht bezahlt, ist das Verfahren nicht abgeschlossen und eine anwaltliche Prüfung beziehungsweise Anfechtung der Vorwürfe ist anzuraten. Die Zahlung von Bußgeldern sollte daher nicht überstürzt erfolgen.
- Hat man sein Bußgeld bereits bezahlt, ist das Verfahren eigentlich rechtskräftig abgeschlossen. Es ist aber noch über das Gnadengesuch möglich, Punkte in Flensburg und Fahrverbote zu verhindern. Die Chancen, das Geld zurückzuerhalten, liegen aber praktisch bei null.
- Hoffen kann man immer noch auf das Nichtstun der Behörden – aber jetzt mal im Ernst: Wer glaubt das schon?
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.