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Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg wollen an „Truespeed“-Lasern festhalten

Geräte- oder Anwen­der­fehler? Erst vor einer Woche hatte die Polizei in Nordrhein-Westfalen 115 Laser-Geschwindigkeitsmessgeräte wegen Fehlfunk­tionen und Messab­wei­chungen aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei in Sachsen, als auch in Bayern und Baden-Württemberg will dennoch an der umstrit­tenen Laser­pistole festhalten. Die mangelnde Präzision sei auf falsche Bedienung zurück­zu­führen. Aber sind die Geräte überhaupt zuver­lässig einsetzbar?

Stillgelegte Laser-Blitzer
Michal Kalasek/ shutterstock.com

Bis zu 3 km/h Abweichung

Das Landesamt für Zentrale Polizei­liche Dienste NRW (LZPD NRW) hatte über den Hersteller des Gerätetyps „TrueSpeed LTI 20-20“ von der Ungenau­igkeit erfahren. Bei Testmes­sungen seien Abwei­chungen von bis zu drei Kilometern pro Stunde festge­stellt worden. Daraufhin entschied sich die Behörde, die 115 an Rhein und Ruhr einge­setzten Laser­hand­mess­geräte komplett aus dem Verkehr zu ziehen.

Polizei in Bayern, Sachsen und BaWü: Kein Mess-, sondern ein Anwenderfehler

Davon hält die Polizei in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg wenig. Wie etwa das Bayerische Polizei­ver­wal­tungsamt dem Redak­ti­ons­Netzwerk Deutschland (RND) mitteilte, handele es sich nicht um einen Defekt der Blitzer-Hardware selbst, sondern um einen Fehler bei der Bedienung. Die Messab­wei­chung sei bei sachge­mäßem Gebrauch der Geräte vernach­läs­sigbar und es gebe derzeit keinen Anlass, „das Gerät nicht zu verwenden oder damit erstellte Messungen in Frage zu stellen.“

Das ist auch die Auffassung der Kollegen in Sachsen, wo insgesamt 111 der Laser­messer im Einsatz sind. Laut einem Sprecher des Staats­mi­nis­te­riums gehe man davon aus, dass der Messfehler nicht auftritt, solange das Gerät korrekt bedient werde. Bei der Beurteilung von „TrueSpeed LTI 20-20“ geht die Polizei im Freistaat sogar noch einen Schritt weiter: Eine gültige Eichung voraus­ge­setzt, die „in regel­mä­ßigen Abständen“ für einen bestimmten Zeitraum durch­ge­führt wird, soll das Gerät den Anfor­de­rungen einer amtlichen Messung entsprechen.

Auch die Polizei in Baden-Württemberg will an den „Truespeed“-Geräten festhalten. Man habe weder vom Hersteller noch vom zustän­digen Physikalisch-Technischen Bundes­an­stalt in Braun­schweig und Berlin die Info erhalten, „dass die Geräte nicht weiter­ver­wendet werden dürfen“, so ein Sprecher des Innenministeriums.

Behörden verweisen auf „Abgleit­effekt“

Die Ordnungs­hüter in allen drei Bundes­ländern sind sich einig: Der Laser-Blitzer soll weiterhin zum Einsatz kommen. Dabei verweisen sie auf einen sogenannten „Abgleit­effekt“, der die beanstan­deten, fehler­haften Messungen beein­trächtigt haben soll.

Damit sind Auf- und Abwärts­be­we­gungen, zum Beispiel von der Motor­haube auf das Nummern­schild, während des Anvisierens mit der Blitzer-Pistole gemeint. Verhindere man dieses „Abrut­schen“ des Laser­fokus, sei das Ergebnis laut der Polizei präzise genug.

Wild-West-Blitzer?

Wenn aber schon beim Ausrichten auf ein ruhendes Fahrzeug, wie in diesem Fall geschehen, die Messung fehlerhaft ist – wie gut müssen Beamte dann im Umgang mit der Laser­pistole geschult sein, um beweg­liche Ziele ohne Ungenau­igkeit zu treffen? Brauchen Polizisten damit die Treffer­quote eines Wildwest-Helden mit Nerven wie Draht­seilen, um Tempo­sünder zu überführen?

Bei einer Outdoor-Tempomessung kann viel schief­gehen. Neben den Revolver-Skills am Laser-Blitzer kann schon ein unsauber aufge­bautes Stativ oder eine falsche Einstellung zu Abwei­chungen führen.

Die wären für betroffene Autofahrer aber nicht einmal nachvoll­ziehbar. Denn Laser­hand­mess­geräte gehören zu denje­nigen Blitzern, die keine Rohmess­daten aufzeichnen. Eine Überprüfung der Richtigkeit der Messung ist somit nicht möglich.

Geblitzt.de empfiehlt daher: „TrueSpeed“-Laser einmotten oder nur noch zur Verkehrs­er­ziehung einsetzen („Danke, dass sie zwischen 27 und 33 km/h fahren!“).

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Quellen: mdr.de, rnd.de