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Prüfor­ga­ni­sation schlägt verpflich­tende Rückmel­de­fahrten für Autofahrer ab 75 vor

Die anste­hende Revision der EU-Führerscheinrichtlinie hat erneut Diskus­sionen über die Fahrtaug­lichkeit von Senioren ausgelöst. Dabei ist der TÜV mit einem neuen Vorschlag vorge­prescht. Autofahrer ab 75 Jahren sollten mithilfe von Beobach­tungs­fahrten strenger in die Pflicht und in den Blick genommen werden. Proble­ma­tisch: Über die Ergeb­nisse einer solchen Feedback-Fahrt soll auch die Führer­schein­stelle infor­miert werden.

Wie in der Fahrschule: TÜV will Feedback-Fahrten für Senioren
Roman Samborskyi / shutterstock.com

Fit genug zum Fahren?

Mit den anste­henden Verän­de­rungen der EU-Führerscheinrichtlinie rückt die Frage nach spezi­ellen Maßnahmen für Senioren wieder ins Zentrum der Debatte um den „Lappen“. Erst Anfang des Jahres stand in Brüssel der Vorschlag im Raum, verpflich­tende und regel­mäßige Fahrtaug­lich­keits­tests für alle Autofahrer ab 70 Jahren einzu­führen. Dem hatten die Parla­men­tarier in Brüssel aber partei­über­greifend eine Absage erteilt.

Auch der TÜV-Verband lehnte Gesund­heits­prü­fungen, Selbst­aus­künfte oder Fahreig­nungs­tests ab 70 ab. Nun hat die Prüfor­ga­ni­sation im Rahmen eines Positi­ons­pa­piers mit dem Titel „Wie bleiben wir länger fit2drive? Sichere Mobilität für ältere Verkehrs­teil­neh­mende“ aber einen neuen Vorschlag auf den Tisch gelegt: Autofahrer ab 75 Jahren sollen dazu verpflichtet werden, an sogenannten Beobachtungs- oder Rückmel­de­fahrten teilzunehmen.

Ergeb­nisse sollen auch den Behörden gemeldet werden

Bei diesen Fahrten begleitet ein ausge­bil­deter Beobachter den Fahrer im Alltags­verkehr und gibt anschließend ein Feedback zur Fahrtauglichkeit- und Sicherheit. Wie der TÜV in seinen Eckpunkten empfiehlt, sollen die Ergeb­nisse einer solchen beglei­teten Fahrt auch an die Fahrerlaub­nis­be­hörden weiter­ge­leitet werden.

„Die Zahl älterer Autofahrer wächst durch den demogra­fi­schen Wandel konti­nu­ierlich“, erklärt Dr. Joachim Bühler, Geschäfts­führer des TÜV-Verbands, der ergänzend hinzufügt: „Unser Ziel muss sein, die Fahrfä­higkeit möglichst lange zu erhalten.“

85 Prozent der Deutschen für Fahrprü­fungen ab 75

Tatsächlich stehen viele den Feedback-Fahrten offener gegenüber als Fahrtaug­lich­keits­checks. Laut einer aktuellen Umfrage eben jener TÜV-Organisation sind 85 Prozent von 1.207 Befragten der Ansicht, dass Senioren ab dem Alter von 75 Jahren eine Pflicht­fahrt mit einem Experten unter­nehmen sollten, der ihnen Rückmel­dungen über ihre Perfor­mance im Straßen­verkehr gibt.

Fahrtaug­lich­keits­checks befür­worten 76 Prozent. Generell den „Lappen“ im Alter abzugeben, können sich 90 Prozent der Umfra­ge­teil­nehmer vorstellen.

TÜV: Rückmel­de­fahrten sollten verpflichtend sein

Den Vorteil des Modells der beglei­teten Testfahrt sieht Bühler darin, die eigenen Fahrkünste unter die Lupe nehmen zu können: „Die Rückmel­de­fahrten bieten den Teilnehmern wertvolle Einblicke in ihre Stärken und Schwächen und geben ihnen die Möglichkeit, Verbes­se­rungs­vor­schläge sowie Infor­ma­tionen zu neuen Verkehrs­regeln zu erhalten“, so der TÜV-Chef.

„Es geht hierbei nicht darum, einen spezi­ellen Führer­schein für Senioren einzu­führen oder den Führer­schein zu entziehen.“ Dennoch sollten die Feedback-Fahrten nicht nur auf freiwil­liger Basis erfolgen: „Es ist entscheidend, dass diese Rückmel­de­fahrten verpflichtend sind. Nur durch diese Maßnahme erreichen wir auch die Personen, bei denen der Unter­stüt­zungs­bedarf am größten ist.“

Testfahrt oder Prüfung?

Wie es der Zufall will, finden TÜV und DEKRA in ihrer Umfrage auch die notwendige Zustimmung der Befragten für die hauseigene Umsetzung solcher Begleit­fahrten. Dennoch drängen sich einige Fragen auf: Welche Befähigung brauchen die Begleit­fahrer? Was soll das alles kosten? Und worin besteht eigentlich der Unter­schied zwischen einer Fahrtaug­lich­keits­prüfung und einer beglei­teten Fahrtauglichkeitsprüfung?

Wenn die Führer­schein­stellen über schlechte Testergeb­nisse infor­miert werden, wie es der TÜV empfiehlt, ist der Weg zu Sanktionen jeden­falls nicht mehr weit. Auch wenn TÜV-Chef Bühler beteuert, es gehe nicht darum „den Führer­schein zu entziehen“ – was soll eigentlich passieren, wenn jemand bei einer Feedback-Fahrt grobe Defizite beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges zeigt?

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Quelle: chip.de