Autobahnpolizei klärt über klassischen Schilder-Irrtum auf
Der Kummerkasten der Thüringer Autobahnpolizei quillt derzeit über. Denn viele Autofahrer, die kürzlich am Hermsdorfer Kreuz mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wurden, fühlen sich zu Unrecht geblitzt. Dabei geht es um die Frage, wie eine typische Schilderkombination mit Zusatzzeichen richtig zu interpretieren ist und wann sie tatsächlich gilt.
Tempokontrolle am Autobahnkreuz
Tausende von Kraftfahrzeugen passieren Tag für Tag das Hermsdorfer Kreuz. Hier treffen die Autobahnen A4 zwischen Jena und Gera und die Autobahn A9 zwischen Berlin und München aufeinander.
Demzufolge ist dieser Verkehrsknotenpunkt nicht nur stark frequentiert, auch der Verkehrsfluss wird aus Sicherheitsgründen stark reglementiert. An vielen Stellen ist die Höchstgeschwindigkeit durch eine entsprechende Beschilderung beschränkt. Zusätzlich gilt ein Überholverbot für einzelne Fahrzeugtypen. Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten wird durch vier stationäre Blitzer überwacht.
Wann und wie gelten Zusatzschilder?
Dennoch führt die Beschilderung an dem Verkehrskreuz, insbesondere wegen der Zusatzzeichen, zur Verwirrung zahlreicher Autofahrer. Im Kern geht es um die Frage, welche Bedeutung die rechteckigen Zusatzschilder haben und auf welches andere Verkehrszeichen sie sich beziehen.
Im konkreten Fall prangt ganz oben ein Schild mit der „80“. Direkt darunter ein Überholverbot, unter dem sich wiederum ein weißes Zusatzzeichen mit Symbolen für Lkw, Busse und Pkw mit Anhänger befindet. Gelten Tempolimit und Überholverbot nur eingeschränkt für die auf dem Zusatzzeichen symbolisierten Fahrzeuge? Gilt das Tempolimit für alle? Und für wen gilt eigentlich das Überholverbot?
Klassischer Autobahn-Irrglaube
Aus Sicht der vermeintlichen Temposünder, die sich von der A4 kommend Richtung Norden unterwegs waren, war klar: Das Tempolimit und das Überholverbot gilt aufgrund des Zusatzzeichens nur für die angezeigten Fahrzeugtypen. Eine falsche Lesart, wie sich herausstellten sollte. Vermutlich kommen die betroffenen Autofahrer nicht um ein Bußgeld herum.
Denn die Schilderkombination des Anstoßes, wie sie häufig auf Autobahnen zu finden ist und die oft missverstanden wird, sieht eigentlich eine wesentlich niedrigere Höchstgeschwindigkeit vor.
Viele Autofahrer denken wohlwollend, dass die Tempo-80-Begrenzung nur für diese speziellen Fahrzeuge gelte. Doch genau darin beziehungsweise in der falschen Lese-Reihenfolge liegt der Fehler.
Was sagen Polizei und Straßenverkehrsordnung?
Dies bestätigt auch Natalie Meier von der Autobahnpolizei in Thüringen. „Dieses Verkehrszeichen sorgt für Verwirrung unter den Verkehrsteilnehmern. In der Regel empfehlen wir, Verkehrszeichen von oben nach unten lesen.“
Bei dem untersten Schild handelt es sich demzufolge um ein Zusatzzeichen. Die werden in Paragraf 39 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erklärt:
„Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.“
Gemäß der StVO gelten Zusatzschilder immer für das unmittelbar angrenzende Verkehrszeichen und sind in der Regel darunter angebracht. Auf der A9 am Hermsdorfer Kreuz bedeutet das: Die 80 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für alle Fahrzeuge, ohne Ausnahme.
Verkehrspolizistin Meier: Tempo 80 wegen Fahrstreifenverengung
Und warum muss das Maximaltempo an dieser Stelle gedrosselt werden? Laut Natalie Meier habe das nichts mit Schikane zu tun, auch wenn viele Autofahrer das so sehen würden.
„Die Besonderheit hier ist, dass Hauptfahrbahn und Nebenfahrbahn auf diesem Streckabschnitt zusammengeführt werden; und dann von vier Fahrstreifen auf drei Fahrstreifen verengt wird. Da wir dort alle dieselbe Geschwindigkeit haben und es dort nicht zu Verkehrsunfällen kommt, sind dort die 80 km/h angebracht“, so die Verkehrspolizistin.
Zudem sei der mobile Blitzer in Richtung Berlin nicht dauerhaft in Betrieb. Unter der Autobahnbrücke befinden sich bereits zwei feste Radarfallen, die nicht gleichzeitig mit dem mobilen Gerät verwendet werden dürfen. Denn in einem Abstand von 2.000 m dürfen nicht zwei Radargeräte gleichzeitig aufgestellt sein.
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Quelle: mdr.de