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Zahlreiche Beton­decken brechen auf

bild tempolimit wegen hitzewelle 01

Auf manchen Autobahn­ab­schnitten in Sachsen-Anhalt gilt für Verkehrs­teil­nehmer bis auf Weiteres eine zusätz­liche Geschwin­dig­keits­be­grenzung. Aufgrund der hohen Tempe­ra­turen sind zahlreiche Beton­decken aufge­brochen. Diese sogenannten Blow-ups stellen für Auto- und Motor­rad­fahrer ein gefähr­liches Hindernis dar. Doch was ist mit Betrof­fenen, die sich des tempo­rären Tempo­limits nicht bewusst sind? Hier kann die Berliner CODUKA GmbH Abhilfe schaffen. Über ihren Online-Service www.geblitzt.de ist es möglich, eine kosten­freie Prüfung von Bußgeld­vor­würfen vornehmen zu lassen.

Die Geschwin­dig­keits­re­du­zierung betrifft die A9 Richtung München zwischen Naumburg und Droyßig sowie rund um Weißenfels. Erlaubt sind dort nur noch 100 km/h, während am Schkeu­ditzer Kreuz Richtung Leipzig ein Tempo­limit von 120 km/h gilt. Letzteres ist jetzt auch für die Strecken­ab­schnitte der A38 in beide Richtungen zwischen Merseburg-Süd und Merseburg-Nord sowie in Richtung Leipzig zwischen Lützen und der Grenze zu Sachsen festgelegt. Wie lange das Tempo­limit aufrecht gehalten wird, hängt von der Dauer der Repara­tur­ar­beiten ab und ob es weitere Straßen­schäden zu beklagen gibt. Bei den vorher­ge­sagten Rekord­tem­pe­ra­turen wäre dies durchaus möglich.

Selbst­ver­ständlich sieht man auch bei der CODUKA Handlungs­bedarf bei poten­zi­ellen Gefähr­dungen im Straßen­verkehr. Dennoch ist es Geschäfts­führer Jan Ginhold wichtig zu betonen, dass Autofahrer nicht unwis­sentlich in eine Radar­falle tappen: „Sicherheit geht natürlich vor. Dennoch bieten wir Autofahrern, die auf den betrof­fenen Autobahn­ab­schnitten geblitzt wurden, die Möglichkeit einer Anfechtung der Vorwürfe – schließlich muss das Tempo­limit auch nachweisbar kommu­ni­ziert sein worden. Zudem könnte bei Verkehrs­teil­nehmern, die sehr häufig die betrof­fenen Strecken befahren, die Macht der Gewohnheit dazu führen, unbewusst gegen das nur übergangs­weise einge­führte Tempo­limit zu verstoßen.“

Um ihre Ziele zu erreichen, arbeitet die CODUKA eng zusammen mit zwei großen Anwalts­kanz­leien, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen sprechen für sich. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.