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Was kosten mich die Prüfung meines Bußgeldverfahrens?

Die Prüfung, der im Bußgeld­ver­fahen gegen Sie erhobenen Vorwürfe, durch die Partner­kanz­leien, verur­sacht keine Kosten für Sie. Alle mit der Prüfung anfal­lenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen - Ihre evtl. vorhandene Selbst­be­tei­ligung zahlt Geblitzt.de.


Können Folge­kosten entstehen?

Durch die Prüfung, der gegen Sie erhobenen Vorwürfe, entstehen für Sie keine Kosten. Das weitere Vorgehen gegen Ihr Bußgeld­ver­fahren ist direkt von der Prüfung und anschlie­ßended juris­ti­schen Bewertung abhängig. Sollten im weiteren Verfahren evtl. Kosten anfallen, werden Sie darüber im Vorfeld infor­miert. Dementspre­chend müssen Sie dann einem weiteren Vorgehen ausdrücklich zustimmen.


Entstehen für mich Kosten, wenn mein Bußgeld­ver­fahren nicht einge­stellt wird?

Sollte Ihr Bußgeld­ver­fahren nicht einge­stellt werden, bleibt es bei den ursprüng­lichen im Bußgeld­be­scheid aufge­führten Kosten. Alle mit der Prüfung anfal­lenden Kosten der Partner­kanz­leien, werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen - Ihre evtl. vorhandene Selbst­be­tei­ligung zahlt Geblitzt.de.


Warum bietet Geblitzt.de diesen Service ohne Kosten für mich an?

Geblitzt.de stellt den Partner­kanz­leien eine selbst entwi­ckelte Software zur Verfügung. Diese erleichtert die tägliche Arbeit in den Kanzleien durch Unter­stützung bei adminis­tra­tiven Aufgaben. Für die Nutzung dieser Software zahlen die Partner­kanz­leien Lizenz­ge­bühren. Mit diesen Einnahmen kann Geblitzt.de die Kosten der Prüfung im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung übernehmen.



Die Prüfung, der im Bußgeld­ver­fahen gegen Sie erhobenen Vorwürfe, durch die Partner­kanz­leien, verur­sacht keine Kosten für Sie. Alle mit der Prüfung anfal­lenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen - Ihre evtl. vorhandene Selbst­be­tei­ligung zahlt Geblitzt.de.
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