Blitzer bleiben erst mal in Betrieb: Verfahren soll zum Bundesgerichtshof
Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden, bundesweit vor Gericht. Jetzt gaben die Koblenzer Richter einer Verfassungsbeschwerde teilweise statt und forderten das Oberlandesgericht Koblenz auf, einen Fall zum Blitzergerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur einheitlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
Ein Fahranfänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die PoliScan-Messgeräte keine Rohmessdaten speichern. Diese seien zur Überprüfung der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen notwendig. Zudem sollen ihnen die benötigte Messstatistik und die Gebrauchsanweisung nicht zur Einsicht vorgelegt worden sein. Auch hätte das Oberlandesgericht die Sache zur Klärung dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen (§ 121 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Dem letzten Punkt stimmte auch der Verfassungsgerichtshof zu und wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Dieses kann nun den BGH anrufen.
Dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde vorgeworfen auf der Autobahn 34 km/h zu schnell gefahren zu sein. Anschließend sollte er eine Geldbuße von 120 Euro bezahlen und einen Punkt bekommen. Nachdem die Beschwerde des Fahrers vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos verlaufen war, legten seine Anwälte eine Verfassungsbeschwerde ein (Aktenzeichen VGH B 19/19). Im Saarland erfolgte bereits eine Entscheidung zur fehlenden Rohmessdatenspeicherung. Der TraffiStar S 350 wird im Saarland nicht mehr eingesetzt. Das OLG Koblenz entschied hingegen, dass die Messungen der Blitzer trotz fehlender Speicherung der Rohmessdaten verwertbar seien. Weitere Geräte stehen in der Kritik.
Wie sich die Forderung des Verfassungsgerichtshofs auswirken kann, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de – die auf Vorwürfe im Straßenverkehr spezialisiert ist. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist von enormer Bedeutung für alle Autofahrer, da sie vermutlich den überfälligen Weg für eine bundeseinheitliche Rechtsprechung durch das Anstreben einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den BGH ebnet.“, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: „Eine bundeseinheitliche Regelung ist zwingend notwendig, damit die Verkehrsteilnehmer wissen, woran sie sind. Die Entscheidung in Koblenz ist ein guter Anfang. Wir können nur empfehlen in solchen Fällen unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.“
Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de
Für die Überprüfung arbeitet die CODUKA eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei über einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit der Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.