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Zu schnell gefahren, die Geschwindigkeitsüberschreitung

Statis­tisch gesehen gehören Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen zu den am häufigsten began­genen Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten. Im Jahr 2019 hat das Kraft­fahrt­bun­desamt insgesamt 4,4 Millionen Ordnungs­wid­rig­keiten erfasst. Davon sind die meisten Geschwin­dig­keits­ver­stöße. Männer sind laut der Statistik 2,3 Millionen Mal zu schnell fahren und Frauen haben rund 667.000-mal das Tempo überschritten. Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, dem drohen ein Bußgeld, Punkte und eventuell auch ein Fahrverbot.

Mehrere Fahrzeuge in der Innenstadt fahren an einem Blitzer. Zu schnell gefahren

Sanktionen für zu schnelles Fahren

Um das Strafmaß bei einer Tempo­über­schreitung abschätzen zu können, muss man grund­sätz­liche beachten, ob es sich um eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts oder eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts handelt. Innerhalb von geschlos­senen Ortschaften werden Verkehrs­teil­nehmer häufig härter sanktio­niert. Wer beispiels­weise 30 km/h zu schnell innerorts fährt, dem droht ein Bußgeld von 180 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg. Außerorts bleibt es bei einem Punkt, jedoch beläuft sich die zu zahlende Geldbuße auf 150 Euro.


Im Bußgeld­ka­talog für Geschwin­dig­keits­über­schreitung sind die Strafen für Verkehrs­teil­nehmer, die zu schnell gefahren sind, genau aufgeführt:

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Geschwin­dig­keits­über­tre­tungen innerorts von bis zu 10 km/h werden laut Bußgeld­ka­talog mit 30 Euro Bußgeld sanktio­niert. Bei 11 bis 15 km/h sind es 50 Euro. Ab 21 bis 25 km/h kommt zu den nun schon 115 Euro Bußgeld noch 1 Punkt in Flensburg hinzu. Wird die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit um 31 bis 40 km/h überschritten, werden laut Bußgeld­ka­talog 260 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig. Das Fahrverbot erhöht sich auf zwei Monate, sobald man mit mindestens 51 km/h zu viel geblitzt wird. Hinzu kommen noch eine Geldstrafe von 560 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 40 € 
11 - 15 km/h 60 € 
16 -20 km/h 160 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 175 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 235 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 340 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 140 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 150 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 175 €  1 Punkt 
31 - 40 km/h 255 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 70 € 
11 - 15 km/h 120 €  1 Punkt 
16 -20 km/h 320 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 360 €  2 Punkte  1 Monat 
26 - 30 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 640 €  2 Punkte  2 Monate 
41 - 50 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
51 - 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 950 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 60 € 
11 - 15 km/h 70 € 
16 -20 km/h 240 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 280 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 560 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 700 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Fehler­hafte Bußgeldbescheide

Neben der Frage, ob der Verkehrs­teil­nehmer innerorts oder außerorts zu schnell unterwegs ist, spielen auch noch andere Faktoren wie die Probezeit oder Witte­rungs­ver­hält­nisse bei den Sanktionen eine wichtige Rolle. Es kann aber auch sein, dass der Bußgeld­be­scheid fehlerhaft ist. Das kommt gar nicht so selten vor. Fast ein Drittel aller Bußgeld­be­scheide weisen Fehler auf und sind daher angreifbar. Beispiele für häufige Fehler sind falsch aufge­stellte, nicht korrekt geeichte Messgeräte oder nicht ausrei­chend geschultes Messpersonal.


Betroffene haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren Bußgeld­be­scheid von den Partner­an­wälten von Geblitzt.de prüfen zu lassen. Die Kosten der Prüfung werden übernommen. Nutzen Sie also unseren Service und gehen Sie sicher, dass Ihr Bescheid korrekt ist.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Bußgeld­vor­würfe über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie sollen laut Bußgeld­be­scheid einen Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Handy­verstoß begangen haben? Das nicht, aber die Bußgeld­be­hörde legt Ihnen einen Überhol- oder Vorfahrts­ver­gehen zur Last? Dann reichen Sie einfach Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung


Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt