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Alarm­stimmung: Section Control

section control ein graus fuer den datenschutz 01

Daten können missbraucht werden, wenn sie in die falschen Hände geraten. Daher sieht auch der Gesetz­geber die Bedeutung von Daten­ver­meidung und Daten­spar­samkeit. Anlässlich der Unter­zeichnung der Daten­schutz­kon­vention begehen wir am 28. Januar wieder den Europäi­schen Daten­schutztag. Der Schutz persön­licher Daten sollte nicht nur in Bezug auf Google, Facebook oder Smart-Home-Systeme disku­tiert werden. Auch die Erhebung von Bewegungs­daten und die daraus resul­tie­rende Möglichkeit der Erstellung von Bewegungs­pro­filen ist kritisch zu hinter­fragen. In dieser Hinsicht steht besonders häufig die Abschnitts­kon­trolle (Section Control) zur Diskussion – und das völlig zu Recht. Warum Section Control durchaus kritisch zu betrachten ist, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Wie funktio­niert Section Control eigentlich?

Section Control misst nicht die Geschwin­digkeit eines Verkehrs­mittels an einem bestimmten Ort, sondern die durch­schnitt­liche Geschwin­digkeit über eine längere Strecke. Zu Beginn der Messstrecke erfasst eine Kamera jedes Fahrzeug mit KFZ-Kennzeichen. Am Ende erfasst eine zweite Kamera wieder jedes Verkehrs­mittel und errechnet aus der Zeitspanne zwischen den beiden Kontroll­punkten, ob der Fahrzeug­führer die vorge­schriebene Geschwin­digkeit im Durch­schnitt überschritten hat. Ist dies der Fall, nimmt eine weitere Kamera den Fahrer zur Identi­fi­kation auf. Wird kein Verstoß festge­stellt, werden die Daten angeblich gelöscht.

Section Control in Kritik

Die Abschnitts­kon­trolle wurde in Deutschland im Januar 2019 einge­führt und bereits im März auf Anordnung des Verwal­tungs­ge­richts Hannover wegen einer fehlenden Rechts­grundlage wieder­ein­ge­stellt (Az. 7 A 850/19). Seit November 2019 ist die Abschnitts­kon­trolle nun wieder aktiv. Doch hinsichtlich des Daten­schutzes bleibt Section Control weiterhin fragwürdig. Um die Abschnitts­kon­trolle wieder zum Laufen zu bringen, wurde dem nieder­säch­sische Polizei- und Ordnungs­be­hör­den­gesetz ein Paragraf mit der benötigten Rechts­grundlage hinzu­gefügt (§ 32, Absatz 7 NPOG). So konnte das Oberver­wal­tungs­ge­richt Lüneburg die Abschnitts­kon­trolle im November als verfas­sungs­mäßig erklären (Az 12 LC 79/19). Bisher gab es nur den Testlauf in Nieder­sachsen. Insgesamt ließe sich wohl erkennen, dass die Verkehrs­teil­nehmer seit der Einführung vorsich­tiger fahren. Die Daten­schutz­frage wird dabei jedoch nahezu außer Acht gelassen.

„Die Entscheidung in Nieder­sachsen hat nichts mit dem grund­sätz­lichen Problem von Section Control zu tun.“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der CODUKA GmbH. „Zudem wirkt die Änderung des Gesetzes, die der Abschnitts­kon­trolle überhaupt erst eine Rechts­grundlage gibt, mehr als fragwürdig. Jeder Mensch hat das Grund­recht auf infor­melle Selbst­be­stimmung und die ist mit der Verfah­rens­weise dieser Geschwin­dig­keits­messung nicht gegeben. Daten von allen Autofahrern, die an den Messge­räten vorbei­fahren, werden zunächst gespei­chert. Aus diesen Infor­ma­tionen kann anschließend ein genaues Bewegungs­profil erstellt werden. Science-Fiction wird hier zur Realität, bedenkt man, dass diese Technik irgendwann flächen­de­ckend in einer Stadt oder gar bundesweit angewendet werden könnte. Die Ausdehnung ist schließlich das Ziel eines Testbetriebes.“
Aufgrund der möglichen Erstellung eines Bewegungs­profils erklärte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt das automa­tische Erfassen von Nummern­schildern zur Fahndung von Straf­tätern bereits im Oktober 2018 zum Teil für verfas­sungs­widrig (1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10). „Die voran­ge­gangene Entscheidung der Bundes­ver­fas­sungs­richter zeigt deutlich, dass Section Control auch weiterhin kritisch gesehen werden sollte. Die Diskussion um die Daten­schutz­frage ist mit dem Urteil aus Nieder­sachsen zum Glück noch lange nicht zu Ende.“, so Ginhold.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der Coduka GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.