Bundesverwaltungsgericht weist Datenschutzbedenken zurück
Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle Section Control hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine Entscheidung getroffen. Die im Januar 2019 eingeführte Geschwindigkeitsmessung ist trotz Bedenken bezüglich des Datenschutzes rechtmäßig. Ein Anwalt argumentierte, dass die Kennzeichnungserfassung in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreife. Seit März 2019 gab es ein Verfahren gegen Section Control. Revision sollte nun beim Bundesverwaltungsgericht eingefordert werden. Doch die Richter wiesen die Anklage auf Zulassung der Revision zurück und bestätigten damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Was dieses Urteil für Verkehrsteilnehmer bedeutet und wie Section Control funktioniert, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de.
So funktioniert Section Control
Section Control misst die durchschnittliche Geschwindigkeit über eine längere Strecke. Am Anfang der Messstrecke erfasst eine Kamera jedes Fahrzeug mit KFZ-Kennzeichen. Am Ende scannt eine zweite Kamera wiederholt alle Verkehrsmittel. Aus der Zeitspanne zwischen den beiden Kontrollpunkten wird errechnet, ob der Fahrzeugführer die vorgeschriebene Geschwindigkeit im Durchschnitt überschritten hat. Ist dies der Fall, nimmt eine weitere Kamera den Fahrer zur Identifikation auf. Wird kein Verstoß festgestellt, werden die Daten gemäß dem niedersächsischen Polizeigesetz gelöscht.
Überwachung mit Section Control
Nach Einstellung der Abschnittskontrolle wurde dem niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ein Paragraf hinzugefügt, um die nötige Rechtsgrundlage für die Wiedereinführung zu haben. So konnte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az 12 LC 79/19) und nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Abschnittskontrolle für rechtmäßig erklären (BVerwG, 31.07.2020 - 3 B 4.20). „Bereits die Änderung eines Gesetzes, die der Abschnittskontrolle überhaupt erst eine Rechtsgrundlage gibt, wirkt merkwürdig. Das Datenschutzthema ist mit diesem Urteil noch nicht vom Tisch“, so Jan Ginhold, Geschäftsführer der CODUKA GmbH. „Die Aufzeichnungen sind zwar unverzüglich, spätestens jedoch nach sechs Wochen, zu löschen, aber wer kann hier versichern, dass das auch geschieht und alle Daten gelöscht werden. Zudem stellt sich die Frage, was passiert, wenn die Daten widerrechtlich gespeichert wurden. Dies wäre der Fall, wenn am Ende gar kein Verstoß vorlag. In unserer täglichen Praxis sehen wir, dass sehr oft Fehler in den Bußgeldverfahren passieren. Was wäre dann im Bezug zum Datenschutz die Rechtsfolge? Unsere Partneranwälte werden da in Zukunft einen Blick drauf werfen, um Verkehrsteilnehmer vor dem Missbrauch ihrer Daten zu schützen“.
Aufgrund der möglichen Erstellung eines Bewegungsprofils erklärte das Bundesverfassungsgericht das automatische Erfassen von Nummernschildern zur Fahndung von Straftätern im Oktober 2018 zum Teil für verfassungswidrig (1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10). „Wir sind gespannt, wie die Debatte um den Datenschutz im Bezug zu Section Control weitergeht. Sollten weitere Bundesländer die Abschnittskontrolle einführen, wird es sicherlich neue Verfahren dazu geben und hoffentlich andere Entscheidungen“, so Ginhold weiter.
Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.