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Was eine Rechts­schutz­ver­si­cherung für Autofahrer leisten kann

Im Straßen­verkehr sind Unfälle leider keine Seltenheit. Neben Gefahr für Leib und Leben können auch die Folge­kosten heftig sein. Wer vorab eine Verkehrs­rechts­schutz­ver­si­cherung abgeschlossen hat, ist klar im Vorteil. Gleiches gilt für die juris­tische Ausein­an­der­setzung im Zuge der Rückab­wicklung des Kaufs eines defekten Neu- oder Gebraucht­wagens. Auch Verkehrs­teil­nehmern, denen ein Bußgeld­ver­fahren droht, steht ein erwei­terter Rechts­schutz gut zu Gesicht.

Verkehrsrechtsschutz
NTshut­terth / shutterstock.com

Passiver Rechts­schutz der Kfz-Versicherung

Wer aus beruf­lichen Gründen häufig auf Geschäfts­reise ist oder jeden Tag zur Arbeit pendelt, sollte umfassend abgesi­chert sein. Ist doch das Risiko, in einen Unfall verwi­ckelt zu werden, deutlich höher als bei Gelegen­heits­fahrern. Wie aber läuft das Prozedere nach einem Crash im Straßen­verkehr versi­che­rungs­tech­nisch ab?

Wenn man selbst den Unfall verur­sacht hat, springt die eigene Kfz-Versicherung ein und kommt für Fahrzeug- und Perso­nen­schäden auf. Der passive Rechts­schutz der Kfz-Versicherung dient aber auch als Abwehr von Schadens­er­satz­an­sprüchen, die von der Gegen­seite mögli­cher­weise zu Unrecht erhoben werden.

Mit dem Verkehrs­rechts­schutz den Anwalt zahlen

Ist die Schuld­frage hingegen ungeklärt und der Fall geht vor Gericht, greift die Kfz-Versicherung nicht. Gleiches gilt, wenn man als Geschä­digter Schadenersatz- und Schmer­zens­geld­an­sprüche geltend machen will. In diesen Fällen tritt die Verkehrs­rechts­schutz­ver­si­cherung auf den Plan, indem der Versi­cherer die Anwalts- und Prozess­kosten sowie die Aufwen­dungen für notwendige Gutachten übernimmt. Der Betroffene muss dann nicht in Vorleistung gehen.

Eine Rechts­schutz­ver­si­cherung ist jedoch kein Freibrief für vogel­freies Verhalten im Straßen­verkehr. Während fahrläs­siges Handeln in der Regel abgedeckt ist, springt der Rechts­schutz bei vorsätz­lichen Verstößen nicht ein. Sollte sich zum Beispiel heraus­stellen, dass eine zunächst fahrlässig einge­stufte Trunken­heits­fahrt oder ein schwer­wie­gender Geschwin­dig­keits­verstoß im Nachhinein vom Gericht als vorsätz­liche Tat abgeur­teilt wird, kann die Rechts­schutz­ver­si­cherung bereits gezahlte Anwalts- und Verfah­rens­kosten zurückverlangen.

Ist man auch als Fußgänger und Radfahrer mitversichert?

Mit der Unter­zeichnung einer Verkehrs­rechts­schutz­ver­si­cherung ist man – abhängig von den Kondi­tionen des gewählten Versi­cherers – oftmals auch als Fußgänger, Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer (bis 25 km/h) abgesi­chert. Motor­rad­fahrer hingegen müssen sich eigens versi­chern oder, wenn der Schutz auch beim Autofahren gelten soll, eine Police abschließen, die sowohl Pkw als auch Motor­räder umfasst. Dafür sind dann aber auch E-Roller der Kategorie Klein­kraft­räder inklusive.

Was kostet ein Verkehrsrechtsschutz?

Die Kosten einer Verkehrs­rechts­schutz­ver­si­cherung variieren je nach Anbieter und Leistungs­umfang sowie nach der Anzahl und dem Alter der versi­cherten Personen und Fahrzeuge. Auch das Risiko­profil des Fahrers – wie seine Unfall­his­torie – wird bei der Festlegung der Prämi­enhöhe berück­sichtigt. Abhängig von diesen Faktoren, muss man ungefähr mit 5 bis 50 Euro pro Monat rechnen.

Wer bereits eine private Rechts­schutz­ver­si­cherung abgeschlossen hat, kann den Verkehrs­rechts­schutz auch als Tarif­paket hinzu­buchen und so unter Umständen die Kosten geringer halten. Autofahrer, die häufig im Ausland unterwegs sind, sollten auch über einen Rechts­schutz infolge von Ausein­an­der­set­zungen im inter­na­tio­nalen Straßen­verkehr nachdenken. In vielen Policen ist der Schutz der Versi­cherer im europäi­schen Raum – manchmal auch darüber hinaus – bereits inklusive.

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Deckungs­summe festlegen

Darüber hinaus spielen bei den Kosten auch die Höhe der Deckungs­summe und der Selbst­be­tei­ligung eine wichtige Rolle. Mit der Deckungs­summe wird die maximale Übernahme der Kosten durch die Versi­cherung festgelegt. Empfohlen wird in der Regel eine Summe von mindestens 300.000 bis 500.000 Euro.

Möglich sind aber auch Deckungen von Schäden in Millio­nenhöhe. Das kann sinnvoll sein, wenn man etwa als Lkw-Fahrer teure Güter geladen hat oder ein besonders hochprei­siges Auto fährt. Wichtig ist dabei: Je höher die verein­barte Summe, desto höher fällt auch der monat­liche Beitrag aus.

Die Frage nach der Selbstbeteiligung

Die Selbst­be­tei­ligung hingegen macht den Eigen­anteil aus, den man im Versi­che­rungsfall zu zahlen hat. Im Austausch dafür fallen die Beiträge entspre­chend geringer aus. In welcher Höhe man sich an einem Schadenfall selbst betei­ligen will, muss indivi­duell entschieden werden. Ein gängiger Eigen­anteil beläuft sich auf rund 150 bis 200 Euro.

Unabhängig von dem gewählten Betrag, arbeiten Versi­cherer häufig mit einem Beloh­nungs­system: Während die Inanspruch­nahme der Versi­cherung die monat­liche Prämie erhöhen kann, führt eine mehrjährige Schaden­freiheit zur Senkung des Beitrags oder eben auch der Selbstbeteiligung.

Kündi­gungs­risiko bei häufiger Inanspruchnahme

Auch die Laufzeit des Vertrages und die Kündi­gungs­mo­da­li­täten dürfen nicht außer Acht gelassen werden. So legt das Versi­che­rungs­un­ter­nehmen häufig schriftlich fest, dass es den Vertrag schon bei einer geringen Anzahl von Versi­che­rungs­fällen pro Jahr aus wirtschaft­lichen Gründen kündigen kann.

Auch hier ist jedoch Versi­cherer nicht gleich Versi­cherer. Eine Anbie­ter­ge­gen­über­stellung auf einschlä­gigen Vergleichs­por­talen ist daher ratsam, damit der Kunde die für seine Bedürf­nisse besten Kondi­tionen heraus­filtern kann.

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