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Bußgeld­be­scheid Einspruchsfrist

Wer schon mal geblitzt wurde, kennt die Prozedur. Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid lassen nicht lange auf sich warten. Um heraus­zu­finden, ob der Verkehrs­verstoß vielleicht zu Unrecht vorge­worfen wird, gewährt der Gesetz­geber die Möglichkeit eines Einspruchs. Wie lange Sie dafür Zeit haben und auf welche Fristen man dabei außerdem achten sollte, wird im Folgenden näher erläutert…

bild wie lange kann ich einspruch gegen einen bussgeldbescheid einlegen 1

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Bußgeld Einspruch – 2 Wochen Bedenkzeit!

In § 67 des Gesetzes über Ordnungs­wid­rig­keiten (OWiG) heißt es: „Der Betroffene kann gegen den Bußgeld­be­scheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder­schrift bei der Verwal­tungs­be­hörde, die den Bußgeld­be­scheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“ Einem erfah­renen Anwalt für Verkehrs­recht ist es in der Folge möglich, mittels Akten­ein­sicht eventuelle Fehler aufzu­decken. Darunter fallen Fragen nach der regel­mä­ßigen Wartung und Eichung der Blitzer oder ob die Wetter- und Licht­ver­hält­nisse die Qualität der Messungen beein­flusst haben. Auch ein unscharfes Blitzerfoto und Mängel formeller Art können entschei­dende Faktoren für einen erfolg­ver­spre­chenden Einspruch sein.

Ab Datum der Zustellung des Bußgeld­be­scheides haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch gegen die Vorwürfe

Beson­der­heiten der Einspruchsfrist …

Wird der Bußgeld­be­scheid unter der Woche – also beispiels­weise an einem Mittwoch – zugestellt, hat der Betroffene bis einschließlich des Mittwochs zwei Wochen später Zeit, Einspruch einzu­legen. Was aber, wenn die Frist am Wochenende abläuft? Oder feiertags? Im ersten „verlängert“ sich die Einspruchs­frist auf den darauf­fol­genden Montag. An Feier­tagen hat der Betroffene Zeit bis zum anschlie­ßenden Werktag. Dabei ist nicht die Feier­tags­re­gelung im Bundesland des Bußgeldbescheid-Empfängers relevant, sondern die der Behörde, die das Dokument erlassen hat.

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Bußgeld­vor­würfe über Geblitzt.de prüfen lassen

Wenn auch Sie einen Bußgeld­be­scheid erhalten haben, können Sie die Unter­lagen bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

14 Tage Einspruchs­frist, Feier­tags­re­gelung beim Bußgeldbescheid