Die Bußgeldkataloge sind in folgenden Kacheln nach Fahrzeugtypen unterteilt. Je nach Fahrzeug kommen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote auf die Betroffenen zu.
In den jeweiligen Fahrzeug-Kategorien finden Sie Tabellen der häufigsten Verstöße. Dazu gehören Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Handy-, Überhol- und Abstandsverstöße. Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es zudem unterschiedliche Tabellen, die die Sanktionen innerorts und außerorts zeigen.
Weiterhin sind die Bußgeldkataloge nach Fahrzeugtypen geordnet. Daher gibt es auch zwei Kategorien für die Bußgeldkataloge PKW und Motorrad, obwohl die Sanktionen die gleichen sind. Die Kategorien Bußgeldkatalog PKW mit Anhänger und Bußgeldkatalog Lkw & Kraftomnibusse sind extra aufgeführt, da bei Verstößen mit diesen Fahrzeugtypen aufgrund eines höheren Gefährdungspotentials meist höhere Sanktionen drohen als bei einem einfachen PKW. Separat aufgeführt sind zudem der Bußgeldkatalog Fahrrad und der Bußgeldkatalog Scooter, da auch bei diesem Fortbewegungsmittel unterschiedliche Verstöße begangen werden können. Die letzte Kategorie betrifft die Fußgänger. Denn auch für diese gibt es Strafen im Bußgeldkatalog.
▼
Der Bußgeldkatalog für PKW gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßenverkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
▼
Der Bußgeldkatalog PKW und Anhänger gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßenverkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
▼
Der Bußgeldkatalog Fahrrad gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßenverkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
▼
Der Bußgeldkatalog Motorrad gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßenverkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Geschichte des Bußgeldkatalogs und der Straßenverkehrsordnung
Die Geldbuße war schon im römischen Recht (herausgebildet um 450 v Chr.) bekannt. Für die Germanen galt dies allerdings zunächst nicht. Diese antworteten mit gleichwertigen Taten und betrieben insbesondere bei Tötungsdelikten die Blutrache. Erstmalig mit dem erlassenen Gesetz „Lex Salica“ (507-511 n.Chr.) gibt es verschiedene Delikte, für die bestimmte Geldbußen vorgesehen sind. Täter sowie ihre Sippe konnten die Rache sozusagen abkaufen. Zwischen den Beteiligten wurde dann ein Sühnevertrag nach der Maßgabe eines Bußgeldkatalogs geschlossen. Die Geldbuße war also ursprünglich als eine Art Täter-Opfer-Ausgleich zu sehen. Die Strafsanktionen veränderten sich allerdings nur nach und nach. Strafen konnten immer häufiger durch private Bußzahlungen verhindert werden.
Im Mittelalter zerfielen die Sippenverbände. Zudem entstand ein feudales Staatsystem. Das Zivilrecht (Verhältnis zwischen den Bürgern) und das Strafrecht (Verhältnis zwischen Staat und Bürger) setzten sich vermehrt durch. Um auf die Fehden in der Ritterschaft, das Raubrittertum und die Verbrechen von Landsknechten zu reagieren, wurde die Strafgewalt stärker institutionalisiert. 1532 entstand dann mit der von Kaiser Karl V. erlassenen „Peinlichen Gerichtsordnung“ das erste staatliche Strafgesetz, auch kurz Carolina genannt. Peinliche Gerichtsordnung wurde sie genannt, weil die Strafen Pein und Schmerzen erzeugen sollten. Leibesstrafen waren zum Schutz der öffentlichen Ordnung an der Tagesordnung. Abschreckung war das Ziel.
Erst im 16. und 17. Jahrhundert entwickelte sich die moderne Freiheitstrafe. Die Durchführung der Geldbußen hatte sich allerdings noch nicht durchgesetzt. Die Leibesstrafen konnten jedoch nur langsam zurückgedrängt werden. So galt beispielsweise die Strafe des Räderns in Preußen bis 1851.
Im 18. und 19. Jahrhundert galten dann weitere Strafgesetzbücher, die das Ergebnis politischer Zersplitterung waren. Erst 1871 erschuf man mit dem Strafgesetzbuch erstmalig ein Gesetzesbuch für das gesamt deutsche Gebiet.
Die erste Straßenverkehrsordnung wurde 1934 in Deutschland als Reichsstraßenverkehrsordnung eingeführt. Landesrechtliche Regelungen wurden damit außer Kraft gesetzt. Mit der neuen Verkehrsordnung räumte man Kraftfahrzeugen eine Vorrangstellung ein und hob Geschwindigkeitsbeschränkungen auf. Kraftfahrzeuge mit Motoren bis 200 cm³ durften ab 16 Jahren ohne Führerschein gefahren werden.
Aufgrund der mangelnden Sicherheit erschien bereits 1937 die nächste Fassung: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (kurz: Straßenverkehrs-Ordnung, StVO). Diese Version der Straßenverkehrsordnung blieb mit vielen Novellen bis 1971 gültig.
1971 trat dann die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie brachte viele neue Verkehrsregeln und -zeichen mit sich. Der Straßenverkehr musste neuorganisiert werden, da es ein hohes Risiko gab, im Verkehr zu verunglücken. Das Jahr 1970 verzeichnete 21.322 Tote. Im Vergleich kamen 2020 in Deutschland 2.724 Menschen ums Leben. Eine Erneuerung der Straßenverkehrsordnung war also dringend notwendig. Es wurden so viele neue Regeln eingeführt, dass diese durch Medienkampagnen an die Leute vermittelt werden mussten. Bei einigen der damals neuen Regeln kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen, dass sie nicht vorhanden waren. Dazu gehört beispielsweise das Blinken beim Überholen.
Die nächste Fassung der StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Mit der Neufassung konnte man die Verstöße gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot aus den vorherigen Novellen beseitigen. Ansonsten brachte die StVO viele neuen Regelungen für Radfahrer mit sich. Beispielsweise wurde das Zusatzzeichen an der Einbahnstraße für Radfahrer eingeführt. Für Autofahrer wurden unter anderem die Verwarngelder bei fehlenden Parkscheinen oder abgelaufener Parkzeit angehoben.
Die StVO von 2013 ist die noch heute gültige Fassung. Änderungen und Einführungen sind allerdings durch verschiedene Novellen seitdem hinzugekommen. Die letzte größere StVO-Novelle trat am 28. April 2020 in Kraft. Ihr Ziel war es den Straßenverkehr noch sicherer, gerechter und klimafreundlicher zu machen. Im Mai 2020 kündigte der Bundesverkehrsminister Scheuer an, die härteren Sanktionen wieder rückgängig machen zu wollen. Doch schon kurz darauf wurde klar, dass die neue StVO einen Formfehler enthält. Die Ermächtigungsgrundlage wurde unvollständig zitiert. Daraufhin setzten die Länder die StVO-Novelle außer Kraft. Es folgten monatelange Diskussionen der Politiker darüber, wie der neue Bußgeldkatalog aussehen solle. Im April 2021 kam es zur Einigung. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße und Parkvergehen sollen sich im Vergleich zum ursprünglichen Bußgeldkatalog erhöhen. Punkte sowie Fahrverbote bleiben allerdings wie vorher. Am 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten.