Die Bußgeld­ka­taloge sind in folgenden Kacheln nach Fahrzeug­typen unter­teilt. Je nach Fahrzeug kommen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote auf die Betrof­fenen zu. 

In den jewei­ligen Fahrzeug-Kategorien finden Sie Tabellen der häufigsten Verstöße. Dazu gehören Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Handy-, Überhol- und Abstands­ver­stöße. Bei den Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen gibt es zudem unter­schied­liche Tabellen, die die Sanktionen innerorts und außerorts zeigen.

Weiterhin sind die Bußgeld­ka­taloge nach Fahrzeug­typen geordnet. Daher gibt es auch zwei Kategorien für die Bußgeld­ka­taloge PKW und Motorrad, obwohl die Sanktionen die gleichen sind. Die Kategorien Bußgeld­ka­talog PKW mit Anhänger und Bußgeld­ka­talog Lkw & Kraft­om­ni­busse sind extra aufge­führt, da bei Verstößen mit diesen Fahrzeug­typen aufgrund eines höheren Gefähr­dungs­po­ten­tials meist höhere Sanktionen drohen als bei einem einfachen PKW. Separat aufge­führt sind zudem der Bußgeld­ka­talog Fahrrad und der Bußgeld­ka­talog Scooter, da auch bei diesem Fortbe­we­gungs­mittel unter­schied­liche Verstöße begangen werden können. Die letzte Kategorie betrifft die Fußgänger. Denn auch für diese gibt es Strafen im Bußgeldkatalog.

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Der Bußgeld­ka­talog für PKW gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßen­verkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Der Bußgeld­ka­talog PKW und Anhänger gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßen­verkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Der Bußgeld­ka­talog LKW und Kraft­om­ni­busse gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßen­verkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Der Bußgeld­ka­talog Fahrrad gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßen­verkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Der Bußgeld­ka­talog Motorrad gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßen­verkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Der Bußgeld­ka­talog E-Scooter gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßen­verkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Der Bußgeld­ka­talog Fußgänger gibt Auskunft über mögliche Sanktionen im Straßen­verkehr, wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Geschichte des Bußgeld­ka­talogs und der Straßenverkehrsordnung

Die Geldbuße war schon im römischen Recht (heraus­ge­bildet um 450 v Chr.) bekannt. Für die Germanen galt dies aller­dings zunächst nicht. Diese antwor­teten mit gleich­wer­tigen Taten und betrieben insbe­sondere bei Tötungs­de­likten die Blutrache. Erstmalig mit dem erlas­senen Gesetz „Lex Salica“ (507-511 n.Chr.) gibt es verschiedene Delikte, für die bestimmte Geldbußen vorge­sehen sind. Täter sowie ihre Sippe konnten die Rache sozusagen abkaufen. Zwischen den Betei­ligten wurde dann ein Sühnevertrag nach der Maßgabe eines Bußgeld­ka­talogs geschlossen. Die Geldbuße war also ursprünglich als eine Art Täter-Opfer-Ausgleich zu sehen. Die Straf­sank­tionen verän­derten sich aller­dings nur nach und nach. Strafen konnten immer häufiger durch private Bußzah­lungen verhindert werden. 

Im Mittel­alter zerfielen die Sippen­ver­bände. Zudem entstand ein feudales Staat­s­ystem. Das Zivil­recht (Verhältnis zwischen den Bürgern) und das Straf­recht (Verhältnis zwischen Staat und Bürger) setzten sich vermehrt durch. Um auf die Fehden in der Ritter­schaft, das Raubrit­tertum und die Verbrechen von Lands­knechten zu reagieren, wurde die Straf­gewalt stärker insti­tu­tio­na­li­siert. 1532 entstand dann mit der von Kaiser Karl V. erlas­senen „Peinlichen Gerichts­ordnung“ das erste staat­liche Straf­gesetz, auch kurz Carolina genannt. Peinliche Gerichts­ordnung wurde sie genannt, weil die Strafen Pein und Schmerzen erzeugen sollten. Leibes­strafen waren zum Schutz der öffent­lichen Ordnung an der Tages­ordnung. Abschre­ckung war das Ziel.

Erst im 16. und 17. Jahrhundert entwi­ckelte sich die moderne Freiheitstrafe. Die Durch­führung der Geldbußen hatte sich aller­dings noch nicht durch­ge­setzt. Die Leibes­strafen konnten jedoch nur langsam zurück­ge­drängt werden. So galt beispiels­weise die Strafe des Räderns in Preußen bis 1851.

Im 18. und 19. Jahrhundert galten dann weitere Straf­ge­setz­bücher, die das Ergebnis politi­scher Zersplit­terung waren. Erst 1871 erschuf man mit dem Straf­ge­setzbuch erstmalig ein Geset­zesbuch für das gesamt deutsche Gebiet.

Die erste Straßen­ver­kehrs­ordnung wurde 1934 in Deutschland als Reichs­stra­ßen­ver­kehrs­ordnung einge­führt. Landes­recht­liche Regelungen wurden damit außer Kraft gesetzt. Mit der neuen Verkehrs­ordnung räumte man Kraft­fahr­zeugen eine Vorrang­stellung ein und hob Geschwin­dig­keits­be­schrän­kungen auf. Kraft­fahr­zeuge mit Motoren bis 200 cm³ durften ab 16 Jahren ohne Führer­schein gefahren werden. 

Aufgrund der mangelnden Sicherheit erschien bereits 1937 die nächste Fassung: Verordnung über das Verhalten im Straßen­verkehr (kurz: Straßenverkehrs-Ordnung, StVO). Diese Version der Straßen­ver­kehrs­ordnung blieb mit vielen Novellen bis 1971 gültig. 

1971 trat dann die neue Straßen­ver­kehrs­ordnung in Kraft. Sie brachte viele neue Verkehrs­regeln und -zeichen mit sich. Der Straßen­verkehr musste neuor­ga­ni­siert werden, da es ein hohes Risiko gab, im Verkehr zu verun­glücken. Das Jahr 1970 verzeichnete 21.322 Tote. Im Vergleich kamen 2020 in Deutschland 2.724 Menschen ums Leben. Eine Erneuerung der Straßen­ver­kehrs­ordnung war also dringend notwendig. Es wurden so viele neue Regeln einge­führt, dass diese durch Medien­kam­pagnen an die Leute vermittelt werden mussten. Bei einigen der damals neuen Regeln kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen, dass sie nicht vorhanden waren. Dazu gehört beispiels­weise das Blinken beim Überholen. 

Die nächste Fassung der StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Mit der Neufassung konnte man die Verstöße gegen das verfas­sungs­recht­liche Zitier­gebot aus den vorhe­rigen Novellen besei­tigen. Ansonsten brachte die StVO viele neuen Regelungen für Radfahrer mit sich. Beispiels­weise wurde das Zusatz­zeichen an der Einbahn­straße für Radfahrer einge­führt. Für Autofahrer wurden unter anderem die Verwarn­gelder bei fehlenden Parkscheinen oder abgelau­fener Parkzeit angehoben.

Die StVO von 2013 ist die noch heute gültige Fassung. Änderungen und Einfüh­rungen sind aller­dings durch verschiedene Novellen seitdem hinzu­ge­kommen. Die letzte größere StVO-Novelle trat am 28. April 2020 in Kraft. Ihr Ziel war es den Straßen­verkehr noch sicherer, gerechter und klima­freund­licher zu machen. Im Mai 2020 kündigte der Bundes­ver­kehrs­mi­nister Scheuer an, die härteren Sanktionen wieder rückgängig machen zu wollen. Doch schon kurz darauf wurde klar, dass die neue StVO einen Formfehler enthält. Die Ermäch­ti­gungs­grundlage wurde unvoll­ständig zitiert. Daraufhin setzten die Länder die StVO-Novelle außer Kraft. Es folgten monate­lange Diskus­sionen der Politiker darüber, wie der neue Bußgeld­ka­talog aussehen solle. Im April 2021 kam es zur Einigung. Die Bußgelder für Geschwin­dig­keits­ver­stöße und Parkver­gehen sollen sich im Vergleich zum ursprüng­lichen Bußgeld­ka­talog erhöhen. Punkte sowie Fahrverbote bleiben aller­dings wie vorher. Am 9. November 2021 ist der neue Bußgeld­ka­talog in Kraft getreten.