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Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts - kein Freifahrt­schein für zu schnelles Fahren

Während Tempo­ver­stöße innerhalb geschlos­sener Ortschaften in Deutschland in der Regel harte Strafen nach sich ziehen, werden Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen außerorts weniger scharf sanktio­niert. Welche Geschwin­digkeit außerorts wo erlaubt ist und wie ein Vergehen gemäß der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) geahndet wird, erfahren Sie hier.

Symbolbild - Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

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Welches Tempo­limit gilt außerorts?

Außerhalb geschlos­sener Ortschaften, wie zum Beispiel auf Bundes- und Landstraßen, gilt für Pkw- und Motor­rad­fahrer eine allge­meine Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 100 km/h. Lkw und Omnibusse unter­liegen einem anderen Tempo­limit, das von ihrer Gewichts­klasse abhängt: Lkw mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Omnibusse dürfen nicht schneller als 80 km/h fahren. Lkw mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von mehr als 7,5 Tonnen ist ein Tempo­limit von 60 km/h vorgeschrieben.

Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts auf der Autobahn

Auf Autobahnen gilt für Pkw und Motor­räder die sogenannte Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h. Aller­dings kann die Richt­ge­schwin­digkeit im Sinne der Unfall­prä­vention auf Autobahn­ab­schnitten mit Kurven, Tunneln oder Baustellen durch ein Tempo­li­mit­schild einge­schränkt werden. Auch bei starkem Verkehr oder ungüns­tigen Straßen- und Witte­rungs­ver­hält­nissen muss der Autofahrer sein Tempo der Situation angemessen drosseln. Bei Überschrei­tungen in Form von zu schnellem Fahren gelten dann auch die entspre­chenden Sanktionen aus dem Bußgeld­ka­talog.


Wer aller­dings einen Lkw mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Tonnen, oder einen Pkw mit Anhänger und Wohnwagen fährt, darf maximal 80 km/h auf dem Tacho­meter haben. Optional können Fahrer von Pkw mit Anhänger und Wohnwagen aber eine Tempo-100-Genehmigung beim TÜV einholen. Dafür muss das betroffene Fahrzeug einer entspre­chenden Begut­achtung standhalten.


Kraft­om­ni­busse, deren Erstzu­lassung ab dem 8. Dezember 2007 erfolgt ist, dürfen ebenfalls 100 km/h auf der Autobahn fahren. Voraus­ge­setzt, sie sind für eine Höchst­ge­schwin­digkeit von 100 km/h zugelassen und überwiegend für sitzende Fahrgäste gebaut, wobei alle Sitze mit einem Sicher­heitsgurt ausge­stattet sein müssen.

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 140 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 150 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 175 €  1 Punkt 
31 - 40 km/h 255 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 60 € 
11 - 15 km/h 70 € 
16 -20 km/h 240 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 280 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 560 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 700 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

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Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts

Mit welchen Strafen muss ein Fahrer rechnen, wenn er außerhalb geschlos­sener Ortschaften das Tempo­limit missachtet? Hierbei spielen der Fahrzeugtyp und die Höhe des Geschwin­dig­keits­ver­stoßes die entschei­dende Rolle. Bei Pkw und Motor­rädern reicht die Spann­weite von einem Verwar­nungsgeld in Höhe von 20 Euro (bei 1 – 10 km/h zu schnell) bis hin zu einem Bußgeld in Höhe von 700 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimo­na­tigen Fahrverbot (bei über 70 km/h zu schnell).


Bei Pkw mit Anhängern und Lkw werden höhere Sanktionen verhängt. Zum Vergleich: Die eben aufge­führten Sanktionen für Pkw bei über 70 km/h zu schnell, greifen hier bereits bei mehr als 60 km/h über dem Tempo­limit. Im nachfol­genden Bußgeld­ka­talog finden Sie alle Einzel­heiten für Geschwin­dig­keits­ver­stöße von Pkw außerhalb geschlos­sener Ortschaften.


Wie hoch eine Sanktion für eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts ausfällt, hängt davon ab, mit welchem Fahrzeugtyp der Verkehrs­teil­nehmer unterwegs war und in welchem Ausmaß das Tempo­limit überschritten wurde.

Warum Messungen nicht immer fehlerfrei sind …

Ob auf der Landstraße oder Autobahn – Blitzer werden theore­tisch zumeist an den Stellen positio­niert, an denen erhöhte Unfall­gefahr besteht. Doch nicht jedes Messergebnis ist zwangs­läufig einwandfrei. Technische Fehler oder eine falsche Handhabung der Blitzer durch eventuell ungeschulte Messbe­amten können dazu führen, dass die Vorwürfe in einem Bußgeld­be­scheid einer Anfechtung nicht standhalten.


Typische Fehler­quellen sind unter anderem die falsche Positio­nierung der Messgeräte, sodass der Winkel zur Fahrbahn nicht stimmt sowie unregel­mäßig gewartete und geeichte Blitzer. Auch ein Blitzerfoto, auf dem das Kennzeichen oder der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen sind, hat es schon gegeben. Darüber hinaus können der Bußgeld­be­hörde auch formale Fehler unter­laufen. So muss der Bußgeld­be­scheid über ein Akten­zeichen verfügen. Ort und Zeitpunkt des Verkehrs­ver­stoßes sollten ebenfalls genannt werden. Wichtig ist auch zu prüfen, ob der Bußgeld­be­scheid frist­ge­recht erlassen worden ist. Andern­falls könnten die Vorwürfe bereits verjährt sein. Im Zuge dessen sind aller­dings die verjäh­rungs­hem­menden Maßnahmen zu beachten. Diese haben wir in unserem Beitrag Verjährung von Bußgeld­vor­würfen zusammengefasst.

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Schnelle Hilfe von Geblitzt.de bei Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts

Wenn auch Sie wegen überhöhter Geschwin­digkeit außerorts oder innerorts von einer Messanlage geblitzt worden sind, können Sie sich an Geblitzt.de wenden. Das gilt auch für Rotlicht-, Abstands-, Handy-, Halte-, Park- oder Überhol­ver­stöße. Sie müssen lediglich Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!


Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Wie viel zu schnell darf man außerorts fahren?

Fährt man außerorts zu schnell, wird schon bei bis zu 10 km/h über dem Tempo­limit ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Einen Punkt in Flens­burgs sowie eine Bußgeld­for­derung von 100 Euro erhält der Fahrer bei einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 21 bis 25 km/h.

Was passiert bei 21 km/h zu schnell außerorts?

Ein Geschwin­dig­keits­verstoß außerorts von 21 bis 25 km/h führt zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und zu einem Punkt im Fahreignungsregister.

Wann darf man außerorts 130 fahren?

Außerorts muss der Verkehrs­teil­nehmer lediglich im Fall einer entspre­chenden Beschil­derung langsamer als 130 km/h fahren. Ist hingegen kein Tempo­limit ausge­wiesen, darf auf Autobahnen und Schnell­straßen mindestens die Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h gefahren werden.

Polizei Hessen: Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts