Was rote und gelbe Warnleuchten zu bedeuten haben
Wenn es im Auto-Cockpit plötzlich blinkt, wird so mancher Fahrer kalt erwischt. Erfahrungsgemäß setzen sich viele Verkehrsteilnehmer erst dann intensiv mit der Kontrollleuchten-Funktion auseinander, wenn akut Handlungsbedarf besteht. Die diesbezügliche Unterrichtung in der Fahrschule ist häufig auch schon lange her. Als kleine Hilfestellung haben wir daher die wichtigsten Informationen zu den Warnleuchten auf dem Armaturenbrett zusammengefasst.
Bei Rot besteht dringender Handlungsbedarf
Rote Warnleuchten kommen nicht von ungefähr als Signalfarbe daher. Im Falle ihres Aufleuchtens besteht eine Gefahrenlage wie ein überhitzter Motor oder verschlissene Bremsbeläge. Unter Umständen sollten Sie das Auto bei der nächstbesten Möglichkeit anhalten und den Motor abstellen, um potenzielle Schäden am Fahrzeug zu vermeiden.
Je nachdem, was die Bedienungsanleitung zum entsprechenden Signal verrät, empfiehlt sich die Weiterfahrt in eine Werkstatt oder doch gleich der Anruf beim Pannendienst. Manchmal reicht aber auch schon ein kleiner Handgriff wie bei der roten Warnleuchte mit dem Anschnallzeichen-Symbol. Hier muss lediglich sichergestellt werden, dass alle Insassen ordnungsgemäß angeschnallt sind.
Sicherheitsmängel bei Gelb
Auf zumeist weniger dramatische Fahrzeugmängel oder Funktionsausfälle weisen gelbe Kontrollleuchten hin. Dazu gehören etwa ein zu geringer Reifendruck oder abgefahrene Bremsbeläge. Auch hier lohnt sich die intensive Lektüre der vom Fahrzeughersteller bereitgestellten Informationen. So kann je nach Dringlichkeit noch vor Erreichen des eigentlichen Zielorts die nächste Tankstelle oder Werkstatt anvisiert werden.
Kontrollleuchten – das sind die gängigsten Symbole
Wann welche Warnleuchte im Auto aufblinkt – bei manchen Fahrzeugen auch einhergehend mit einem Tonsignal – erfahren Sie in der folgenden Aufzählung der Kontrolllampen. Dabei ist zu beachten, dass über die hier aufgeführten üblichen Verdächtigen hinaus noch weitere Symbole existieren, wenn der jeweilige Hersteller zum Beispiel eine spezielle Technik verbaut.
Gelbe Warnleuchten:
- Zu geringer Tankinhalt
- Abgefahrene Bremsbeläge
- Störung des Motors oder der Abgasanlage
- Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) ist aktiv (Dauerhaftes Aufleuchten zeigt eine Störung an)
- Probleme mit der Antiblockiervorrichtung (ABS)
- Störung der Steuerung bei Fahrzeugen mit elektromechanischer Lenkung
- Störung der Verriegelung bei Fahrzeugen mit ausklapp- oder ausfahrbarem Anhänger-Kugelkopf
- Start-Stopp-Automatik ist deaktiviert
Rote Warnleuchten:
- Zu geringer Motorölstand
- Probleme mit der Motorkühlung
- Angezogene Handbremse
- Bremsanlage möglicherweise defekt
- Probleme mit der Stromversorgung
- Hinweis auf nicht geschlossene Fahrzeugtüren
- Ein oder mehrere Insassen sind nicht angeschnallt
- Airbag-Störung
- Seitenairbag-Störung
- Warnblinklicht ist eingeschaltet
Grüne und blaue Kontrollleuchten mit Hinweischarakter:
- Eine Glühbirne der Fahrzeugbeleuchtung ist defekt
- Standlicht ist eingeschaltet
- Abblendlicht ist eingeschaltet
- Fernlicht ist eingeschaltet
- Blinker ist eingeschaltet
- Nebelscheinwerfer sind aktiv
- Nebelschlussleuchte ist eingeschaltet
- Tempomat ist eingeschaltet
- Frontscheibenheizung oder -lüftung ist eingeschaltet
- Heckscheibenheizung ist aktiviert
- Fahrtrichtungsanzeiger ist eingeschaltet
Fahrzeugspezifische Warnleuchten
Sowohl für Lkw und Motorräder als auch für Elektrofahrzeuge gibt es außerdem Kontrollleuchten, die in einem Pkw mit Benzin- oder Dieselmotor nicht vorhanden sind:
- Nicht verschlossene Fahrerhausverriegelung bei Lkw
- Kipperbetrieb bei Lkw ist aktiv
- Leerlauf bei Krafträdern (kein Gang eingelegt)
- Geringer Ladezustand der Elektroauto-Batterie
- Eingeschränkte Leistung des Elektroantriebs bei E-Autos
- Fehler im Antriebssystem von Elektrofahrzeugen
- E-Auto wird geladen
TÜV-Voraussetzung und Tuning-Verbot
Auch die Kontrollleuchten selbst müssen einwandfrei funktionieren. Defekte Lampen können im Zuge einer Hauptuntersuchung (HU) als Mangel deklariert werden oder sogar zur Verwehrung der TÜV-Plakette führen.
Da die Farben und Positionen der einzelnen Warnleuchten auf dem Armaturenbrett gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genormt sind, ist eine Änderung durch den Halter unzulässig. Wer dagegen verstößt, riskiert seine Betriebserlaubnis.
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