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Was rote und gelbe Warnleuchten zu bedeuten haben

Wenn es im Auto-Cockpit plötzlich blinkt, wird so mancher Fahrer kalt erwischt. Erfah­rungs­gemäß setzen sich viele Verkehrs­teil­nehmer erst dann intensiv mit der Kontrollleuchten-Funktion ausein­ander, wenn akut Handlungs­bedarf besteht. Die diesbe­züg­liche Unter­richtung in der Fahrschule ist häufig auch schon lange her. Als kleine Hilfe­stellung haben wir daher die wichtigsten Infor­ma­tionen zu den Warnleuchten auf dem Armatu­ren­brett zusammengefasst.

Auto-Kontrolleuchten
PixieMe / shutterstock.com

Bei Rot besteht dringender Handlungsbedarf

Rote Warnleuchten kommen nicht von ungefähr als Signal­farbe daher. Im Falle ihres Aufleuchtens besteht eine Gefah­renlage wie ein überhitzter Motor oder verschlissene Brems­beläge. Unter Umständen sollten Sie das Auto bei der nächst­besten Möglichkeit anhalten und den Motor abstellen, um poten­zielle Schäden am Fahrzeug zu vermeiden.

Je nachdem, was die Bedie­nungs­an­leitung zum entspre­chenden Signal verrät, empfiehlt sich die Weiter­fahrt in eine Werkstatt oder doch gleich der Anruf beim Pannen­dienst. Manchmal reicht aber auch schon ein kleiner Handgriff wie bei der roten Warnleuchte mit dem Anschnallzeichen-Symbol. Hier muss lediglich sicher­ge­stellt werden, dass alle Insassen ordnungs­gemäß angeschnallt sind.

Sicher­heits­mängel bei Gelb

Auf zumeist weniger drama­tische Fahrzeug­mängel oder Funkti­ons­aus­fälle weisen gelbe Kontroll­leuchten hin. Dazu gehören etwa ein zu geringer Reifen­druck oder abgefahrene Brems­beläge. Auch hier lohnt sich die intensive Lektüre der vom Fahrzeug­her­steller bereit­ge­stellten Infor­ma­tionen. So kann je nach Dring­lichkeit noch vor Erreichen des eigent­lichen Zielorts die nächste Tankstelle oder Werkstatt anvisiert werden.

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Kontroll­leuchten – das sind die gängigsten Symbole

Wann welche Warnleuchte im Auto aufblinkt – bei manchen Fahrzeugen auch einher­gehend mit einem Tonsignal – erfahren Sie in der folgenden Aufzählung der Kontroll­lampen. Dabei ist zu beachten, dass über die hier aufge­führten üblichen Verdäch­tigen hinaus noch weitere Symbole existieren, wenn der jeweilige Hersteller zum Beispiel eine spezielle Technik verbaut.

Gelbe Warnleuchten:

  • Zu geringer Tankinhalt
  • Abgefahrene Brems­beläge
  • Störung des Motors oder der Abgasanlage
  • Elektro­ni­sches Stabi­li­täts­pro­gramm (ESP) ist aktiv (Dauer­haftes Aufleuchten zeigt eine Störung an)
  • Probleme mit der Antiblo­ckier­vor­richtung (ABS)
  • Störung der Steuerung bei Fahrzeugen mit elektro­me­cha­ni­scher Lenkung
  • Störung der Verrie­gelung bei Fahrzeugen mit ausklapp- oder ausfahr­barem Anhänger-Kugelkopf
  • Start-Stopp-Automatik ist deaktiviert

Rote Warnleuchten:

  • Zu geringer Motorölstand
  • Probleme mit der Motorkühlung
  • Angezogene Handbremse
  • Brems­anlage mögli­cher­weise defekt
  • Probleme mit der Stromversorgung
  • Hinweis auf nicht geschlossene Fahrzeugtüren
  • Ein oder mehrere Insassen sind nicht angeschnallt
  • Airbag-Störung
  • Seitenairbag-Störung
  • Warnblink­licht ist eingeschaltet

Grüne und blaue Kontroll­leuchten mit Hinweischarakter:

  • Eine Glühbirne der Fahrzeug­be­leuchtung ist defekt
  • Stand­licht ist eingeschaltet
  • Abblend­licht ist eingeschaltet
  • Fernlicht ist eingeschaltet
  • Blinker ist eingeschaltet
  • Nebel­schein­werfer sind aktiv
  • Nebel­schluss­leuchte ist eingeschaltet
  • Tempomat ist eingeschaltet
  • Front­schei­ben­heizung oder -lüftung ist eingeschaltet
  • Heckschei­ben­heizung ist aktiviert
  • Fahrt­rich­tungs­an­zeiger ist eingeschaltet

Fahrzeug­spe­zi­fische Warnleuchten

Sowohl für Lkw und Motor­räder als auch für Elektro­fahr­zeuge gibt es außerdem Kontroll­leuchten, die in einem Pkw mit Benzin- oder Diesel­motor nicht vorhanden sind:

  • Nicht verschlossene Fahrer­haus­ver­rie­gelung bei Lkw
  • Kipper­be­trieb bei Lkw ist aktiv
  • Leerlauf bei Kraft­rädern (kein Gang eingelegt)
  • Geringer Ladezu­stand der Elektroauto-Batterie
  • Einge­schränkte Leistung des Elektro­an­triebs bei E-Autos
  • Fehler im Antriebs­system von Elektrofahrzeugen
  • E-Auto wird geladen

TÜV-Voraussetzung und Tuning-Verbot

Auch die Kontroll­leuchten selbst müssen einwandfrei funktio­nieren. Defekte Lampen können im Zuge einer Haupt­un­ter­su­chung (HU) als Mangel dekla­riert werden oder sogar zur Verwehrung der TÜV-Plakette führen.

Da die Farben und Positionen der einzelnen Warnleuchten auf dem Armatu­ren­brett gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genormt sind, ist eine Änderung durch den Halter unzulässig. Wer dagegen verstößt, riskiert seine Betriebserlaubnis.

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