Wichtig zu wissen: Blitzer de benutzen? Sind Blitzer Apps erlaubt?
Neue Technologien erfordern neue Maßnahmen. Das trifft auch auf Geräte zur Warnung vor Blitzanlagen zu. Während früher lediglich das Autoradio und Mundpropaganda vor Blitzern auf der Strecke warnten, muss sich heutzutage auch der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Verwendung von Blitzer-Apps auseinandersetzen. Zu folgendem Ergebnis ist man dabei gekommen: Als Fahrer dürfe Sie Apps zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessanlagen und Radarwarner im Navi zwar erwerben, nicht aber betreiben oder betriebsbereit im Auto mitführen.
Der Blitzer-App-Paragraph der StVO
Konkret dazu heißt es in § 23 (Absatz 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“
Blitzer-Apps, Radarwarner & die Folgen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen können ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig werden. Zudem hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Februar 2023 in einem Fall (Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden, dass es auch dem Beifahrer untersagt ist, eine Warn-App aktiv laufen zu lassen. Ob das in jedem Einzelfall gerichtlich bewiesen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Genauso wenig tolerant ist das Gesetz bei eigenständigen Radarwarnern – diese sind im Fahrzeug ausdrücklich verboten und können von Polizeibeamten beschlagnahmt werden.
Mobile Blitzer-Warn-Apps, wie Blitzer.de, und Radarwarner im Navi dürfen vom Fahrer mitgeführt, aber nicht verwendet werden. Wer diese dennoch in Betrieb nimmt, um Blitzer aufzuspüren, kann mit 75 Euro Bußgeld und bis zu vier Punkten in Flensburg bestraft werden.
Legale Alternativen der Blitzer-Warnung
Das eingangs zitierte Radio ist daher in der Regel die bessere Alternative. Zum einen ist die Bekanntgabe von Messstellen im Hörfunk legal – auch, da sie unabhängig vom Standort des Fahrers erfolgt. Zum anderen ist der Service im Vergleich zu den Anschaffungskosten von Radarwarnern und den zumeist gebührenpflichtigen Blitzer-Apps kostenlos. Grundsätzlich gilt auch: Wer Kenntnis über den Blitzer an der nächsten Ecke hat, darf andere Verkehrsteilnehmer durchaus mit Handzeichen davor warnen. Voraussetzung ist, dass kein Fahrer dabei behindert oder abgelenkt wird. Zudem ist die Betätigung der Lichthupe in diesem Kontext tabu.
Über die Sichtbarkeit von Blitzern …
Welche Blitzer gibt es hierzulande überhaupt und wie kann man sie erkennen? Neben fest installierten Messanlagen stehen mobile Blitzer bei den Behörden hoch im Kurs. So können Polizei- und Messbeamte jederzeit ihren Standort wechseln. Im Gegensatz zu den stationären Blitzern sind mobile Blitzer oftmals gut getarnt. Dabei sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.
Von der Aufbewahrung im Kofferraum eines zivilen Polizeiwagens, über Verstecke in Hecken und Sträuchern, bis hin zur Aufbewahrung in einer Ansammlung von Sperrmüll, ist alles möglich. Das ist in der Regel absolut legal, kann aber zu unsauberen Aufnahmen führen und die Blitzerfotos beziehungsweise die Ihnen zur Last gelegten Bußgeldvorwürfe anfechtbarer machen.
Geblitzt.de hilft bei Handyverstößen
Bei allen Verstößen rund ums Autofahren mit dem Mobiltelefon in der Hand, sowie in Fällen von Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Abstandsvergehen, hilft Geblitzt.de. Ebenso beim Vorwurf eine BlitzerApp wie Blitzer.de benutzt zu haben. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: blitzer de