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Wichtig zu wissen: Blitzer de benutzen? Sind Blitzer Apps erlaubt?

Neue Techno­logien erfordern neue Maßnahmen. Das trifft auch auf Geräte zur Warnung vor Blitz­an­lagen zu. Während früher lediglich das Autoradio und Mundpro­pa­ganda vor Blitzern auf der Strecke warnten, muss sich heutzutage auch der Gesetz­geber mit der Möglichkeit der Verwendung von Blitzer-Apps ausein­an­der­setzen. Zu folgendem Ergebnis ist man dabei gekommen: Als Fahrer dürfe Sie Apps zur Anzeige von Geschwin­dig­keits­mess­an­lagen und Radar­warner im Navi zwar erwerben, nicht aber betreiben oder betriebs­bereit im Auto mitführen.

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Der Blitzer-App-Paragraph der StVO

Konkret dazu heißt es in § 23 (Absatz 1c) der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO): „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein techni­sches Gerät nicht betreiben oder betriebs­bereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbe­sondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwin­dig­keits­mes­sungen (Radarwarn- oder Laser­stör­geräte). Bei anderen techni­schen Geräten, die neben anderen Nutzungs­zwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen verwendet werden können, dürfen die entspre­chenden Geräte­funk­tionen nicht verwendet werden.“

Blitzer-Apps, Radar­warner & die Folgen

Bei Zuwider­hand­lungen gegen die gesetz­lichen Bestim­mungen können ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg fällig werden. Zudem hat das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Karlsruhe im Februar 2023 in einem Fall (Akten­zeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden, dass es auch dem Beifahrer untersagt ist, eine Warn-App aktiv laufen zu lassen. Ob das in jedem Einzelfall gerichtlich bewiesen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Genauso wenig tolerant ist das Gesetz bei eigen­stän­digen Radar­warnern – diese sind im Fahrzeug ausdrücklich verboten und können von Polizei­be­amten beschlag­nahmt werden.

Mobile Blitzer-Warn-Apps, wie Blitzer.de, und Radar­warner im Navi dürfen vom Fahrer mitge­führt, aber nicht verwendet werden. Wer diese dennoch in Betrieb nimmt, um Blitzer aufzu­spüren, kann mit 75 Euro Bußgeld und bis zu vier Punkten in Flensburg bestraft werden.

Legale Alter­na­tiven der Blitzer-Warnung

Das eingangs zitierte Radio ist daher in der Regel die bessere Alter­native. Zum einen ist die Bekanntgabe von Messstellen im Hörfunk legal – auch, da sie unabhängig vom Standort des Fahrers erfolgt. Zum anderen ist der Service im Vergleich zu den Anschaf­fungs­kosten von Radar­warnern und den zumeist gebüh­ren­pflich­tigen Blitzer-Apps kostenlos. Grund­sätzlich gilt auch: Wer Kenntnis über den Blitzer an der nächsten Ecke hat, darf andere Verkehrs­teil­nehmer durchaus mit Handzeichen davor warnen. Voraus­setzung ist, dass kein Fahrer dabei behindert oder abgelenkt wird. Zudem ist die Betätigung der Lichthupe in diesem Kontext tabu.

Über die Sicht­barkeit von Blitzern …

Welche Blitzer gibt es hierzu­lande überhaupt und wie kann man sie erkennen? Neben fest instal­lierten Messan­lagen stehen mobile Blitzer bei den Behörden hoch im Kurs. So können Polizei- und Messbeamte jederzeit ihren Standort wechseln. Im Gegensatz zu den statio­nären Blitzern sind mobile Blitzer oftmals gut getarnt. Dabei sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Von der Aufbe­wahrung im Kofferraum eines zivilen Polizei­wagens, über Verstecke in Hecken und Sträu­chern, bis hin zur Aufbe­wahrung in einer Ansammlung von Sperrmüll, ist alles möglich. Das ist in der Regel absolut legal, kann aber zu unsau­beren Aufnahmen führen und die Blitzer­fotos bezie­hungs­weise die Ihnen zur Last gelegten Bußgeld­vor­würfe anfecht­barer machen.

blitzer app - blitzer de

Geblitzt.de hilft bei Handyverstößen

Bei allen Verstößen rund ums Autofahren mit dem Mobil­te­lefon in der Hand, sowie in Fällen von Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Abstands­ver­gehen, hilft Geblitzt.de. Ebenso beim Vorwurf eine BlitzerApp wie Blitzer.de benutzt zu haben. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: blitzer de