Wenn das Auto geklaut wird
Eine leere Parkfläche, wo gestern noch das eigene Auto stand? Der Alptraum für jeden Fahrzeughalter. Doch wie kann ein Autodiebstahl verhindert werden? Welche Präventionsmaßnahmen geeignet sind und welche Schritte man in die Wege leiten muss, wenn das Fahrzeug dennoch geklaut worden ist, erfahren Sie hier.
Autodiebstahl leicht gemacht
Ein (Neu)wagen kann teuer sein. Zudem sind viele Menschen auf ihr Auto beruflich wie privat angewiesen. In manchen Fällen besteht auch ein nostalgischer Wert. Doch was kann man tun, um sein Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen?
Grundsätzlich ist es ratsam, seinen Pkw nicht zu lange unbeaufsichtigt außerhalb der eigenen Sichtweite stehen zu lassen. Abgelegene Parkplätze ohne Aufsicht sind die ideale Umgebung für Langfinger. Auch muss darauf geachtet werden, nur an gut beleuchteten Straßen über Nacht zu parken. Natürlich sollten Wertsachen wie Bargeld, Bankkarten und Mobiltelefon nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Wegfahrsperre inklusive
Die gängigste Methode, um es Autodieben schwer zu machen, ist die in der Regel bereits in das Fahrzeug integrierte Wegfahrsperre. In Deutschland haben Autohersteller seit 1998 die Pflicht, in ihre Fahrzeuge eine elektronische Wegfahrsperre einzubauen. So lautet § 38a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
„Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein.“
Wie funktioniert eine Wegfahrsperre?
Eine elektronische Wegfahrsperre verhindert, dass jemand ein Fahrzeug ohne Autoschlüssel startet, indem sie das Motorsteuersystem blockiert, sobald der Motor abgeschaltet wird. Somit wird Dieben das Kurzschließen eines Autos erschwert – bzw. bei optimierter Version einer Wegfahrsperre der neuen Generation – unmöglich gemacht.
Weitere Maßnahmen zur Autodiebstahl-Prävention
Doch auch eine Wegfahrsperre ist kein Allheilmittel gegen kriminelle Energie. Wertvolle Gegenstände im Fahrzeug sind ebenfalls im Visier der Diebe. Daher sind weitere Maßnahmen zu empfehlen. So können Einbrecher durch lautstarke Alarmanlagen abgeschreckt werden. Für den Fall, dass professionelle Diebe die Wegfahrsperre doch einmal überlistet haben sollten, hindern Lenkradschlösser die Täter daran, mit dem Fahrzeug wegzufahren. Hilft das alles nichts, kann ein GPS-Tracker nützlich sein, um das entwendete Fahrzeug zu orten.
Nach dem Fahrzeugdiebstahl – so gehen Sie vor!
Bei Diebstahlverdacht sollte man zunächst prüfen, ob das Auto nicht eventuell einfach abgeschleppt worden ist. Es könnte ja auch ein Parkverstoß vorgelegen haben. Um sicherzugehen, hilft ein Anruf bei der Polizei. Ist dort kein Abschleppvorgang registriert, muss der Betroffene das Fahrzeug als gestohlen melden, damit die Beamten das Auto zur Fahndung ausschreiben können.
Nachdem der Geschädigte die notwendigen Angaben zum Fahrzeug, sowie zu Tatzeitraum und Tatort getätigt hat, benötigt er Kopien der Anzeige, um diese bei der Kfz-Versicherung sowie zwecks Abmeldung beim Straßenverkehrsamt vorzulegen. Falls doch das Handy und/oder Kreditkarten im gestohlenen Fahrzeug gelegen haben, müssen diese unverzüglich durch die jeweiligen Anbieter gesperrt werden.
Gut zu wissen: Wird das Auto während einer Urlaubsfahrt geklaut, sollte man sich unbedingt das Aufnahmeprotokoll der ausländischen Polizei aushändigen lassen, da das Dokument von den deutschen Kollegen für die Anzeige benötigt wird.
Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen
Als Nächstes sollte die Teilkaskoversicherung über den Diebstahl ins Bild gesetzt werden. Bei einem geleasten Fahrzeug ist zudem der Leasinggeber oder die finanzierende Bank über den Autodiebstahl zu informieren.
Im Zuge der Kommunikation mit der Versicherung müssen alle Angaben – wie der Kilometerstand – korrekt sein, damit der Versicherungsschutz vollumfänglich greift. Auch grobe Fahrlässigkeit, wie das Nichtabschließen des Autos, kann die Versicherung dazu veranlassen, Zahlungen zu verweigern.
In der Folge gilt: Wenn das Auto länger als einen Monat nicht auffindbar ist, gehört es der Versicherung. Diese muss im Gegenzug ihrem Versicherten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs auszahlen. Je nach Datum des Fahrzeugkaufs und des Versicherungstarifs ist auch die Erstattung des kompletten Kaufpreises möglich. Ein Rückkauf des in den Besitz der Versicherung übergangenen Fahrzeugs kann ebenso eine Option sein.
Wird das Fahrzeug vor Ablauf der vierwöchigen Frist wiedergefunden, muss der Bestohlene das Fahrzeug zurücknehmen. In diesem Fall kann er jedoch anfallende Reparaturkosten bei durch den Diebstahl entstandenen Beschädigungen am Auto geltend machen.
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