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Wenn das Auto geklaut wird

Eine leere Parkfläche, wo gestern noch das eigene Auto stand? Der Alptraum für jeden Fahrzeug­halter. Doch wie kann ein Autodieb­stahl verhindert werden? Welche Präven­ti­ons­maß­nahmen geeignet sind und welche Schritte man in die Wege leiten muss, wenn das Fahrzeug dennoch geklaut worden ist, erfahren Sie hier.

Autodiebstahl
Andrey Mihaylov / shutterstock.com

Autodieb­stahl leicht gemacht

Ein (Neu)wagen kann teuer sein. Zudem sind viele Menschen auf ihr Auto beruflich wie privat angewiesen. In manchen Fällen besteht auch ein nostal­gi­scher Wert. Doch was kann man tun, um sein Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen?

Grund­sätzlich ist es ratsam, seinen Pkw nicht zu lange unbeauf­sichtigt außerhalb der eigenen Sicht­weite stehen zu lassen. Abgelegene Parkplätze ohne Aufsicht sind die ideale Umgebung für Langfinger. Auch muss darauf geachtet werden, nur an gut beleuch­teten Straßen über Nacht zu parken. Natürlich sollten Wertsachen wie Bargeld, Bankkarten und Mobil­te­lefon nicht im Fahrzeug zurück­ge­lassen werden.

Wegfahr­sperre inklusive

Die gängigste Methode, um es Autodieben schwer zu machen, ist die in der Regel bereits in das Fahrzeug integrierte Wegfahr­sperre. In Deutschland haben Autoher­steller seit 1998 die Pflicht, in ihre Fahrzeuge eine elektro­nische Wegfahr­sperre einzu­bauen. So lautet § 38a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

„Perso­nen­kraft­wagen sowie Lastkraft­wagen, Zugma­schinen und Sattel­zug­ma­schinen mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von nicht mehr als 3,5 t – ausge­nommen land- oder forst­wirt­schaft­liche Zugma­schinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Siche­rungs­ein­richtung gegen unbefugte Benutzung, Perso­nen­kraft­wagen zusätzlich mit einer Wegfahr­sperre ausge­rüstet sein.“

Wie funktio­niert eine Wegfahrsperre?

Eine elektro­nische Wegfahr­sperre verhindert, dass jemand ein Fahrzeug ohne Autoschlüssel startet, indem sie das Motor­steu­er­system blockiert, sobald der Motor abgeschaltet wird. Somit wird Dieben das Kurzschließen eines Autos erschwert – bzw. bei optimierter Version einer Wegfahr­sperre der neuen Generation – unmöglich gemacht.

Weitere Maßnahmen zur Autodiebstahl-Prävention

Doch auch eine Wegfahr­sperre ist kein Allheil­mittel gegen krimi­nelle Energie. Wertvolle Gegen­stände im Fahrzeug sind ebenfalls im Visier der Diebe. Daher sind weitere Maßnahmen zu empfehlen. So können Einbrecher durch lautstarke Alarm­an­lagen abgeschreckt werden. Für den Fall, dass profes­sio­nelle Diebe die Wegfahr­sperre doch einmal überlistet haben sollten, hindern Lenkrad­schlösser die Täter daran, mit dem Fahrzeug wegzu­fahren. Hilft das alles nichts, kann ein GPS-Tracker nützlich sein, um das entwendete Fahrzeug zu orten.

Nach dem Fahrzeug­dieb­stahl – so gehen Sie vor!

Bei Diebstahl­ver­dacht sollte man zunächst prüfen, ob das Auto nicht eventuell einfach abgeschleppt worden ist. Es könnte ja auch ein Parkverstoß vorge­legen haben. Um sicher­zu­gehen, hilft ein Anruf bei der Polizei. Ist dort kein Abschlepp­vorgang regis­triert, muss der Betroffene das Fahrzeug als gestohlen melden, damit die Beamten das Auto zur Fahndung ausschreiben können.

Nachdem der Geschä­digte die notwen­digen Angaben zum Fahrzeug, sowie zu Tatzeitraum und Tatort getätigt hat, benötigt er Kopien der Anzeige, um diese bei der Kfz-Versicherung sowie zwecks Abmeldung beim Straßen­ver­kehrsamt vorzu­legen. Falls doch das Handy und/oder Kredit­karten im gestoh­lenen Fahrzeug gelegen haben, müssen diese unver­züglich durch die jewei­ligen Anbieter gesperrt werden.

Gut zu wissen: Wird das Auto während einer Urlaubs­fahrt geklaut, sollte man sich unbedingt das Aufnah­me­pro­tokoll der auslän­di­schen Polizei aushän­digen lassen, da das Dokument von den deutschen Kollegen für die Anzeige benötigt wird.

Versi­che­rungs­leis­tungen in Anspruch nehmen

Als Nächstes sollte die Teilkas­ko­ver­si­cherung über den Diebstahl ins Bild gesetzt werden. Bei einem geleasten Fahrzeug ist zudem der Leasing­geber oder die finan­zie­rende Bank über den Autodieb­stahl zu informieren.

Im Zuge der Kommu­ni­kation mit der Versi­cherung müssen alle Angaben – wie der Kilome­ter­stand – korrekt sein, damit der Versi­che­rungs­schutz vollum­fänglich greift. Auch grobe Fahrläs­sigkeit, wie das Nicht­ab­schließen des Autos, kann die Versi­cherung dazu veran­lassen, Zahlungen zu verweigern.

In der Folge gilt: Wenn das Auto länger als einen Monat nicht auffindbar ist, gehört es der Versi­cherung. Diese muss im Gegenzug ihrem Versi­cherten den Wieder­be­schaf­fungswert des Fahrzeugs auszahlen. Je nach Datum des Fahrzeug­kaufs und des Versi­che­rungs­tarifs ist auch die Erstattung des kompletten Kaufpreises möglich. Ein Rückkauf des in den Besitz der Versi­cherung übergan­genen Fahrzeugs kann ebenso eine Option sein.

Wird das Fahrzeug vor Ablauf der vierwö­chigen Frist wieder­ge­funden, muss der Bestohlene das Fahrzeug zurück­nehmen. In diesem Fall kann er jedoch anfal­lende Repara­tur­kosten bei durch den Diebstahl entstan­denen Beschä­di­gungen am Auto geltend machen.

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