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Zum Autowa­schen in die Einfahrt gehen

Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Viel PS unter der Haube oder ein angesagtes Modell ist für viele Pkw-Besitzer ein Muss. Folglich will das Status­symbol auch gehegt und gepflegt werden. Für die Reinigung bietet sich die Fahrt in eine Auto-Waschanlage an. Manche nehmen das Putzen und Polieren aber gerne in die eigene Hand. Doch ist es überhaupt zulässig, das Auto auf einem Privat­grund­stück zu waschen? Hier erfahren Sie mehr.

Eine Autowäsche per Hand.
New Africa / shutterstock.com

Umwelt­schutz legt Veto ein

Das Auto auf dem eigenen Grund­stück zu waschen, ist in der Regel nicht erlaubt. Zwar gibt es keine bundesweit einheit­liche Regelung, sodass die jeweilige Kommune für die Verordnung zuständig ist. Doch die lokalen Bestim­mungen machen den Autobe­sitzern zumeist einen Strich durch die Rechnung.

Müssen diese doch alle der deutschen Grund­was­ser­ver­ordnung Rechnung tragen. Laut dieser dürfen poten­ziell gefähr­liche Substanzen nicht in Gewässer einge­führt werden. Zu groß ist demnach auch beim Autowa­schen die Gefahr einer Verun­rei­nigung des Grund­wassers mit Schmutz, Chemi­kalien oder Benzinresten.

Autowa­schen unter Einschrän­kungen zulässig

Eine Umwelt­ver­schmutzung und ein damit einher­ge­hendes Verbot sind umso wahrschein­licher, wenn das Fahrzeug beim Reinigen auf nicht asphal­tierten Grund wie Rasen, Schotter oder Kies geparkt ist. Handelt es sich hingegen um befes­tigten Boden, kommt es in Bezug auf die Erlaubnis auf den Wohnsitz des Autofahrers an. Wenn gemäß kommu­naler Satzung sicher­ge­stellt ist, dass das Wasch­wasser in die Kanali­sation abfließt und dort gereinigt wird, ist der Wasch­vorgang unter Umständen legal.

Doch auch in diesem Fall ist das Autowa­schen nur einge­schränkt möglich. So darf der Wasch­vorgang lediglich mit einem Schwamm und klarem Wasser durch­ge­führt werden. Auch Staub­saugen im Innenraum ist okay. Chemische Reini­gungs­mittel und die Verwendung von Dampf­strahlern sind hingegen nicht zulässig. Auch die Motor­wäsche ist aufgrund des Risikos von auslau­fendem Öl deutsch­landweit untersagt.

Während es beim Privat­grund­stück noch Ausnahmen gibt, ist die Autowäsche auf öffent­lichem Boden wie am Straßenrand nahezu komplett verboten. So untersagt die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO), Straßen zu beschmutzen oder zu „wässern“, damit es nicht zu Verkehrs­be­hin­de­rungen oder sogar zu Unfällen kommt. Darüber hinaus darf der Wasch­vorgang in einem Wohngebiet auch nicht die Nachbar­schaft beläs­tigen. Sonn- und Feiertag sind daher tabu.

Sieben­stellige Bußgelder mit Abschreckungspotenzial

Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss je nach Bundesland mit hohen Strafen rechnen. In Bayern etwa beläuft sich das Bußgeld auf bis zu 25.000 Euro, in Sachsen sogar bis maximal 100.000 Euro. Auch wenn geringere Verstöße in den meisten Bundes­ländern eher mit 25 oder 50 Euro sanktio­niert werden, sollten Autofahrer gewarnt sein.

Wasch­anlage als saubere Alternative

Deutlich günstiger ist die Nutzung einer Wasch­straße. Hier kann das Reinigen und Trocknen des Autos je nach Anbieter etwa 5 bis 20 Euro kosten. Die Innen­rei­nigung eines Fahrzeugs schlägt je nach Inten­sität mit rund 50 Euro zu Buche.

Gibt es vor Ort eine SB-Waschbox, besteht auch die Möglichkeit, das Auto per Hand zu waschen. Das dauert zwar länger, ist aber – abgesehen vom benötigten Kleingeld für die Benutzung der bereit­ge­stellten Arbeits­mittel wie etwa ein Hochdruck­rei­niger – günstiger. Außerdem: Bei entspre­chendem Geschick und etwas Geduld kann man im Gegensatz zur Automa­ten­wäsche auch in die kleinsten Winkel des Fahrzeugs gelangen, um so ein besseres Ergebnis zu erzielen.

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