Zum Autowaschen in die Einfahrt gehen
Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Viel PS unter der Haube oder ein angesagtes Modell ist für viele Pkw-Besitzer ein Muss. Folglich will das Statussymbol auch gehegt und gepflegt werden. Für die Reinigung bietet sich die Fahrt in eine Auto-Waschanlage an. Manche nehmen das Putzen und Polieren aber gerne in die eigene Hand. Doch ist es überhaupt zulässig, das Auto auf einem Privatgrundstück zu waschen? Hier erfahren Sie mehr.
Umweltschutz legt Veto ein
Das Auto auf dem eigenen Grundstück zu waschen, ist in der Regel nicht erlaubt. Zwar gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, sodass die jeweilige Kommune für die Verordnung zuständig ist. Doch die lokalen Bestimmungen machen den Autobesitzern zumeist einen Strich durch die Rechnung.
Müssen diese doch alle der deutschen Grundwasserverordnung Rechnung tragen. Laut dieser dürfen potenziell gefährliche Substanzen nicht in Gewässer eingeführt werden. Zu groß ist demnach auch beim Autowaschen die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers mit Schmutz, Chemikalien oder Benzinresten.
Autowaschen unter Einschränkungen zulässig
Eine Umweltverschmutzung und ein damit einhergehendes Verbot sind umso wahrscheinlicher, wenn das Fahrzeug beim Reinigen auf nicht asphaltierten Grund wie Rasen, Schotter oder Kies geparkt ist. Handelt es sich hingegen um befestigten Boden, kommt es in Bezug auf die Erlaubnis auf den Wohnsitz des Autofahrers an. Wenn gemäß kommunaler Satzung sichergestellt ist, dass das Waschwasser in die Kanalisation abfließt und dort gereinigt wird, ist der Waschvorgang unter Umständen legal.
Doch auch in diesem Fall ist das Autowaschen nur eingeschränkt möglich. So darf der Waschvorgang lediglich mit einem Schwamm und klarem Wasser durchgeführt werden. Auch Staubsaugen im Innenraum ist okay. Chemische Reinigungsmittel und die Verwendung von Dampfstrahlern sind hingegen nicht zulässig. Auch die Motorwäsche ist aufgrund des Risikos von auslaufendem Öl deutschlandweit untersagt.
Während es beim Privatgrundstück noch Ausnahmen gibt, ist die Autowäsche auf öffentlichem Boden wie am Straßenrand nahezu komplett verboten. So untersagt die Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßen zu beschmutzen oder zu „wässern“, damit es nicht zu Verkehrsbehinderungen oder sogar zu Unfällen kommt. Darüber hinaus darf der Waschvorgang in einem Wohngebiet auch nicht die Nachbarschaft belästigen. Sonn- und Feiertag sind daher tabu.
Siebenstellige Bußgelder mit Abschreckungspotenzial
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss je nach Bundesland mit hohen Strafen rechnen. In Bayern etwa beläuft sich das Bußgeld auf bis zu 25.000 Euro, in Sachsen sogar bis maximal 100.000 Euro. Auch wenn geringere Verstöße in den meisten Bundesländern eher mit 25 oder 50 Euro sanktioniert werden, sollten Autofahrer gewarnt sein.
Waschanlage als saubere Alternative
Deutlich günstiger ist die Nutzung einer Waschstraße. Hier kann das Reinigen und Trocknen des Autos je nach Anbieter etwa 5 bis 20 Euro kosten. Die Innenreinigung eines Fahrzeugs schlägt je nach Intensität mit rund 50 Euro zu Buche.
Gibt es vor Ort eine SB-Waschbox, besteht auch die Möglichkeit, das Auto per Hand zu waschen. Das dauert zwar länger, ist aber – abgesehen vom benötigten Kleingeld für die Benutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel wie etwa ein Hochdruckreiniger – günstiger. Außerdem: Bei entsprechendem Geschick und etwas Geduld kann man im Gegensatz zur Automatenwäsche auch in die kleinsten Winkel des Fahrzeugs gelangen, um so ein besseres Ergebnis zu erzielen.
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