Die Prüfung, der im Bußgeldverfahen gegen Sie erhobenen Vorwürfe, durch die Partnerkanzleien, verursacht keine Kosten für Sie. Alle mit der Prüfung anfallenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen - Ihre evtl. vorhandene Selbstbeteiligung zahlt Geblitzt.de.
Durch die Prüfung, der gegen Sie erhobenen Vorwürfe, entstehen für Sie keine Kosten. Das weitere Vorgehen gegen Ihr Bußgeldverfahren ist direkt von der Prüfung und anschließended juristischen Bewertung abhängig. Sollten im weiteren Verfahren evtl. Kosten anfallen, werden Sie darüber im Vorfeld informiert. Dementsprechend müssen Sie dann einem weiteren Vorgehen ausdrücklich zustimmen.
Sollte Ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt werden, bleibt es bei den ursprünglichen im Bußgeldbescheid aufgeführten Kosten. Alle mit der Prüfung anfallenden Kosten der Partnerkanzleien, werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen - Ihre evtl. vorhandene Selbstbeteiligung zahlt Geblitzt.de.
Geblitzt.de stellt den Partnerkanzleien eine selbst entwickelte Software zur Verfügung. Diese erleichtert die tägliche Arbeit in den Kanzleien durch Unterstützung bei administrativen Aufgaben. Für die Nutzung dieser Software zahlen die Partnerkanzleien Lizenzgebühren. Mit diesen Einnahmen kann Geblitzt.de die Kosten der Prüfung im Rahmen einer Prozessfinanzierung übernehmen.
Die Prüfung, der im Bußgeldverfahen gegen Sie erhobenen Vorwürfe, durch die Partnerkanzleien, verursacht keine Kosten für Sie. Alle mit der Prüfung anfallenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen - Ihre evtl. vorhandene Selbstbeteiligung zahlt Geblitzt.de.