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Im Münsterland gelten auf einer Straße zwei Geschwindigkeiten

Wenn Straßen gespaltene Persön­lich­keiten hätten, würden sie durch das Münsterland führen. Denn eine Landstraße nahe Coesfeld weiß nicht so recht, wie schnell auf ihr gefahren werden darf. Zwei Seelen scheinen in ihrer Brust zu schlagen, bezie­hungs­weise zwei Geschwin­dig­keiten. In die eine Richtung gilt ein Tempo­limit von 50, in die andere eins von 70. Ein Schelm, wer denkt, dass dies mit einem versteckten Blitzer an einer nahe gelegenen Kuhweide zusam­men­hängen könnte.

Absicht oder Fehler? Hier gilt Deutschlands verrücktestes Tempolimit
anweber / shutterstock.com

Drosselung auf kerzen­ge­rader Strecke

Die sonderbare Stelle an der Landstraße 671 soll sich zwischen den Ortsteilen der Gemeinde Herbern und der Stadt Drensteinfurt befinden. In einer scharfen Kurve gilt zunächst Tempo 70, kurz darauf wird die Geschwin­digkeit durch ein 50er-Schild reduziert - obwohl die Strecke geradeaus führt.

Wer dann mehr auf dem Tacho hat, wird geblitzt. Kurio­ser­weise gilt hier für alle entge­gen­kom­menden Autofahrer aber weiterhin Tempo 70.

Der Radfahrweg ist schuld

Auf Nachfrage von bild.de beim Kreis Coesfeld heißt es, das liege am einsei­tigen Radweg. Das bestätigt deren Presse­sprecher, Tobias F. König: „Hinter­grund für die Reduzierung der Geschwin­digkeit auf 50 km/h in diesem Bereich ist die Unter­schreitung des seitlichen Sicher­heits­raumes zwischen Fahrbahn und Geh- bzw. Radweg.“

Der vor zwei Jahren angelegte Fahrrad­streifen sei zu nah an der Straße gebaut worden. Daraus ergebe sich eine „erhöhte Gefah­renlage“, die der Behörde einen weiten Spielraum für Verkehrs­be­schrän­kungen einräume. Deshalb gilt hier Tempo 50.

Im Umkehr­schluss bedeutet dies aber auch, dass hier ohne Radweg weiterhin ein höheres Tempo erlaubt wäre, auch wenn sich dann Autos und Drahtesel die Landstraße teilen müssten.

Und dann war da noch der versteckte Blitzer

Hat der Kreis Coesfeld mit einem verkehrs­po­li­ti­schen „Taschen­spie­ler­trick“ eine lukrative Einnah­me­quelle erschlossen? Laut bild.de haben sich jeden­falls Mitar­beiter des Kreises genau an dieser Stelle der nah gelegenen Kuhweide mit einem Poliscan FM1-Blitzer versteckt. Die Behörden bestreiten jedoch, dass der angeblich misslungene Radfahrweg mit der neuen Radar­falle in Zusam­menhang stehe.

Blitzer aufstellen: Wer ist zuständig und was muss beachtet werden?

Welche Vorschriften müssen die Behörden bei der Aufstellung von Radar­an­lagen eigentlich beachten? Wer ist zuständig?

In der Regel sind die Autobahnen und Bundes­straßen im Zustän­dig­keits­be­reich der Landes­po­lizei, während die Kommunen die Messungen auf ihrem eigenen Gebiet durch­führen. Führt eine Autobahn durch das Gemein­de­gebiet, kann die Gemeinde auch hier mit statio­nären Messan­lagen blitzen. Mobile Geräte hingegen dürfen an solchen Stellen nur von der Landes­po­lizei verwendet werden.

Abstands­regeln für Radarfallen

Beim Einsatz von Blitzern müssen die Behörden sich zudem an landes­spe­zi­fische Richt­linien zum Abstand zwischen Geschwin­dig­keits­be­grenzung und der Messanlage halten. Es gibt aber auch Ausnahmen wie beim Tempo 30 an Schulen, die berück­sichtigt werden müssen. Der Abstand zwischen Radar­gerät und Hinweis­schild ist von Land zu Land unter­schiedlich vorgegeben:

  • Baden-Württemberg: 150 m
  • Bayern: 200 m
  • Berlin: 150 m zum Ortsein­gangs­schild, 75 m zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
  • Brandenburg: 150 m
  • Bremen: 150 m
  • Hamburg: keine Regelung getroffen
  • Hessen: 100 m
  • Mecklenburg-Vorpommern: 100 m auf Kraft­fahr­straßen, 250 m auf Autobahnen
  • Nieder­sachsen: 150 m
  • Nordrhein-Westfalen: keine Regelung getroffen
  • Rheinland-Pfalz: 100 m
  • Saarland: keine Regelung getroffen
  • Sachsen: 150 m
  • Sachsen-Anhalt: 100 m
  • Schleswig-Holstein: 150 m
  • Thüringen: 200 m

Aber Vorsicht! Der angegebene Abstand zum Schild bezieht sich nur auf den Beginn, nicht auf das Ende der Geschwin­dig­keits­be­schränkung. Steht dagegen ein Schild, dass die Geschwin­dig­keits­be­grenzung aufhebt, dann gelten die Abstände nicht.

Wird man geblitzt und stellt Unregel­mä­ßig­keiten oder Abwei­chungen von den oben genannten Abständen oder Zustän­dig­keiten fest, lohnt sich in jedem Fall eine Überprüfung der Bußgeld­vor­würfe durch einen erfah­renen Verkehrsanwalt.

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Quelle: bild.de