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Lebens­retter im Auto

Seit nun 47 Jahren gilt in Deutschland eine Anschnall­pflicht. Als sie einge­führt wurde, zeigte sich die Mehrheit der Bevöl­kerung skeptisch. Dabei ist der Anschnallgurt statis­tisch gesehen der Lebens­retter im Straßen­verkehr schlechthin. Heutzutage legen die meisten Verkehrs­teil­nehmer den Gurt an. Es kommt aller­dings dennoch vor, dass einige Fahrer oder Passa­giere dieser Pflicht nicht nachkommen. Doch wer trägt überhaupt die Verant­wortung dafür, dass alle Mitfahrer angeschnallt sind?

Anschnallpflicht in Deutschland: Sind Autofahrer für das Anlegen des Gurtes der Mitfahrer verantwortlich?
Ground Picture / shutterstock.com

Deutsche hatten Angst vor dem Gurt

Als die Anschnall­pflicht 1976 hierzu­lande einge­führt wurde, hatten einige Deutsche erheb­liche Bedenken. LapID, Anbieter elektro­ni­scher Führer­schein­kon­trollen, weiß wieso: „Die Assoziation mit einem schweren Verkehrs­unfall war damals mitunter ein Grund […].“ Weiter schreibt das Unter­nehmen: „Auch, dass man sich nach einem schweren Unfall nicht mehr aus dem Fahrzeug befreien könnte, sorgte für großes Unbehagen.“

Dank des Sicher­heits­gurtes gibt es immer weniger Verkehrstote

Ein angelegter Gurt vermindert laut Unfall­ex­perten die Gefahr, bei einer Kollision tödliche Verlet­zungen zu erleiden, um 50 Prozent. Dementspre­chend sank auch mit steigender Akzeptanz der Anschnall­pflicht die Anzahl der Verkehrs­toten. Starben im Jahr 1970 nach Angaben des Statis­ti­schen Bundes­amtes noch 19.193 Personen auf der Straße, waren es 2022 hingegen nur 2.788.

Wer ist dafür verant­wortlich, dass der Gurt angelegt ist?

Es gibt einige weitver­breitete Missver­ständ­nisse, die sich rund um das Thema „Gurtpflicht“ etabliert haben. Eine davon ist die Annahme, dass der Fahrer dafür verant­wortlich ist, dass alle Passa­giere den Gurt anlegen. Das gilt aller­dings nur für Kinder und Minder­jährige. Erwachsene hingegen müssen eigen­ständig darauf achten, dass sie während der gesamten Fahrt angeschnallt bleiben.

Sind Kinder an Bord, ist der Fahrzeug­führer verpflichtet dafür zu sorgen, dass diese ordentlich gesichert sind. Das bedeutet, sind die Kleinen unter 12 Jahre alt und noch keine 1,50 Meter groß, müssen diese in einem entspre­chenden Kindersitz trans­por­tiert werden. Ist eine der Bedin­gungen jedoch erfüllt, reicht der im Fahrzeug vorhandene Sicher­heitsgurt aus.

Welche Strafen drohen Gurtmuffeln?

Werden Fahrer oder erwachsene Passa­giere dabei erwischt, wie sie ohne Sicher­heitsgurt fahren, bezie­hungs­weise mitfahren, droht ihnen ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 30 Euro.

Für ungesi­cherte Kinder sieht der Bußgeld­ka­talog teilweise drasti­schere Strafen vor:

  • Ein Kind ohne Gurt: Verwar­nungsgeld in Höhe von 30 Euro
  • Mehrere Kinder nicht angeschnallt: Verwar­nungsgeld in Höhe von 30 Euro
  • Ein Kind ohne jegliche Sicherung: Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung: Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg

Doch auch hier bestätigt die Ausnahme die Regel. Laut § 21a Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) gilt die Anschnall­pflicht unter anderem nicht für:

„1. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jewei­ligen Leistungs- oder Auslie­fe­rungs­bezirk regel­mäßig in kurzen Zeitab­ständen ihr Fahrzeug verlassen müssen [beispiels­weise Postboten],

2. Fahrten mit Schritt­ge­schwin­digkeit wie Rückwärts­fahren, Fahrten auf Parkplätzen.“

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Quellen: blog.lapid.de, destatis.de, gesetze-im-internet.de