Einjähriger Nachwuchsfahrer sorgt für Autobahn-Aufreger
Auf der A7 bei Seevetal im Landkreis Harburg ist am Samstagnachmittag ein Kleinkind hinter dem Lenkrad eines Pkw gesichtet worden. Der verdutzte Zeuge des Geschehens benachrichtigte umgehend die Polizei. Auch wenn das Kind auf dem Schoß des Fahrers saß, muss dieser nun mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Erfahren Sie hier, worauf man grundsätzlich bei der Sicherung von Kindern im Auto achten muss und welche Strafen bei Verstößen drohen.
Gefährdung des Straßenverkehrs
Nachdem das Steuer des Autos mehrere Kilometer lang fest in Kinderhand gewesen war, wurde das Fahrzeug von der Polizei gestoppt. Zwar saß der Stöpsel zu diesem Zeitpunkt bereits im Kindersitz auf der Rückbank, der 20-jährige Fahrer gab jedoch zu, dem Kind zuvor das Lenkrad überlassen zu haben.
Daher wurde gegen den Mann prompt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Polizeiinspektion Harburg in Niedersachsen ließ am darauffolgenden Sonntag verlauten: „Dem Autofahrer aus Herford wurde mitgeteilt, dass das Kind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Rückhaltesystemen beziehungsweise in Kindersitzen transportiert werden darf.“ Ein Kind am Steuer hingegen komme einer Gefährdung des Straßenverkehrs gleich.
Kindersitzpflicht gemäß StVO
In Deutschland regelt § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) alle Details zur Personenförderung. Demnach dürfen Kinder ab dem 12. Lebensjahr oder wenn sie größer als 1,50 Meter sind, ohne Kindersitz mitfahren. In diesem Fall gilt selbstverständlich auch die für Erwachsene vorgeschriebene Anschnallpflicht. Für alle Kinder, die gemäß der Vorgaben nicht groß oder alt genug sind, muss eine Babyschale bzw. ein Kindersitz vorhanden sein.
Next Level: Autositzerhöhung
Sind die kleinen Beifahrer aus dem normalen Kindersitz herausgewachsen, kommt die Autositzerhöhung ins Spiel. Als besonders effektiv hat sich die Variante mit Rückenlehne und Gurtführung erwiesen. Durch das Führungshörnchen kann die Position des Gurtes perfekt an Becken und Oberkörper des Kindes angepasst werden. Kommt es zu einem Unfall, rutscht der Gurt nicht hoch, was die Gefahr einer Bauchverletzung minimiert. Verfügt das Modell zusätzlich über eine integrierte Kopfstütze, ist auch der Kopf des Kindes besser geschützt.
Übrigens: Nicht immer ist ein Kind ab 12 Jahren zwangsläufig größer als 1,50 Meter. In solchen Fällen ist es ratsam, doch über einen Kindersitz bzw. eine Autositzerhöhung nachzudenken. Auch das Körpergewicht spielt bei der Wahl des Kindersitzes eine Rolle. Die entsprechenden Hersteller weisen darauf hin, welches Modell für welche Gewichtsklasse infrage kommt.
Bußgeld bei Verstößen
Verantwortlich für die korrekte Sicherung des Kindes ist stets der Fahrer. Diesen ereilt dann auch das Bußgeld, wenn er die Gurt- bzw. Kindersicherungspflicht verletzt. Im Detail sind folgende Strafen vorgesehen:
- Ohne Kindersitz im Auto transportiert: 30 Euro
- Mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto transportiert: 35 Euro
- Ein Kind ohne jede Sicherung im Auto transportiert und damit Kindersitz- und Anschnallpflicht missachtet: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Mehrere Kinder ohne jede Sicherung im Auto transportiert und damit Kindersitz- und Anschnallpflicht missachtet: 70 Euro und ein Punkt in Flensburg
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Quelle: Bild.de