• Lesedauer:4 min Lesezeit

Einjäh­riger Nachwuchs­fahrer sorgt für Autobahn-Aufreger

Auf der A7 bei Seevetal im Landkreis Harburg ist am Samstag­nach­mittag ein Kleinkind hinter dem Lenkrad eines Pkw gesichtet worden. Der verdutzte Zeuge des Geschehens benach­rich­tigte umgehend die Polizei. Auch wenn das Kind auf dem Schoß des Fahrers saß, muss dieser nun mit einem Verwar­nungsgeld rechnen. Erfahren Sie hier, worauf man grund­sätzlich bei der Sicherung von Kindern im Auto achten muss und welche Strafen bei Verstößen drohen.

Baby-Alarm im Straßenverkehr: Kleinkind fahrt mit Pkw über die A7
Kulinenko.G / shutterstock.com

Gefährdung des Straßenverkehrs

Nachdem das Steuer des Autos mehrere Kilometer lang fest in Kinderhand gewesen war, wurde das Fahrzeug von der Polizei gestoppt. Zwar saß der Stöpsel zu diesem Zeitpunkt bereits im Kindersitz auf der Rückbank, der 20-jährige Fahrer gab jedoch zu, dem Kind zuvor das Lenkrad überlassen zu haben.

Daher wurde gegen den Mann prompt ein Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren einge­leitet. Die Polizei­in­spektion Harburg in Nieder­sachsen ließ am darauf­fol­genden Sonntag verlauten: „Dem Autofahrer aus Herford wurde mitge­teilt, dass das Kind ausschließlich in den dafür vorge­se­henen Rückhal­te­sys­temen bezie­hungs­weise in Kinder­sitzen trans­por­tiert werden darf.“ Ein Kind am Steuer hingegen komme einer Gefährdung des Straßen­ver­kehrs gleich.

Kinder­sitz­pflicht gemäß StVO

In Deutschland regelt § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) alle Details zur Perso­nen­för­derung. Demnach dürfen Kinder ab dem 12. Lebensjahr oder wenn sie größer als 1,50 Meter sind, ohne Kindersitz mitfahren. In diesem Fall gilt selbst­ver­ständlich auch die für Erwachsene vorge­schriebene Anschnall­pflicht. Für alle Kinder, die gemäß der Vorgaben nicht groß oder alt genug sind, muss eine Babyschale bzw. ein Kindersitz vorhanden sein.

Next Level: Autositzerhöhung

Sind die kleinen Beifahrer aus dem normalen Kindersitz heraus­ge­wachsen, kommt die Autositz­erhöhung ins Spiel. Als besonders effektiv hat sich die Variante mit Rücken­lehne und Gurtführung erwiesen. Durch das Führungs­hörnchen kann die Position des Gurtes perfekt an Becken und Oberkörper des Kindes angepasst werden. Kommt es zu einem Unfall, rutscht der Gurt nicht hoch, was die Gefahr einer Bauch­ver­letzung minimiert. Verfügt das Modell zusätzlich über eine integrierte Kopfstütze, ist auch der Kopf des Kindes besser geschützt.

Übrigens: Nicht immer ist ein Kind ab 12 Jahren zwangs­läufig größer als 1,50 Meter. In solchen Fällen ist es ratsam, doch über einen Kindersitz bzw. eine Autositz­erhöhung nachzu­denken. Auch das Körper­ge­wicht spielt bei der Wahl des Kinder­sitzes eine Rolle. Die entspre­chenden Hersteller weisen darauf hin, welches Modell für welche Gewichts­klasse infrage kommt.

Bußgeld bei Verstößen

Verant­wortlich für die korrekte Sicherung des Kindes ist stets der Fahrer. Diesen ereilt dann auch das Bußgeld, wenn er die Gurt- bzw. Kinder­si­che­rungs­pflicht verletzt. Im Detail sind folgende Strafen vorgesehen:

  • Ohne Kindersitz im Auto trans­por­tiert: 30 Euro
  • Mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto trans­por­tiert: 35 Euro
  • Ein Kind ohne jede Sicherung im Auto trans­por­tiert und damit Kindersitz- und Anschnall­pflicht missachtet: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Mehrere Kinder ohne jede Sicherung im Auto trans­por­tiert und damit Kindersitz- und Anschnall­pflicht missachtet: 70 Euro und ein Punkt in Flensburg

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: Bild.de