Ab Mitte des Jahres ist es so weit: Alle neu zugelassenen Autos müssen mit einer „Blackbox“ ausgestattet sein. Durch sie werden zahlreiche Fahrzeug-Daten aufgezeichnet. Das soll nicht nur den Straßenverkehr sicherer gestalten, sondern könnte auch die Rechtslage bei Unfällen deutlich verändern.
EU-weit Pflicht: Was ist eine Blackbox?
Am 7. Juli 2024 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Damit kommen einige Änderungen auf Autofahrer zu. So wird es unter anderem zur Pflicht, dass neu zugelassene Pkw und Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen über einen sogenannten „Event Data Recorder“ (EDR) verfügen. Die Daten sollen, wie der ADAC berichtet: „[…] nur bei einem Unfall (Event) [gespeichert werden] und auch nur über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash.“
Welche Daten werden gespeichert?
Bereits im Jahr 2021, als die Pläne der EU klarer wurden, erklärte das Fachinformationsportal „Datenschutz & Datensicherheit“ seine Bedenken: „Der rechtliche Rahmen scheint durchaus dafür auszureichen, einen Unfallhergang aufgrund der erfassten Daten eines Unfalldatenspeichers zu rekonstruieren, ohne gegen die Grundsätze der DSGVO zu verstoßen. Wie es sich mit den übrigen Daten verhält, die in aktuellen Fahrzeugen erfasst werden, bedarf weiterer Klärung.“
Aber welche Daten werden eigentlich gespeichert? Diese können in drei Kategorien aufgeteilt werden:
- Fahrdynamik-Daten vor dem Unfall
- Fahrdynamik-Daten nach dem Unfall
- Informationen zu Rückhaltesystemen
Autofahrer haben Angst vor Überwachung
Viele Autofahrer denken bei der Blackbox direkt an Überwachung. So kritisiert auch der ADAC: „Autofahrerinnen und Autofahrer wissen nicht, welche Fahrzeugdaten darüber hinaus gespeichert werden und haben auch keinen Zugriff darauf. Bislang kann der Autohersteller allein entscheiden, für wen die vom Auto generierten Daten zugänglich sind.“
Daher fordert der Automobilclub eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Fahrzeughalter:
- Eigenständig über die aufgezeichneten Daten verfügen
- Die Freigabe an Dritte kontrollieren
- Von der Vermarktung für datenbasierte Geschäftsmodelle profitieren
Diese Forderungen soll der Data Act der EU-Kommission regeln, der voraussichtlich bis zum nächsten Jahr in Kraft treten soll.
Gläserner Fahrer ist bereits Realität
In Deutschland bieten bereits einige Versicherungen günstigere Tarife für Fahrer an, die einer Aufzeichnung durch eine Blackbox zustimmen. So können die Versicherer sehen, ob man etwa die vorgeschriebene Geschwindigkeit auf der Straße einhält. Bestätigen die aufgezeichneten Daten eine regelkonforme Fahrweise, fällt die Versicherungsprämie geringer aus.
Laut Focus Online habe die Verbraucherzentrale bei einem großen Versicherer nachgefragt und herausgefunden, dass für die Berechnung des Versicherungsbeitrages folgende Informationen aufgezeichnet werden, die sich wie folgt zusammensetzen:
- Bremsverhalten: 20 Prozent
- Beschleunigung: 30 Prozent
- Kurvenverhalten: 20 Prozent
- Geschwindigkeit: 10 Prozent
- Tag, Zeit, Straßenart: 20 Prozent
Fehlerhafte Technik könnte Autofahrern den Führerschein kosten
Neben der Angst vor ständiger Überwachung und Angriffen durch Hacker können auch weitere negative Konsequenzen auf Autofahrer zukommen. Denn wie BMW und Mercedes gegenüber dem Fachmagazin „KFZ-Betriebe“ bestätigen, zeichnet deren EDR auch die „letzte Tempolimit-Warnung vor einem Unfall“ auf. In einem Streitfall vor Gericht kann das eine relevante Information sein. Allerdings ist die Verkehrszeichenerkennung nicht immer zuverlässig. Vor allem, wenn das verfügbare Kartenmaterial nicht aktuell ist.
Ordnet ein Richter Zugriff auf die Informationen des EDR an, kann die fehlerhafte Technik verheerende Folgen für Betroffene haben. Jedoch soll dies nicht so leicht möglich sein. Dr. Wolf-Henningen Hammer von der Kanzlei Vogt erklärt im Gespräch mit dem Fachmagazin: „Eine Verwendung der Daten würde dem Unmittelbarkeitsgrundsatz widersprechen. Was die Beschilderung betrifft, wären Beweismittel wie zum Beispiel Beschilderungspläne oder Zeugenaussagen heranzuziehen.“
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